Erstellt am 04.05.2010 um 16:25 Uhr von rkoch
1. eine Kündigung wegen Umsatzrückgang ist unwirksam. Eine betriebsbedingte Kündigung kann nur auf ein einziges Argument gestützt werden: Auf eine tatsächliche Reduzierung des Arbeitsbedarfs. Weniger Umsatz bedeutet nicht zwangsläufig weniger Arbeit. Ist tatsächlich als Begründung "Umsatzrückgang" angegeben, Kündigungsschutzklage mit 100% Erfolgsaussicht.
2. Falls die Kündigung wirksam war bleibt sie bestehen. Für die Kündigung kommt es nur auf die im Zeitpunkt der Kündigung bestehende Prognose zukünftiger Entwicklungen an, die allerdings fundiert sein muss. Trifft die Prognose entgegen aller Wahrscheinlichkeit nicht ein, ändert das nichts an der Wirksamkeit der Kündigung.