Wer übernimmt Kosten für Mutterschutz im Falle von Drittmitteln?
Ein Kollege hat Gelder für einen Auftrag eines Dritten erhalten, der Auftrag muss innerhalb einer bestimmten Zeit erledigt sein. Eine extra hierfür eingestellte Mitarbeiterin (befristeter Vertrag) wird schwanger und geht in den Mutterschutz etc. Für sie wird eine andere Kraft aus den Mitteln des Dritten eingestellt, um den Auftrag fristgerecht zu erledigen. Nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz bzw. Elternurlaub ist der Auftrag längst erledigt, dennoch hat die Mitarbeiterin noch Anspruch auf 3 Monate Beschäftigung und Gehalt. Dies soll nun der Kollege aus seinem festen Budget bestreiten, was aber ein großes Loch reissen würde. Meine Frage: ist der AG in diesem Fall verpflichtet, die Kosten zu übernehmen? Denn ansonsten würde das dazu führen, dass mein Kollege und andere Kolleg/Innen in Zukunft nur noch Männer einstellen würden. Vielen Dank vorab!
Community-Antworten (5)
03.03.2016 um 12:52 Uhr
So richtig verstehe ich eure Strukturen nicht.
+++Dies soll nun der Kollege aus seinem festen Budget bestreiten, Seit wann zahlen Mitarbeiter die Gehälter von anderen Mitarbeitern?
+++Meine Frage: ist der AG in diesem Fall verpflichtet, die Kosten zu übernehmen? Ja, wozu ist denn der AG da? Was macht der den ganzen Tag? Bei wem ist denn die Kollegin beschäftigt (Arbeitsvertrag!)?
03.03.2016 um 13:06 Uhr
Nachtrag @ Zappelmann: Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Das Budget des Kollegen ist ein Drittmittelbudget, um daraus Forschungen etc. zu bezahlen, darüber hat er allein Verfügungsgewalt, kann also bestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird, der AG stellt aber natürlich ein, zahlt die Gehälter usw.
03.03.2016 um 13:17 Uhr
Wenn ein AG eine Frau einstellt, trägt dieser das Unternehmerische Risiko.
Leider ist eine häufige Konsequenz daraus, das viele ungern Frauen im "gebärfähigen" alter einstellen. Entgegenwirken ist da recht schwer.... ein BR könnt bei Einstellungen darauf achten, das diese Frauen nicht benachteiligt werden. Nur sind die wenigsten Chefs so doof und sagen:" ne die nehmen wir nicht, ist eh nach nem Jahr schwanger und hängt uns dann an der Tasche."
03.03.2016 um 13:44 Uhr
sehe ich auch so. Vertrag ist Vertrag. Der AG muss wohl oder Übel zahlen. Notfalls aus einem anderen Geldtopf.
04.03.2016 um 07:28 Uhr
+++der AG stellt aber natürlich ein, zahlt die Gehälter usw.
Damit ist doch die Frage beantwortet. ;)
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
freiwillig verspätet in Mutterschutz - wie ist die Rechtslage?
Hallo, ich habe mal eine Frage zum Mutterschutz; eine unserer Kolleginnen (Zeitarbeit) Ist schwanger, ihr Mutterschutz würde in zwei wochen beginnen, sie teilte uns mit, dass sie länger arbeiten wir
Stelle während Mutterschutz neu besetzt
Hallo, Derzeit befinde ich mich im Mutterschutz und habe zuvor eine Führungsposition in einem KMU (>1500 Mitarbeiter) besetzt. Gegen Ende meiner Schwangerschaft- ich habe bis zum Mutterschutz gearbeit
UVV-Check bei privatem KFZ (Arbeitsmittel)
Hallo in die Runde, ich habe mal wieder einen Fall den ich hier in die Runde werfen möchte. Wie ich schonmal erwähnt habe bin ich BR Mitglied bei einem großen "orangenen Lieferdienst" in Köln. Wir si