Erstellt am 25.08.2021 um 14:57 Uhr von stehipp
Die Stellenausschreibung sollte eine gewisse Frist haben, diese muss aber nicht endlos sein (bei uns 2 Wochen). Ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage man einen Anspruch auf Fristverlängerung haben könnte.
"Ich würde als BR jetzt zum AG gehen und sagen: "Hey lieber Chef, ich weiß da noch einen der sich gerne bewerben will, aber gerade im Urlaub ist."
Wenn der AG sich den MA für die Stelle vorstellen kann, wird er einen Weg finden das Gespräch zu ermöglichen.
Hängt aber natürlich immer davon ab, wie sicher du dir bist, dass der MA sich wirklich bewerben will und wie gut das Verhältnis zur Chefetage ist.
Erstellt am 25.08.2021 um 15:16 Uhr von Relfe
ich würde dem MA raten eine e-mail an den AG und CC: BR zu senden, in der er seine Bewerbung für die Stelle formuliert und aufgrund seiner Abwesenheit um einen Termin am ersten AT bittet.
Wenn der AG wirklich ein Interesse an dem MA hat, wird er das machen.
Unabhängig davon kann der BR dann auch auf den AG zugehen, weil er in CC war.
Ggf. kann der BR dann auch die Stellenbesetzung durch einen anderen Kollegen zurückstellen, weil ein geeigneterer Kollege sich beworben hat.
Erstellt am 25.08.2021 um 15:52 Uhr von xyz68
Geht es um das Bewerbungsgespräch, dessen Termin nicht verschoben werden kann?
Zu Corona-Zeiten werden solche Gespräche auch per Videokonferenz geführt. Da macht das weit weg nicht mehr soviel aus. Und die Zeit kann man sich für den neuen Job schon nehmen.
Die Bewerbung an sich sollte natürlich fristgemäß beim Arbeitgeber ankommen. Und ja, da gibt es in meinen Augen durchaus die Variante "Pech gehabt". Man kann ja den Kollegen informieren, wenn man Kontakt hat: Hey, da ist deine Traumstelle ausgeschrieben und er kann sich bewerben. Meist ist der Termin, wenn der Kandidat eine echte Chance hat, kein Problem.
Erstellt am 25.08.2021 um 22:09 Uhr von Oespel@gmx.de
Hallo nein alles ist gelaufen Bewerbungen alle eingegangen ,Bewerber werden eingeladen in diesem Fall alle Bewerber nur 1 von ihnen befindet sich im Urlaub .er möchte am 1 AT gerne den Termin machen ,der AG sagt nö zu spät bis dahin muss ich ja noch 2 Wochen warten ….
Pechgehabt ….
Erstellt am 26.08.2021 um 09:24 Uhr von Enigmathika
Wieso möchte er am 1. Arbeitstag den Gesprächstermin machen, muss er da nicht arbeiten?
Scherz beiseite: So ein Bewerbungsgespräch gilt ja nicht als Arbeit, das kann man durchaus in seinem Urlaub machen. Wenn der Bewerber dann auf Reisen ist, dann hat er eben wirklich Pech gehabt. Wenn er nur "keine Lust" hat, weil er eben frei hat, dann ist ihm die Bewerbung wohl nicht so wichtig.
Auch ein externer Bewerber, der sagt, "zu diesem Termin habe ich keine Zeit, ich kann erst zwei Wochen später", könnte dann die Antwort "Das ist mir zu spät" vom potentiellen Arbeitgeber bekommen.
Grundsätzlich sollte man interne Bewerbungsgespräche genauso ernst nehmen wie externe.
Erstellt am 26.08.2021 um 09:49 Uhr von Kjarrigan
Ich würde leider auch sagen "Pech gehabt" für den AN.
Auch wenn der AG wenig flexibel scheint und die 2 Wochen warten könnte, sehe ich keine rechtliche Handhabe für den Bewerber die den AG dazu zwingen würde.
Erstellt am 26.08.2021 um 14:44 Uhr von Oespel@gmx.de
Danke an alle für die Antworten.?