BR schließt BV die möglichen Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz darstellt
Ich bin SBV. Seit zwei Jahren kämpfe ich dafür, dass der BR ihre Mitbestimmungsrechte bei der Einführung eines IT-Systems durchsetzt.
Es geht um ein neues Software/IT-System, das der AG vor einem Jahr eingeführt hat, ohne den BR einzubinden.
Das System muss von allen AN genutzt werden und es geht nicht nur um Arbeitsszeitaufschreibung, sondern auch um Reisekostenabrechnung, und Einkauf (die müssen die AN bei uns selber machen ).
Der BR kam bis wenige Wochen vor Einführung nicht in die Gänge . Es wurde einfach vom AG eingeführt, obwohl der BR schon wusste, dass das System kommen würde.
Es lief dann erst drei Monaten, ohne Zustimmung des BRs, und dann kam erst eine BV. Der AG war schlau: er bot AN Geld an, wenn das System nach drei Monaten gut laufen würden, bekamen die MA je 1000 Euro. Der AG hat Druck gemacht, nach dem Motto "wenn ihr als BR das System jetzt nicht zustimmt, seid ihr Schuld an die Verluste des Unternhmens. Ihr habt immer hin zwei Jahre Zeit gehabt." Und ja, das sehe ich auch so. Der BR wusste es, aber traute sich nicht auf ihre Rechte zu bestehen. Die SBV hat empfohlen, dass ein sachkundiger darüber schaut., aber nein wollte der AG nicht. Zu teuer, während der BR "eingeschüchtert" an die gleiche Sitzung saß., während die SBV Prügel dafür einstecken musste, dass sie so frech war dies vorzuschlagen.
Nach drei Monaten stellte der BR dann fest (die Stimmen von der Belegschaft waren eindeutig), dass das System eventuell gegen Arbeitsschutz stoßt (Arbeitstättenverordnung für Sofrware-Ergonomie). Hier geht es um Software-Ergonomie. Das System ist sehr komplex und ohne Schulungen nicht möglich zu nutzen. Das System ist nicht intuitiv. Wenn ein AN nicht den richtigen Klick gemacht hat, weiß er erst nicht warum. die Knöpfe sind zweideutig. Man braucht immer eine Anleitung in der Hand, die 10-15 Seiten lang ist. Größe-Einstellung ist nicht möglich (wenn man also ein großer Schrift braucht ist das nicht möglich), nicht barrierefrei etc.
Die SBV hat dem AG schriftlich darauf hingewiesen, dass die prüfen sollen ob das System barrierefrei ist und ob es gegen die Arbeitsstättenverordnung stoßt. Der BR wollte kein solches Schreiben verfassen. Der BR wollte hier nicht mit SBV zusammenarbeiten. Seine Kommunikation war mit dem AG mehr oder weniger mündlich.
Nun ist es so, dass die BV auslief, ohne dass eine neue geschlossen wurde (der BR kam wieder nicht rechtzeitig in die Gänge). Der BR hatte versucht dem AG gegenüber zu argumentieren, dass das System "wohl" nicht so gut war, wegen Arbeitschutz, aber er wurde hier nicht nur vom AG spöttig behandelt sondern kriegte auch gesagt, dass die Geldprämie doch zeigte, dass das System einwandfrei war. Der BR hat versucht, einen sachkundige dazu zu holen, aber wurde vom AG unter Druck gesetzt wegen Kosten und Sinn. Am Ende hat der BR dies nicht durchgezogen, und wollte lieber, dass der Arbeitsschutz-Ausschuss sich damit befasst wegen Gefährdungsbeurteilung (der BR scheut jegliche Konfrontationen mit dem AG, wie man hier sieht). Im Arbeitsschutzausschuss wurde dann vom AG beschlossen, dass keinen sachkundigen Rat benötigt wird, da der BR darauf im BV verzichtet.
Eine Verlängerung der BV für noch sechs Monate hat der BR eben unterschrieben. Daher meine Frage:
Kann der BR eine BV unterschreiben zur Nutzung eines Systems, das der BR schon weß/Zweifel hat, ob es gegen der Arbeitsstättenverordnung verstoßt?
Ich dachte, dass der BR kein BV unterschreiben kann, die gegen eine Rechtlage verstoßt. Hier weiß er nicht ob es dagegen verstoßt, aber er zumindest der Zweifel. Der BR weiß , dass das System im Bezug auf Arbeitsschutz verdächtig ist.
Community-Antworten (9)
05.02.2020 um 17:38 Uhr
Bitte mal zu erklären an welcher Stelle die Einführung eines IT-Systems gegen das Arbeitsschutz, bezw. der Arbeitsstättenverordnung verstoßen?
05.02.2020 um 17:42 Uhr
z.B. (1) Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbesondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen. (2) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können. (3) Das Softwaresystem muss den Beschäftigten Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe machen. (4) Die Bildschirmgeräte und die Software müssen es den Beschäftigten ermöglichen, die Dialogabläufe zu beeinflussen. Sie müssen eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und eine Fehlerbeseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben. (5) Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden."
05.02.2020 um 18:18 Uhr
Ich gehe jetzt mal davon aus das bei euch, an selbiger Stelle, schon vor auftreten des beschriebenen Problems mit PC´s gearbeitet wurde ?? Wenn ich diesen Satz hier von dir lese, "Das System muss von allen AN genutzt werden und es geht nicht nur um Arbeitsszeitaufschreibung, sondern auch um Reisekostenabrechnung, und Einkauf (die müssen die AN bei uns selber machen )." gehe ich mal davon aus das du die Einführung eines neuen Programms, also einer Software meinst und nicht das gesamte IT Systems?
05.02.2020 um 19:02 Uhr
@Dummerhund danke für deine Antworte. Es handelt sich um ein neues Software, dessen Nutzeroberfläche komplett neu ist, also ein Plattform, das alles integriert: Rechnungswesen, Arbeitszeitaufschreibung, Einkauf, Controlling.
es handelt sich um ein System, das kompliziert ist. Beispiel. Arbeitszeitaufschreibung defarf 14 Klicks. Der User muss sich damit auseinersetzen, ob seine Arbeitszeit "abrechenbar" "nicht abrechenbar" . Der User ist konfrontiert mit vielen Informationen, die er für seine tägliche Arbeit nicht braucht. Wenn der User ein Fehler macht, macht ihm das System hierauf nicht auf intuitive Art und Weise aufmerksam, sondern es kommt eine klitzekleine Warnungzeichen fast versteckt. und man muss darauf klicken, darauf hin wird nur gesagt "Abrechungsfeld ausfüllen" aber nicht wie, Bei einigen Vorgängen, weiß man nicht was man falsch gemacht hat. Man kommt einfach nicht weiter. Dann muss man eine Lösung finden in der Anleitung und muss jeden Schritt durchgehen (oder einen Kollegen fragen).
06.02.2020 um 05:26 Uhr
Ich habe das Gefühl, dass hier der BR einen Job machen soll, den die SBV tun könnte. Der BR wusste seit 2 Jahren von der Umstellung? Und die SBV wurde nicht informiert? Ich glaube du solltest mal schauen welche Möglichkeiten der Gesetzgeber dir als. SBV gibt und nicht hoffen das andere Handeln.
06.02.2020 um 08:00 Uhr
@BRHamburg die SBV hat diverse Briefe an AG geschrieben, der BR hingegen nicht. Es fanden Meetings zwischen AG und BR/SBV statt in dem die SBV die o.G. Themen vorstellte. Es wurde alles ignorier. Die Anhörungspflicht hat die SBV in Anspruch genommen. Die Barrierefreitheit z.B. betrifft schwerbehinderten Menschen aber sobald es um allgemeine Rechte geht, wie Bildschirmverordnung (wie es damals hieß), kann der BR ihre Mitbestimmungsrechte durchsetzen.
Da die ganze Belegschaft von diesem System betroffen ist, soll der BR handeln. Dazu ist er verpflichtet.
Mir geht es jetzt darum, ob nun eine BV beschlossen werden kann, die eventuell gegen die Rechtslage verstoßt. Der BR weiß von dieem möglichen Verstoß sondern "traut" sich nicht zu handeln.
06.02.2020 um 08:37 Uhr
Sorry aber ich sehe noch immer nicht den Verstoß gegen Arbeitssicherheit.
Ja der Ag muss die Mitarbeiter besser schulen, aber der MA muss doch keine Software anschaffen - die auf deutsch gesagt - jeder Duppel (Entschuldige den Ausdruck) bedienen kann. Er stellt doch eine 15 seitige Erklärung zusammen. Ein Großteil der MA versteht die Software? Es kommt gelegentlich zu Fehlern bei der Eingabe - ja die müssen dann behoben werden.
06.02.2020 um 08:40 Uhr
Klar man kann immer eine BV beschließen die rechtlich bedenklich ist, ob sie aber dann auch bei einer Klage vor Gericht standhält kann nur ein Richter klären.
07.02.2020 um 00:07 Uhr
@Nursbv Seit gestern hab ich es ja nu auch schriftl. das ich zu 100% Schwerbehindert bin. Krame gerade deshalb mal wieder etwas mehr in meinen Büchern für Schwerbehindertenrecht und dessen Vertretungsmöglichkeiten. BRHamburg hat etwas weiter oben schon erwähnt das du evtl. nicht alle Möglichkeiten ausschöpfst. Ich weiß nicht wie das alles jetzt Zeitlich bei euch mit der BV und auch wann dies verlängert wurde. Und auch nicht in wie weit du überhaupt bei der Verlängerung der BV mit einbezogen wurdest. Das kannst nur du wissen. Bist du der Meinung das du nicht, oder nicht ausreichend oder rechtzeitig unterrichtet worden, kannst du den AG anschreiben und ihn auffordern die offensichtlich rechtlichen Vergehen/Missstände ab zu stellen. (Dem AG wird hier 7 Tage zu gesprochen um Missstände ab zu stellen oder aber einen Zeitplan und Vorschläge zur Abstellung zu benennen). Weise ihn darauf hin und weiter auch auf § 238 SGB IX. Teile ihm weiter mit das dieser § auch die Bußgeldhöhe beschreibt, bei einem Ordungswidrigkeitsverfahren das du überlegst in die Wege zu leiten.
Deine Anhörungsrechte, so denke ich mal, nach §95 Abs.2 SGB IX kennst du ja und auch das du ein Anrecht darauf hast bei den Monatsgesprächen mit dem AG und dem BR teil zu nehmen?? Solltest du wirklich mal an ein Ordungswidrigkeitsverfahren denken (Das Verfehlen zur das ein Ordnungswidrigkeitverfahren begründet darf nicht länger als 2 Jahre zurück liegen) ist der erste Schritt die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit nach §36 Abs. 1 Nr.1 OWiG. Dann geht alles seinen Weg. Und bitte nicht auf den BR scheiben.
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