W.A.F. LogoSeminare

Durchführung von Sprechstunden

P
Pelle
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und sind dabei, eine Geschäftsordnung zu beschließen. Darin soll neben den Betriebsversammlungen auch die Durchführung von 2-monatlichen Sprechstunden geregelt werden. Unser Betrieb besteht neben dem Hauptsitz aus ca. 25 Außenstellen und wir möchten vermeiden, dass die Mitarbeiter dort allein schon durch die Entfernungen zum Hauptsitz (bis zu 100 km) benachteiligt werden. Also möchten wir, d.h. das jeweils regional zuständige BR-Mitglied gemeinsam mit dem BRV, regelmäßige Sprechstunden in den AS durchführen. Wir haben im Monatsgespräch versucht, mit dem Betriebsleiter eine einvernehmliche Lösung zu diesem Thema zu finden und sogar den Abschluß einer BV angeboten. Er lehnt (trotz Verweis auf § 39 BetrVG!)diese Sprechstunden jedoch prinzipiell ab mit den Begründungen, dass ja ohnehin schon Betriebsversammlungen (in der GO geregelt als 3 Teilbetriebsversammlungen in den jeweiligen 4 zusammengefassten geografischen Bereichen und 1 Gesamtbetriebsversammlung) stattfinden und damit die Sprechstunden zusätzlich die Mitarbeiter "von der Arbeit abhalten". Deshalb meine Frage(n): Kann er die Sprechstunden mit o. g. Argument (trotz § 39)ablehnen? Wie müssen wir den § 39 interpretieren, wenn "Zeit und Ort mit dem AG abzustimmen sind"? Wie gesagt, eine BV wird er wohl nicht unterschreiben. Helft uns bitte, unsere Kollegen haben die Sprechstunden außerordentlich begrüßt! Pelle

86104

Community-Antworten (4)

M
Mainpower

28.07.2010 um 22:43 Uhr

Hallo, wieviel MA sind in den einzelnen Aussenstellen beschäftigt?

T
Target

28.07.2010 um 22:43 Uhr

Das mit den Sprechstunden die viele immer wollen, verstehe ich nicht so ganz.

Sind wir nicht gewählt worden als Ansprechpartner der AN? Wieso begrenzt Ihr den Kontakt zum MA?

Wir stehen der Belegschaft jederzeit zur Verfügung^^ und nicht nur alle 2 Wochen ein paar Stunden.

Oder war das anders gemeint?

Gruß Target

R
rainerw

29.07.2010 um 02:10 Uhr

@Pelle Ob und im welchem Umfang ihr Sprchstunden durchführt obliegt euch ganz allein. Ihr fasst darüber einen Beschluss und teilt dies dem AG mit. Das ganze braucht man eigentlich nicht groß in einer Geschäftsordnung festzuhalten. Auch eine BV ist dazu nocht von Nöten. Diese könnte sogar hinderlich sein bezzügl. der Zeiten wenn eine Außenstelle mal an der MA Zahl wächst. Wie gesagt ihr fasst einen Beschluss und teilt diesen den AG mit. Anbei würde ich ein Schreiben verfassen das ihr in der Vergangenheit mehrfach den Versuch unternommen habt euch mit ihm über Termine zu einigen. Nun teilt ihr sie ihm mit und verweisst ihn darauf das wenn ihm das nicht Recht wäre, es ihm in seiner Entscheidung frei steht sich an die Einigungsstele zu wenden. Tipp: Beachtet bei der Zeitlichen Festsetzung der Sprechstunden nicht nur das Gespräch selber, sondern auch das derjenige der die Sprechstunden durchführt sich auch "in einer stillen Stunde" Notitzen machen kann.

P
Pelle

29.07.2010 um 14:46 Uhr

Danke erstmal für eure Reaktionen! Zur Frage von "mainpower". Das ist sehr unterschiedlich, bewegt sich zwischen 5 und bis zu 20 MA in den jeweiligen AS. Anwort an "Target": Haste falsch verstanden. Die Sprechstunden sollen nicht die Kontakte zu den Kollegen ersetzen, sondern beidseitig informativen Charakter haben. Auch natürlich zur Lage "vor Ort", wenn mal wieder bestimmte Leitungsentscheidungen administrativ "durchgedrückt" werden und die Kollgen mit deren Umsetzung alleine gelassen werden. Hier steht das kollektive Interesse im Mittelpunkt. Anwort an "rainerw": So werden wir´s wahrscheinlich auch machen, denn unser Chef ist in BR-Dingen wenig einsichtig.

Ihre Antwort