Erstellt am 30.07.2010 um 21:59 Uhr von Oluscha
Naja - ich würde einfach dem AG nach Abschluss der Sitzung meine Arbeitskraft anbieten.
Lehnt er das ab, gleich aus welchen Gründen, greift § 293 Annahmeverzug:
"Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt."