Erstellt am 20.11.2012 um 13:15 Uhr von rolfo
Eine BV wird zwischen 2 Parteien abgeschlossen, also können auch nur beide diese ändern.
Erstellt am 20.11.2012 um 13:49 Uhr von meckerziege
Warum wollt ihr denn Minusstunden in die BV haben?
Ich wäre vorsichtig mit Minusstunden - ist schon so mancher Kollege damit auf den Bauch gefallen.
Es sollte gar keine Minusstunden geben, denn der AG muß dafür sorgen,
dass Ihr Arbeit habt.
Fallen denn Minusstunden zur Zeit an?
Erstellt am 20.11.2012 um 15:41 Uhr von gironimo
ergänzend zu rolfo:
Ihr könnt natürlich von Eurem Initiativrecht Gebrauch machen und eine klare Forderung an den AG richten. Will sich dieser nicht darauf einlassen, könnt Ihr die BV kündigen und den Abschluß einer neuen BV ggf. über die Einigungsstelle herbeiführen.
Beschränkt Euch nicht nur auf eine Zahl von Stunden, sondert regelt auch die Frage des Ausgleichs, Umgang bei "Störfällen" u.s.w.