W.A.F. LogoSeminare

Sprechstunde

M
McFly
Nov 2016 bearbeitet

Liebes Forum,

unser Unternehmen ist in 28 Betriebsstellen im kölner Stadtgebiet aufgeteilt. Der BR möchte jede Betriebsstelle besuchen und eine Sprechstunde vor Ort (jeweils für 10 - 30 MA) durchführen. Wir sind ein 11er - Gremium und verfügen über 2 Freistellungen. Die Freigestellten werden ca. 60% der Sprechstunden übernehmen. Der AG weist nun darauf hin, dass die Sprechstunden ausschließlich von den freigestellten Mitgliedern übernommen werden sollen, da so die Personalrecourcen so am wirtschaftlichsten eingesetzt werden.
Gibt es im BetrVG einen §, in dem soetwas steht. Ansonsten fällt mir dazu nur §37 ein. Die Sprechstunden fallen laut Kommentar im Fitting in den Bereich der notwendigen Aufgaben. Hier heiß es auch, die BR - Miglieder sollen gewissenhaft abwägen, so dass ein "vernünftiger Dritter" die Entscheidung nachvollziehen könne. Was meint Ihr als "vernünftige Dritte"?

1.23303

Community-Antworten (3)

P
Pappnase

26.04.2012 um 13:34 Uhr

Bei zwei freigestellten BRM ist für den AG immer die beste Lösung, wenn nur die die BR Arbeit machen, "da so die Personalrecourcen so am wirtschaftlichsten eingesetzt werden. " BR Sprechzeiten können von jedem BR Mitglied durchgeführt werden, es ist doch sogar sinnvoll, wenn sie von den BRM aus den jeweiligen Abteilungen gemacht werden, die können sich in die Anliegen der Kollegen besser rein versetzten; Als "vernünftigen Dritten" stelle ich mir immer einen Richter des Arbeitsgerichts vor. Wie würde der entscheiden?

P
Petrus

26.04.2012 um 16:11 Uhr

§39 (1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle.

Mal abgesehen davon, dass dort nichts davon steht, dass der ArbGeb irgendwelche Mitspracherechte dabei hätte, wen der BR mit der Durchführung der Sprechstunden betraut... könnte man das natürlich auf freiwilliger Basis zum Gegenstand einer E-Stelle machen :-) Schließlich wollt ihr ja vertrauensvoll zusammenarbeiten und seid kompromissbereit, oder?

Was meint Ihr als "vernünftige Dritte"?

Jedes BRM macht erstmal die Sprechstunde in "seiner" Filiale (siehe Pappnase). Falls die BRM alle aus unterschiedlichen Filialen kommen, bleiben noch 28-11=17 Sprechstunden übrig. Macht nach Adam Ries 60,7 %. Da würde ich doch glatt mit Eurem Vorschlag (60,0%) in die E-Stelle gehen, um diesen Kompromiss auszuhandeln ;-)

G
gironimo

26.04.2012 um 17:16 Uhr

also ich bin da kompromissloser. Es ist ja schon ein planerisches Entgegenkommen des BR, dass 60% die freigestellten machen.

Da der AG da nicht mitzureden hat, wer die Sprechstunden macht, bedarf es auch keiner E-Stelle - es sei denn, man will mit den zu erwartenden Kosten der E-Stelle vorab den AG dazu bewegen doch dem zuzustimmen, wo er nicht zustimmen braucht.

Ihre Antwort