Erstellt am 06.08.2010 um 11:42 Uhr von mainpower
Hallo,
machen kann man alles.
Aber ich als AN würde dem BR den Marsch blasen.
Seid Ihr für den AN oder für den AG????
Erstellt am 06.08.2010 um 11:47 Uhr von lolli
Hallo
geh einmal in Google rein unter den Begriff "reinigung für gestellte Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber" da wirst Du fündig auch mit Urteilen
Erstellt am 06.08.2010 um 11:47 Uhr von PTNetty
Wenn ihr so was macht, dann zeigt jedem AN aber auch, wie er sich von der Steuer in der Steuererklärung das Geld wiederholen kann
Erstellt am 06.08.2010 um 13:36 Uhr von pfeilenbogen
Es besteht teils ein Kostenerstattungsanspruch gegen den AG für die Reinigung von Arbeitskleidung, diesen Anspruch kann ein BR nicht mit BV dem AN nehmen.