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Urlaub wegnehmen

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Reifenrüde
Jan 2018 bearbeitet

Salutiert.Unser Niederlassungsleiter erzählte mir einfach so das er einem Azubis für Berufschule schwänzen und Krankenschein zu spät einreichen eine Woche Urlaub abgezogen hat.Auf meinen Einwand das dieses nicht legal ist sagte er,dass wo kein KLÄGER sei auch kein Beklagter ist.Weder der BR noch der JAV wussten von der Action.Wie würdet Ihr mit der Info weiter verfahren?Bin selber im Br.Danke Euch.

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Community-Antworten (10)

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Moreno

19.07.2016 um 10:40 Uhr

Betriebsbußen unterliegen immer dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates weil es die Ordnung im Betrieb betrifft. Also hat er seinen Kläger schon schnell gefunden ;-) Der BR sollte ihn auffordern diesen Urlaubsabzug rückgängig zu machen und in Zukunft so was zu unterlassen ohne eine Regelung mit dem Betriebsrat getroffen zu haben.

G
gironimo

19.07.2016 um 10:45 Uhr

Hat sich der Azubi an den BR gewandt?

Entsprechend intensiv wäre meine Reaktion.

M
Moreno

19.07.2016 um 10:49 Uhr

Na ich find es hier eher eher zweitrangig ob sich der Azubi an den BR wendet. Wenn der Betriebsrat erfährt, dass der AG Betriebsbußen verhängt heißt es Attacke ;-)

E
EightBall

19.07.2016 um 11:40 Uhr

Find ich auch, ja. §80,1,1 BetrVG: 'Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden'.

R
Reifenrüde

19.07.2016 um 12:34 Uhr

Die Sache lief schon im März diesen Jahres haben aber erst gestern davon erfahren.

M
Moreno

19.07.2016 um 12:36 Uhr

Na ihr könnt ja auch erst tätig werden wenn ihr davon erfahrt. Glaskugellesen gehört halt nicht zur Grundlagenschulung ;-)

H
Hoppel

19.07.2016 um 21:52 Uhr

@ Reifenrüde

In Eurem Betrieb scheinen die Azubis oder dieser Azubi ja ein sehr ausgeprägtes & gutes Vertrauensverhältnis zu ihrer/seiner Interessensvertretung zu haben ... Kompliment!

Vielleicht sollte man einmal bei dem betreffenden Azubi nachfragen, ob tatsächlich Urlaubstage abgezogen worden sind. Ich hätte da meine Zweifel ...

Auch würde ich als BR erst mal ganz tief in mich gehen und mir die Frage stellen, ob ich wirklich das Fass "Betriebsbuße" wirklich aktiv aufmachen will ... als AG würde ich dieses Angebot jedenfalls dankbar aufgreifen!

R
Reifenrüde

19.07.2016 um 21:58 Uhr

Ich habe mich erkundigt.Der Azubis hat eine Abmahnung unterschrieben für sein Schwänzen.In der Abmahnung steht das Ihm für die zumammengezählten Fehlstunden insgesamt fünf Urlaustage abgezogen werden.Einen Urlaubsschein dafür hat er nicht unterschrieben.So kann das nicht akzeptiert werden.

D
DummerHund

19.07.2016 um 22:34 Uhr

Azubis stehen in einem Betrieb eigentlich auch noch unter einem besonderen Schutz. Hier würde ich als Interessenvertreter den AG darauf hin weisen das er den Rahmen einer Abmahnung überschritten hat und sich einer strafbaren Handlung nach § 253 StGB hingegeben hat. Als Betriebsbuse kann es hier auch nicht angesehen werden, da solche ja mit dem BR geregelt sein müssten. Und ein Azubi ist und bleibt ein Schutzbefohlener.

C
celestro

20.07.2016 um 13:11 Uhr

"Hier würde ich als Interessenvertreter den AG darauf hin weisen das er den Rahmen einer Abmahnung überschritten hat"

Korrekt !

"und sich einer strafbaren Handlung nach § 253 StGB hingegeben hat."

Mit solchen Aussagen wäre ich extrem vorsichtig.

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