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Arbeitskleidung & Sonderleistung

K
Kochi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, ich habe 2 Fragen die von Mitarbeitern an mich her ran getragen wurden.

Zuerst geht es um ein neues Urteil, das wollte die MA ausdrucken und mitbringen, in der festgelegt wurde das mind. 10 Minuten der Arbeitszeit für das anlegen der Arbeitskleidung gestellt bzw bezahlt werden müssen, hat jemand davon schon was gehört?

Die zweite Situation betrifft eine Küche mit ca. 500 essen. Es kommen manchmal belegte Brötchen etc hinzu die der MA, neben seinen täglichen Aufgaben noch mit machen muss. Der MA fragte ob dieses nicht extra entlohnt werden müsse da es "Sonderaufgaben sind", leider hab ich noch nicht so viel Erfahrung, ich hoffe es kennt sich von euch jemand damit aus.

Eine Persönliche frage noch: Eine Firma hat eine Tochterfirma, beide Firmen haben einen BR bzw. eine MAV, wenn jetzt eine MA irgendetwas hervorbringt beim BR gegen den Vorsitz der gesammten Firma , kann dann der BR der Tochter etwas erwirken? Mein Vorsitz sagt "da könnte man eh nix machen da die uns ja nicht gewählt haben"?!

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Community-Antworten (6)

M
Mattes

10.11.2015 um 13:12 Uhr

Das Urteil ist soweit ich weis noch nicht rechtskräftig. Aber im Inhalt wird es wohl so bestätigt werden (binhaltgutgläubig) ABER: Nur wenn die MA sich auf der Firma umziehen müssen. Wenn diese die Arbeitskleidung mit nach Hause nehmen können sieht das ganze etwas anders aus... Passt aber super in eine BV...

Wieso Sonderarbeiten? Steht in seinem AV , das er nur warmes Essen zubereiten muss? Da würde ich dem BR empfehlen, im Rahmen der MA-Planung mit dem Chef zu sprechen und für solche Auftragsspitzen Entlastung zu schaffen.

Gibt es den einen GBR oder sind die Unternehmen komplett einzeln zu betrachten?

B
bürgermeister

10.11.2015 um 13:47 Uhr

Hallo Kochi,

die Umkleidezeit muss vergütet werden,sofern euer AG es von euch fordert.Die Zeit wieviel vergütet werden muss sollete Verhandelt werden.Schließt am besten eine BV ab, in der ihr regelt wieviel Zeit pro Tag angesetzt wird und wie sie vergütet werden soll in Freizeitausgleich oder Geld.Und wenn von eurem AG auch das duschen gefordert wird, kommt diese Zeit mit dazu.

Situation 2: Gehört für mich nicht als Sonderaufgabe vergütet,schliesslich arbeit er in der Küche und das gehört für mich dazu.Das man ab und an mal nen schwung vonn 500 Brötchen schmieren muss.

K
Kochi

10.11.2015 um 14:02 Uhr

Na dann hoffen wir mal das es so durchgesetzt wird. Die Kleidung darf nicht zuhause gewaschen werden zwecks Hygiene, also muss sie auf Arbeit angezogen werden.

Es sind ja nun immer gewisse Arbeiten zu erledigen, kommt ja dann immer aufs Mittagsmenü an,wie aufwändig das ist, so bleibt mal mehr mal weniger Zeit. Nur für 60 Brötchen bekommen die Kollegen dann 30 minuten mehr, wenns nach was aussehen soll brauch man schon 2,5 h dafür, aber gehört habe ich davon auch noch nichts.

GBR? Die Mutterfirma ist eine gGmbh und die Tochter eine mbH, ein Seniorenheim und eine dazugehörige Servicegesellschaft.

K
Kochi

10.11.2015 um 14:06 Uhr

Hallo Bürgermeister,

gibt es dazu ein Gesetzt? Dann werde ich das in unserer nächsten Sitzung mal anbringen.

Fall 2 geht es eher um Bestellungen dann bei Feiern oder Geburstagen oder Mitarbeiter die einen Ausgeben wollen, das müssen dann die Köche in Ihren Arbeitsplan mit rein schieben. Für das Frühstück & Abendbrot etc sind ja extra Mitarbeiter da.

60 Brötchen mögen wenig klingen, das schmieren und Belegen ist ja für sich kein Akt, eher dann die Minideko =).

B
Bütgermeister

10.11.2015 um 14:26 Uhr

Gestz gibt es nicht aber es gibt mittlerweile genügend Urteile darüber.Unser AG will diesbezüglich mit uns eine Gesamtbetriebsvereinbarung abschließen,die füe 4 Standorte gelten soll

G
gironimo

10.11.2015 um 16:29 Uhr

Mit dem Thema Umkleidezeiten schlagen sich doch unzählige Betriebe herum.

Das Umkleidezeit überall da, wo Schutzkleidung getragen werden muss (Hygiene usw) Arbeitszeit ist, ist unumstritten. Den "schwarzen Peter" hat der BR, der nun eine BV zu diesem Thema abschließem muss. Und die AG reagieren darauf leicht bis mittelstark angesäuert und drohen (und tun es auch teilweise) andere Vergünstigungen gegen zu rechnen (bezahlte Raucherpausen usw).

Wenn Ihr dieses Theme verhandelt, nehmt Euch einen Sachverständigen oder die Gewerkschaft mit dazu.

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