Liebes Forum,

unser Unternehmen ist in 28 Betriebsstellen im kölner Stadtgebiet aufgeteilt. Der BR möchte jede Betriebsstelle besuchen und eine Sprechstunde vor Ort (jeweils für 10 - 30 MA) durchführen. Wir sind ein 11er - Gremium und verfügen über 2 Freistellungen. Die Freigestellten werden ca. 60% der Sprechstunden übernehmen.
Der AG weist nun darauf hin, dass die Sprechstunden ausschließlich von den freigestellten Mitgliedern übernommen werden sollen, da so die Personalrecourcen so am wirtschaftlichsten eingesetzt werden.
Gibt es im BetrVG einen §, in dem soetwas steht.
Ansonsten fällt mir dazu nur §37 ein. Die Sprechstunden fallen laut Kommentar im Fitting in den Bereich der notwendigen Aufgaben. Hier heiß es auch, die BR - Miglieder sollen gewissenhaft abwägen, so dass ein "vernünftiger Dritter" die Entscheidung nachvollziehen könne. Was meint Ihr als "vernünftige Dritte"?