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Arbeitskleidung mit Kostenbeteiligung - Was sollen wir machen?

H
heri
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Kollegen Der AG möchte einheitliche Arbeitskleidung (Bauhauptgewerbe) stellen Hose,Jacke,Hemd .Der Grund Verbesserung des äußeren Erscheinungbildes und des Images. Auf einmal will der AG eine Kostenbeteiligung von 10%. Der BR ist der Meinung die Mannschaft nicht zahlen brauch.
Was sollen wir machen?

7.02002

Community-Antworten (2)

C
carrie

19.01.2009 um 14:25 Uhr

@heri Nach § 87 Abs.1 Nr. 1 seit ihr in der Mitbestimmung.

Finden auf ein Arbeitsverhältnis Regelungen Anwendung, die vorsehen, dass die Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt werden muss, muss er hierfür aufkommen. „Dienstkleidung“ ist es dann, wenn der Arbeitgeber Vorgaben der Bekleidung hinsichtlich der Farbe und des Materials macht. Berufskleidung hingegen, deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer obliegt, kann zwar nach den Anforderungen der geschuldeten Arbeit in der Auswahl begrenzt sein, wird aber vom Arbeitnehmer nach dem persönlichen Geschmack bestimmt, so dass Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Februar 2003 (AZ 6 AZR 536/01).

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger im Krankenhaus der Beklagten als Altenpfleger tätig. Auf dieses Arbeitsverhältnis finden Vorschriften Anwendung die besagen, dass die Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt wird. Auf Anordnung der Beklagten haben ihre Mitarbeiter während der Arbeit weiße Kleidung zu tragen, die bei mindestens 60 Grad Celsius waschbar sein muss. Das tragen anderer Kleidung bei der Ausübung des Dienstes war nicht erlaubt. Der Kläger begehrte die Feststellung, dass die Beklagte ihm unentgeltlich Dienstkleidung zu stellen habe.

Die Richter gaben dem Altenpfleger Recht. Die vorgeschriebene weiße Oberbekleidung ihres Pflegepersonals würde das Pflegepersonal aus dem Kreis der übrigen Personen herausheben, die sich in einem Krankenhaus aufhalten. Sie bewirke nach außen ein einheitliches Bild der Pflegekräfte und weist sie Besuchern und Patienten gegenüber als Mitarbeiter der Beklagten aus. Daher handelt es sich um Dienstleistung wofür der Arbeitgeber aufkommen müsse. Dieser Fall zeigt, dass man seine Rechte erfolgreich durchsetzen kann.

Quelle:http://www.juraforum.de/forum/t3098/s.html

A
andi1110

20.01.2009 um 10:56 Uhr

@heri Im Bauhauptgewerbe ist vor allem entscheidend, ob es sich um Schutzkleidung handelt. Wenn ihr also im Winter bei Minustemperaturen arbeitet, muss der AG Wetterschutzkleidung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Dies trifft vor allem auf die Jacke zu. 10 % halte ich trotzdem für angemessen. Was wäre die Alternative? Jeder besorgt sich seine ''Arbeitsbekleidung'' selbst. Für eine Zimmermannshose z.b. sind in einem Geschäft für Berufsbekleidung, dann schon mal 60€ fällig. Unsere Firma zahlt für eine fast identische Hose im Großhandel etwa 35€. Das sind bei 10% dann 3,50€. Da kann man mit leben. Ein kleiner Eigenanteil veranlasst die Kollegen pfleglich mit der Kleidung umzugehen. Halte mich mal bitte auf dem laufenden, wie ihr euch geeinigt habt. gruß Andi

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