Betriebsratsarbeit und Arbeitszeitkonto?
Bei uns gibt es ein Tunusplankonto in dem nach 26 Wochen im Schnitt 39 Std. wöchentlich gearbeitet sein sollen. Es gibt einen festen Dienstplan in dem unterschiedlich lange Dienste hinterlegt sind. Wir sind ein Fahrbetrieb und die Dienstlängen liegen zwischen 6 Stunden 30 Minuten und 8 Stunden 50 Minuten, im Tagesdurchschnitt 7 Stunden 56 Minuten. Wenn jetzt ein BRM Sitzung hat und an diesem Tag 8 Stunden 50 Minuten im Dienstplan hinterlegt ist, muß dann der Dienst mit 8 Std 50 Min oder das Stundenmittel von 7 Std 56 Min als Arbeitszeit eingetragen werden? Es ist dem BRM nicht möglich nach einer Siotzung z.B. von 5 Stunden Dauer auf sein Fahrzeug zu gehen, da sein Dienst an einen anderen Kollegen vergeben wurde.
Community-Antworten (1)
30.07.2010 um 23:59 Uhr
Naja - ich würde einfach dem AG nach Abschluss der Sitzung meine Arbeitskraft anbieten. Lehnt er das ab, gleich aus welchen Gründen, greift § 293 Annahmeverzug: "Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt."
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