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Arbeitszeitkonto

N
Nordisca
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,wir haben in unserem Betrieb (ca.120MA) eine BV über ein Arbeitszeitkonto.Einen Plusstundenbereich von 72 Std.,Minusstunden sind möglich aber der Minusbereich ist nicht gedeckelt. Kann der BR nun einseitig den Minusbereich z.B. mit 36 Std festlegen ?

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Community-Antworten (3)

R
rolfo

20.11.2012 um 14:15 Uhr

Eine BV wird zwischen 2 Parteien abgeschlossen, also können auch nur beide diese ändern.

M
meckerziege

20.11.2012 um 14:49 Uhr

Warum wollt ihr denn Minusstunden in die BV haben? Ich wäre vorsichtig mit Minusstunden - ist schon so mancher Kollege damit auf den Bauch gefallen. Es sollte gar keine Minusstunden geben, denn der AG muß dafür sorgen, dass Ihr Arbeit habt. Fallen denn Minusstunden zur Zeit an?

G
gironimo

20.11.2012 um 16:41 Uhr

ergänzend zu rolfo:

Ihr könnt natürlich von Eurem Initiativrecht Gebrauch machen und eine klare Forderung an den AG richten. Will sich dieser nicht darauf einlassen, könnt Ihr die BV kündigen und den Abschluß einer neuen BV ggf. über die Einigungsstelle herbeiführen.

Beschränkt Euch nicht nur auf eine Zahl von Stunden, sondert regelt auch die Frage des Ausgleichs, Umgang bei "Störfällen" u.s.w.

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