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Wer übernimmt Kosten für Mutterschutz im Falle von Drittmitteln?

A
Aleksander
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege hat Gelder für einen Auftrag eines Dritten erhalten, der Auftrag muss innerhalb einer bestimmten Zeit erledigt sein. Eine extra hierfür eingestellte Mitarbeiterin (befristeter Vertrag) wird schwanger und geht in den Mutterschutz etc. Für sie wird eine andere Kraft aus den Mitteln des Dritten eingestellt, um den Auftrag fristgerecht zu erledigen. Nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz bzw. Elternurlaub ist der Auftrag längst erledigt, dennoch hat die Mitarbeiterin noch Anspruch auf 3 Monate Beschäftigung und Gehalt. Dies soll nun der Kollege aus seinem festen Budget bestreiten, was aber ein großes Loch reissen würde. Meine Frage: ist der AG in diesem Fall verpflichtet, die Kosten zu übernehmen? Denn ansonsten würde das dazu führen, dass mein Kollege und andere Kolleg/Innen in Zukunft nur noch Männer einstellen würden. Vielen Dank vorab!

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Community-Antworten (5)

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Zappelmann

03.03.2016 um 12:52 Uhr

So richtig verstehe ich eure Strukturen nicht.

+++Dies soll nun der Kollege aus seinem festen Budget bestreiten, Seit wann zahlen Mitarbeiter die Gehälter von anderen Mitarbeitern?

+++Meine Frage: ist der AG in diesem Fall verpflichtet, die Kosten zu übernehmen? Ja, wozu ist denn der AG da? Was macht der den ganzen Tag? Bei wem ist denn die Kollegin beschäftigt (Arbeitsvertrag!)?

A
Aleksander

03.03.2016 um 13:06 Uhr

Nachtrag @ Zappelmann: Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Das Budget des Kollegen ist ein Drittmittelbudget, um daraus Forschungen etc. zu bezahlen, darüber hat er allein Verfügungsgewalt, kann also bestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird, der AG stellt aber natürlich ein, zahlt die Gehälter usw.

M
Mattes

03.03.2016 um 13:17 Uhr

Wenn ein AG eine Frau einstellt, trägt dieser das Unternehmerische Risiko.

Leider ist eine häufige Konsequenz daraus, das viele ungern Frauen im "gebärfähigen" alter einstellen. Entgegenwirken ist da recht schwer.... ein BR könnt bei Einstellungen darauf achten, das diese Frauen nicht benachteiligt werden. Nur sind die wenigsten Chefs so doof und sagen:" ne die nehmen wir nicht, ist eh nach nem Jahr schwanger und hängt uns dann an der Tasche."

G
gironimo

03.03.2016 um 13:44 Uhr

sehe ich auch so. Vertrag ist Vertrag. Der AG muss wohl oder Übel zahlen. Notfalls aus einem anderen Geldtopf.

Z
Zappelmann

04.03.2016 um 07:28 Uhr

+++der AG stellt aber natürlich ein, zahlt die Gehälter usw.

Damit ist doch die Frage beantwortet. ;)

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