Erstellt am 07.09.2011 um 17:20 Uhr von paula
für die psychische Belastung am Arbeitsplatz würde ich aber nicht einmal kurz eine Mitarbeiterbefragung machen. Dieses Thema gehört in eine professionelle Gefährdungsbeurteilung. Hier besteht eine Verpflichtung des AG aus § 5 ArbSchG und der BR hat umfassende MBR.
Ich kann nur empfehlen, dies unter Beteiligung eines externen Sachverständigen durchzuführen
Erstellt am 07.09.2011 um 17:40 Uhr von gironimo
zu dem Thema psych. B. würde ich achon im Vorfeld einen Sachverständigen hinzuziehen, der sich mit der Gefährdungsbeurteilung gut auskennt. Und das sind die Institutionen, die dies als Dienstleistung anbieten. Ich denke da z.B. an die Berufsgenossenschaften (zumindest einige bieten so etwas an.)
Erstellt am 07.09.2011 um 18:34 Uhr von mainpower
Hallo,
davon würde ich als BR die Finger lassen. Wie @paula schon schreibt ist das eine Aufgabe für den AG. Da seid Ihr dann in der Mitbestimmung.
Erstellt am 07.09.2011 um 19:24 Uhr von caretakerFM
www.copsoq.de, empfohlen von Dr.Manuel Kieper
Erstellt am 07.09.2011 um 20:15 Uhr von mainpower
@caretakerFM,
da stehen Fragen darin die den BR nichts angehen. Ich als Mitarbeiter würde den BR einmal fragen ob er sie noch alle hat. Das ist das eine. Angenommen man würde auf die Fragen antwort bekommen , wer wertet das aus?? Der BR???
Erstellt am 07.09.2011 um 23:03 Uhr von rtjum
interessant, bei uns ist das im mom großes Thema, AG hat nicht wirklich was gemacht und jetzt haben wir einen Fragebogen entworfen in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Werksärztin, ich kämpf in jeder Sitzung darum, dass hier noch mehr externer Sachverstand herbei muss aber ich rede da gegen windmühlen. Die Kollegen glauben ein Seminar reicht (das war ca. 5 Std)...
Den Fragebogen haben wir unserem AG jetzt vorgelgt und dem wird darin jetzt viel zu viel gefragt, naja, schauen wir mal...
Erstellt am 08.09.2011 um 07:55 Uhr von fritzben
Vielen Dank für Eure Antworten!
rtjum An den Betriebsarzt haben wir auch schon gedacht, gute Idee mit der Fachkraft für Abeitssicherheit, die sollten wir auch mit ins Boot holen.
@caretakerFM Danke für den Internettipp, ich habe aber gesehen, dass man da u.a. sein Geburtsjahr, die genaue Berufsbezeichnung etc. angeben muss, was ich dann nicht mehr für Anonym halte bei <10 Leuten pro Abteilung
Erstellt am 08.09.2011 um 08:50 Uhr von blackseven
fritzben,
wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach BGV A1 durchgeführt?
Erstellt am 08.09.2011 um 09:42 Uhr von Lotte
fritzben,
bei uns bietet Die Berufsgenossenschaft Fragebögen und Hilfe an, sowie spezielle FB zum Fragebogen.