Erstellt am 19.07.2016 um 08:40 Uhr von moreno
Betriebsbußen unterliegen immer dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates weil es die Ordnung im Betrieb betrifft. Also hat er seinen Kläger schon schnell gefunden ;-) Der BR sollte ihn auffordern diesen Urlaubsabzug rückgängig zu machen und in Zukunft so was zu unterlassen ohne eine Regelung mit dem Betriebsrat getroffen zu haben.
Erstellt am 19.07.2016 um 08:45 Uhr von gironimo
Hat sich der Azubi an den BR gewandt?
Entsprechend intensiv wäre meine Reaktion.
Erstellt am 19.07.2016 um 08:49 Uhr von moreno
Na ich find es hier eher eher zweitrangig ob sich der Azubi an den BR wendet. Wenn der Betriebsrat erfährt, dass der AG Betriebsbußen verhängt heißt es Attacke ;-)
Erstellt am 19.07.2016 um 09:40 Uhr von EightBall
Find ich auch, ja. §80,1,1 BetrVG: 'Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden'.
Erstellt am 19.07.2016 um 10:34 Uhr von Reifenrüde
Die Sache lief schon im März diesen Jahres haben aber erst gestern davon erfahren.
Erstellt am 19.07.2016 um 10:36 Uhr von moreno
Na ihr könnt ja auch erst tätig werden wenn ihr davon erfahrt. Glaskugellesen gehört halt nicht zur Grundlagenschulung ;-)
Erstellt am 19.07.2016 um 19:52 Uhr von Hoppel
@ Reifenrüde
In Eurem Betrieb scheinen die Azubis oder dieser Azubi ja ein sehr ausgeprägtes & gutes Vertrauensverhältnis zu ihrer/seiner Interessensvertretung zu haben ... Kompliment!
Vielleicht sollte man einmal bei dem betreffenden Azubi nachfragen, ob tatsächlich Urlaubstage abgezogen worden sind. Ich hätte da meine Zweifel ...
Auch würde ich als BR erst mal ganz tief in mich gehen und mir die Frage stellen, ob ich wirklich das Fass "Betriebsbuße" wirklich aktiv aufmachen will ... als AG würde ich dieses Angebot jedenfalls dankbar aufgreifen!
Erstellt am 19.07.2016 um 19:58 Uhr von Reifenrüde
Ich habe mich erkundigt.Der Azubis hat eine Abmahnung unterschrieben für sein Schwänzen.In der Abmahnung steht das Ihm für die zumammengezählten Fehlstunden insgesamt fünf Urlaustage abgezogen werden.Einen Urlaubsschein dafür hat er nicht unterschrieben.So kann das nicht akzeptiert werden.
Erstellt am 19.07.2016 um 20:34 Uhr von DummerHund
Azubis stehen in einem Betrieb eigentlich auch noch unter einem besonderen Schutz. Hier würde ich als Interessenvertreter den AG darauf hin weisen das er den Rahmen einer Abmahnung überschritten hat und sich einer strafbaren Handlung nach § 253 StGB hingegeben hat.
Als Betriebsbuse kann es hier auch nicht angesehen werden, da solche ja mit dem BR geregelt sein müssten. Und ein Azubi ist und bleibt ein Schutzbefohlener.
Erstellt am 20.07.2016 um 11:11 Uhr von celestro
"Hier würde ich als Interessenvertreter den AG darauf hin weisen das er den Rahmen einer Abmahnung überschritten hat"
Korrekt !
"und sich einer strafbaren Handlung nach § 253 StGB hingegeben hat."
Mit solchen Aussagen wäre ich extrem vorsichtig.