Reinigunskosten Arbeitskleidung
Hallo,
wer muss für die Reinigungskosten meiner laut Betriebsvereinbarung vorgeschriebenen Arbeitskleidung aufkommen. In der Betriebsvereinbarung steht: das jeder Arbeitnehmer selber aufkommen muss. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das ich für die vorgeschriebene Arbeitskleidung selber aufkommen muss.
Bitte um eure Meinungen
Community-Antworten (6)
26.09.2013 um 23:24 Uhr
...aber die BV ist doch gültig?
27.09.2013 um 01:05 Uhr
http://www.urteile-im-internet.de/index.php?archives/BAG-1-AZR-260-92.html&entrypage=2
eine Entscheidung über die Kostentragungspflicht bzgl. Reinigungskosten von Dienstkleidung übersteigt nach meiner Meinung die Regelungskompetenz des BR, zumindest in soweit, als sie zum Nachteil des AN führt
Ein Mitbestimmungrecht über die anläßlich einer Regelung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG anfallenden Kosten ist dem Gesetz hingegen nicht zu entnehmen. (BAGE 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Wiese, GK-BetrVG, § 87 Rz 30; Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 5).
also könnte der AG auch ohne Mitbestimmung des BR die Reinigungskosten verweigern also gewonnen hättest du dabei nichts
nun bliebe noch zu prüfen, ob ein Gesetz vorsehen würde, daß der AG Reinigungskosten übernehmen müsste
BAG, Urteil vom 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07
- Schreiben gesetzliche Bestimmungen das Tragen von Schutzkleidung vor, muss der Arbeitgeber diese kostenfrei zur Verfügung stellen.
- Fehlt eine derartige gesetzliche Bestimmung, kann das Unternehmen die Kosten für die Anschaffung und Pflege der Berufskleidung grundsätzlich auf die Arbeitnehmer überwälzen. Eine entsprechende Vertragsklausel darf die Mitarbeiter aber nicht unangemessen benachteiligen und muss die Pfändungsfreigrenzen beachten.
davon abgesehen kannst du natürlich Reinigungskosten von Dienstkleidung steuerlich absetzen, entweder als Pauschale (ohne Nachweis) oder komplett (per Nachweis)
27.09.2013 um 11:58 Uhr
Das ist der Knackpunkt bei der ganzen Sache. Wenn der AG nicht gesetzlich verpflichtet ist Schutzkleidung zu stellen, sondern dies auf Grund einer Vereinbarung mit dem BR freiwillig tut, kann er natürlich auch sagen: "o.k. ich kaufe die Schutzkleidung und ihr kommt für die Reinigung auf".
Bedenklich ist es aber, wenn der AG - obwohl es keine Verpflichtung gibt - von sich aus verlangt, dass Schutzkleidung zu tragen ist. Dann muss er aus meiner Sicht auch für die Reinigungskosten aufkommen.
Die Frage ist also, wie >vorgeschriebene Arbeitskleidung< zu sehen ist. Kläre diesen Punkt doch mal mit dem BR. Man kann Betriebsvereinbarungen ja auch kündigen.
27.09.2013 um 12:01 Uhr
Fazit: Diese BV ist in diese Punkt nichtig! Hier könnte man den BR einmal auf die Rechtslage hinweisen, welche Ihm als geschulter AN Vertreter eigentlich bekannt sein sollte.
27.09.2013 um 12:03 Uhr
Gironimo, was nichtig ist muss nicht gekündigt werden.
27.09.2013 um 23:30 Uhr
Der Fragesteller hat "Arbeitskleidung" geschrieben, nicht Schutzkleidung. Wir wissen also gar nicht, ob es sich hier um die vorgeschriebene Schutzkleidung eines Schweißers oder das blau-gelbe T-Shirt einer Möbelkette handelt. Das macht m.E. bei der Frage der Reinigungskosten einen echten Unterschied.
Verwandte Themen
Dienstkleidung/Arbeitskleidung ist Arbeitszeit?
ÄlterDienstkleidung/Arbeitskleidung ist Arbeitszeit? Folgender Sachverhalt: Der/Die AN holen sich ihre Arbeitskleidung aus einem Gebäude vor ihrem Werksgebäude. Die entfernung zwischen den Gebäuden ist
Was ist "besondere Arbeitskleidung" im Sinn der Arbeitsstättenverordnung?
ÄlterHallo! Die Arbeitsstättenverordnung sagt in §6 (2) "Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen"
Arbeitskleidung - Pflicht zum tragen???
ÄlterGuten Morgen an alle Der AG stellt für 10€ Arbeitskleidung zur Verfügung muss man dann diese tragen? Der AG stell kostenlos Arbeitskleidung zur Verfügung muss man dann diese tragen?
Betriebsrat handelt gegen den Willen der Belegschaft
ÄlterHallo, in unserem Betrieb gibt es einen Betriebsrat, welcher seine Position als Betriebsrat nicht der Bestimmung nach ausübt. Soll heißen, der Betriebsrat handelt nicht im Sinne der Belegschaft son
Arbeitskleidung
ÄlterHallo, Nach einem 2 Jährigen Rechtsstreit haben ich wieder bei meiner Firma angefangen zu arbeiten. Jedoch haben die meine arbeitskleidung abbestellt. Ich habe nur eine sicherheitsschuhe und bin in