Ein Kollege hat Gelder für einen Auftrag eines Dritten erhalten, der Auftrag muss innerhalb einer bestimmten Zeit erledigt sein. Eine extra hierfür eingestellte Mitarbeiterin (befristeter Vertrag) wird schwanger und geht in den Mutterschutz etc. Für sie wird eine andere Kraft aus den Mitteln des Dritten eingestellt, um den Auftrag fristgerecht zu erledigen. Nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz bzw. Elternurlaub ist der Auftrag längst erledigt, dennoch hat die Mitarbeiterin noch Anspruch auf 3 Monate Beschäftigung und Gehalt. Dies soll nun der Kollege aus seinem festen Budget bestreiten, was aber ein großes Loch reissen würde. Meine Frage: ist der AG in diesem Fall verpflichtet, die Kosten zu übernehmen? Denn ansonsten würde das dazu führen, dass mein Kollege und andere Kolleg/Innen in Zukunft nur noch Männer einstellen würden. Vielen Dank vorab!