Erstellt am 26.04.2012 um 11:34 Uhr von Pappnase
Bei zwei freigestellten BRM ist für den AG immer die beste Lösung, wenn nur die die BR Arbeit machen, "da so die Personalrecourcen so am wirtschaftlichsten eingesetzt werden. "
BR Sprechzeiten können von jedem BR Mitglied durchgeführt werden, es ist doch sogar sinnvoll, wenn sie von den BRM aus den jeweiligen Abteilungen gemacht werden, die können sich in die Anliegen der Kollegen besser rein versetzten;
Als "vernünftigen Dritten" stelle ich mir immer einen Richter des Arbeitsgerichts vor. Wie würde der entscheiden?
Erstellt am 26.04.2012 um 14:11 Uhr von petrus
§39 (1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle.
Mal abgesehen davon, dass dort nichts davon steht, dass der ArbGeb irgendwelche Mitspracherechte dabei hätte, wen der BR mit der Durchführung der Sprechstunden betraut... könnte man das natürlich auf freiwilliger Basis zum Gegenstand einer E-Stelle machen :-)
Schließlich wollt ihr ja vertrauensvoll zusammenarbeiten und seid kompromissbereit, oder?
> Was meint Ihr als "vernünftige Dritte"?
Jedes BRM macht erstmal die Sprechstunde in "seiner" Filiale (siehe Pappnase).
Falls die BRM alle aus unterschiedlichen Filialen kommen, bleiben noch 28-11=17 Sprechstunden übrig. Macht nach Adam Ries 60,7 %.
Da würde ich doch glatt mit Eurem Vorschlag (60,0%) in die E-Stelle gehen, um diesen Kompromiss auszuhandeln ;-)
Erstellt am 26.04.2012 um 15:16 Uhr von gironimo
also ich bin da kompromissloser. Es ist ja schon ein planerisches Entgegenkommen des BR, dass 60% die freigestellten machen.
Da der AG da nicht mitzureden hat, wer die Sprechstunden macht, bedarf es auch keiner E-Stelle - es sei denn, man will mit den zu erwartenden Kosten der E-Stelle vorab den AG dazu bewegen doch dem zuzustimmen, wo er nicht zustimmen braucht.