Ich bin SBV. Seit zwei Jahren kämpfe ich dafür, dass der BR ihre Mitbestimmungsrechte bei der Einführung eines IT-Systems durchsetzt.

Es geht um ein neues Software/IT-System, das der AG vor einem Jahr eingeführt hat, ohne den BR einzubinden.

Das System muss von allen AN genutzt werden und es geht nicht nur um Arbeitsszeitaufschreibung, sondern auch um Reisekostenabrechnung, und Einkauf (die müssen die AN bei uns selber machen ).

Der BR kam bis wenige Wochen vor Einführung nicht in die Gänge . Es wurde einfach vom AG eingeführt, obwohl der BR schon wusste, dass das System kommen würde.

Es lief dann erst drei Monaten, ohne Zustimmung des BRs, und dann kam erst eine BV. Der AG war schlau: er bot AN Geld an, wenn das System nach drei Monaten gut laufen würden, bekamen die MA je 1000 Euro. Der AG hat Druck gemacht, nach dem Motto "wenn ihr als BR das System jetzt nicht zustimmt, seid ihr Schuld an die Verluste des Unternhmens. Ihr habt immer hin zwei Jahre Zeit gehabt." Und ja, das sehe ich auch so. Der BR wusste es, aber traute sich nicht auf ihre Rechte zu bestehen. Die SBV hat empfohlen, dass ein sachkundiger darüber schaut., aber nein wollte der AG nicht. Zu teuer, während der BR "eingeschüchtert" an die gleiche Sitzung saß., während die SBV Prügel dafür einstecken musste, dass sie so frech war dies vorzuschlagen.

Nach drei Monaten stellte der BR dann fest (die Stimmen von der Belegschaft waren eindeutig), dass das System eventuell gegen Arbeitsschutz stoßt (Arbeitstättenverordnung für Sofrware-Ergonomie). Hier geht es um Software-Ergonomie. Das System ist sehr komplex und ohne Schulungen nicht möglich zu nutzen. Das System ist nicht intuitiv. Wenn ein AN nicht den richtigen Klick gemacht hat, weiß er erst nicht warum. die Knöpfe sind zweideutig. Man braucht immer eine Anleitung in der Hand, die 10-15 Seiten lang ist. Größe-Einstellung ist nicht möglich (wenn man also ein großer Schrift braucht ist das nicht möglich), nicht barrierefrei etc.

Die SBV hat dem AG schriftlich darauf hingewiesen, dass die prüfen sollen ob das System barrierefrei ist und ob es gegen die Arbeitsstättenverordnung stoßt. Der BR wollte kein solches Schreiben verfassen. Der BR wollte hier nicht mit SBV zusammenarbeiten. Seine Kommunikation war mit dem AG mehr oder weniger mündlich.

Nun ist es so, dass die BV auslief, ohne dass eine neue geschlossen wurde (der BR kam wieder nicht rechtzeitig in die Gänge). Der BR hatte versucht dem AG gegenüber zu argumentieren, dass das System "wohl" nicht so gut war, wegen Arbeitschutz, aber er wurde hier nicht nur vom AG spöttig behandelt sondern kriegte auch gesagt, dass die Geldprämie doch zeigte, dass das System einwandfrei war. Der BR hat versucht, einen sachkundige dazu zu holen, aber wurde vom AG unter Druck gesetzt wegen Kosten und Sinn. Am Ende hat der BR dies nicht durchgezogen, und wollte lieber, dass der Arbeitsschutz-Ausschuss sich damit befasst wegen Gefährdungsbeurteilung (der BR scheut jegliche Konfrontationen mit dem AG, wie man hier sieht). Im Arbeitsschutzausschuss wurde dann vom AG beschlossen, dass keinen sachkundigen Rat benötigt wird, da der BR darauf im BV verzichtet.

Eine Verlängerung der BV für noch sechs Monate hat der BR eben unterschrieben. Daher meine Frage:

Kann der BR eine BV unterschreiben zur Nutzung eines Systems, das der BR schon weß/Zweifel hat, ob es gegen der Arbeitsstättenverordnung verstoßt?

Ich dachte, dass der BR kein BV unterschreiben kann, die gegen eine Rechtlage verstoßt. Hier weiß er nicht ob es dagegen verstoßt, aber er zumindest der Zweifel. Der BR weiß , dass das System im Bezug auf Arbeitsschutz verdächtig ist.