Sprechstunden des BR
Hallo, liebe BR Kollegen...
Bin neu in unserem 7 köpfigen BR. Wurde vom BR mit der Sprechstunde für die Kollegen beauftragt. Wurde auch so in der Geschäftsordnung geschrieben. Jetzt lehnte der Vorgesetzte meinen Termin für die Sprechstunde ab, mit der Begründung, das der BR Vorsitzende nicht zu erreichen sei und diese genehmigen müsse. Ich glaube nicht das es so stimmt. Bin ich nicht als BR alleine dafür verantwortlich wann ich Sprechstunde abhalte. Oder muß ich immer die Zustimmung des Vorsitzenden einholen. Meiner Meinung nach nicht. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (3)
25.10.2010 um 21:34 Uhr
Hallo,
ganz klar, Du bist dazu beauftragt, der Vorsitzenden kann alleine gar nicht zustimmen, das Gremium muß zustimmen und das ist ja schon passiert. Ansonsten halt §37, Abs. 2, Du meldest dich für BR-Arbeit bei Deinem Vorgesetzten ab so wie das bei euch üblich ist, und wenn Du mit der Sprechstunde fertig bist, gehts Du zurück an Deinen Arbeitsplatz und meldest dich wieder an. Was du an BR-Arbeit machst, geht Deinen Vorgesetzten nichts an,
Gruß rtjum
26.10.2010 um 14:50 Uhr
Stell doch mal die Gegenfrage: Lieber Vorgesetzter, auf welche Grundlage (Gesetz, Vorschrift) berufst du dich, wenn du die Durchführung von Sprechstunden nach dem §39 in Verbindung von §37 Abs(2) BetrVG untersagen willst? Ansonsten sehe ich eine Behinderung von Betriebsratsarbeit, die das Gesetz verbietet.
26.10.2010 um 15:12 Uhr
Hat demArbeitgeber denn im Vorfeld mal jemand etwas über Sprechstunden mitgeteilt?
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ASprechstunden+des+Betriebsrats
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