Erstellt am 28.07.2010 um 11:42 Uhr von rkoch
Solange er im Betrieb vertreten ist, ist er BR, sobald er ausscheidet (Rente oder Freistellungsphase im Blockmodell) scheidet er aus dem BR aus. Ganz einfach.
Erstellt am 28.07.2010 um 14:56 Uhr von albdonar
Erstellt am 28.07.2010 um 17:39 Uhr von albdonar
Hallo, was bedeutet Freistellungsphase im Blockmodell?
Erstellt am 28.07.2010 um 21:06 Uhr von nicoline
Hallo,
vielleicht magst Du hier mal selber nachlesen, was die Jungs von der SUCHMASCHINE Google so auf den Markt werfen über das Thema!
http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=altersteilzeit+blockmodell&aq=6&aqi=g10&aql=&oq=altersteilzeit+&gs_rfai=&fp=4a253136d820fec8
http://www.info-arbeitsrecht.de/Altersteilzeit/altersteilzeit.html
Erstellt am 28.07.2010 um 21:14 Uhr von Immie
@nicoline
1) Warum hast du Überbreite? (auf meinem Bildschirm)
2) Es waren nur Antworten von Herrn Koch gewünscht!
(Nicht das das Ärger gibt)
:-)))))
Erstellt am 28.07.2010 um 22:49 Uhr von nicoline
@Immie
zu 1) Keine Ahnung, bei mir nicht!
zu 2) sind wir hier bei "Wünsch Dir was"? Wußte ich nicht!
zur Klammer: Könnte ich aushalten, aber von meinem mußte ich mal etwas loswerden! ;-))
Erstellt am 29.07.2010 um 06:02 Uhr von albdonar
@Immie, jedem Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann
@nicoline, habe nachgelesen, d.h., wenn jemand im Blockmodell ist, kann er
nicht in den BR gewählt werden oder?
Erstellt am 29.07.2010 um 08:27 Uhr von rkoch
> Es waren nur Antworten von Herrn Koch gewünscht! (Nicht das das Ärger gibt)
Warum soll das Ärger geben? Ich vermute mal das albdonar sich da sogar im Namen vertut... Offenbar hat albdonar Kontakt mit Rainer (rainerw) und verwechselt uns zwei ab und an?
> habe nachgelesen, d.h., wenn jemand im Blockmodell ist, kann er nicht in den BR gewählt werden oder?
Ich antworte mal anstatt nicoline (hoffe das das keinen Ärger gibt :-) ):
Das ist definitiv falsch. Wählbar sind alle wahlberechtigten AN, welche länger als 6 Monate dem Betrieb angehören. Sofern das auf Altersteilzeitler zutrifft (was mit ziemlicher Sicherheit auch der Fall ist) sind diese natürlich auch wählbar.
Genau genommen könnte man Argumentieren, das Altersteilzeitler auch in der Freistellungsphase immer noch dem Betrieb angehören, also auch noch BR sein könnten. Das ist aber in einem Detail falsch: Sie gehören immer noch dem UNTERNEHMEN an. Mit Eintritt in die Freistellungsphase scheiden sie aber aus dem BETRIEB aus (sprich sie werden nie mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehren (das BAG nennt das "Es fehlt ihnen an der Einordnung in den Betrieb"). Damit passt §8 (1) BetrVG nicht mehr und sie verlieren die Wählbarkeit -> BR-Amt endet.
Erstellt am 29.07.2010 um 10:12 Uhr von albdonar
@rkoch,
Warum soll das Ärger geben? Ich vermute mal das albdonar sich da sogar im Namen vertut...
es ist doch ein Unterschied, ob ich rainerw oder rkoch schreibe, wie soll ich mich dabei vertun? Wenn dieser Altersteilzeitler im Blockmodell ist (er arbeitet 50% weniger) und in eine
eigenständige Firma ausgegliedert wurde, darf er dann immer noch gewählt werden? Das Unternehmen hat aus einer großen Firma, kleine Firmen gemacht.
Erstellt am 29.07.2010 um 10:23 Uhr von Petrus
@albdonau:
JA was denn nun? 50% (=Gleichverteilungsmodell) oder Blockmodell?
Erstellt am 29.07.2010 um 10:31 Uhr von albdonar
@petrus, was ist der Unterschied? Er wurde gefragt, ob er in Altersteilzeit geht, mit weniger Std. und weiniger Gehalt.
Erstellt am 29.07.2010 um 10:35 Uhr von rainerw
@rkoch
Warum soll das Ärger geben? Ich vermute mal das albdonar sich da sogar im Namen vertut... Offenbar hat albdonar Kontakt mit Rainer (rainerw) und verwechselt uns zwei ab und an?
Und ich dachte immer ich wäre einzigartig auf diesem Planeten.
rkoch, Du schlimmer Finger Du. grins
Erstellt am 29.07.2010 um 10:42 Uhr von albdonar
@rainerw
Warum soll das Ärger geben? Ich vermute mal das albdonar sich da sogar im Namen vertut... Offenbar hat albdonar Kontakt mit Rainer (rainerw) und verwechselt uns zwei ab und an?
Und ich dachte immer ich wäre einzigartig auf diesem Planeten.
rkoch, Du schlimmer Finger Du. grins
Guten Morgen, bist Du doch
Erstellt am 29.07.2010 um 11:29 Uhr von Petrus
>petrus, was ist der Unterschied?
Dazu sagt Wikipedia:
Es gibt zwei Varianten der Altersteilzeit:
# Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell genannt) reduziert der Mitarbeiter über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit.
# Die neuere und heute fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, sogenannten Arbeitsphase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit.
Beim Blockmodell gibt es jetzt noch die Besonderheit, das ein MA in der Freistellungsphase laut Rechtsprechung nicht mehr wahlberechtigt ist. (Begründung wurde oben genannt: MA gehört zwar noch dem _Unternehmen_ an, ist aber nicht mehr in den _Betrieb_ eingegliedert)
Also bring mal Licht ins dunkel: In welcher Phase bei welchen ATZ-Modell befindet sich der MA? Und wann wurden auf welchem Weg aus einer Firma viele kleine gemacht? War der MA vorher schon im BR? Gibt es in allen neuen Betrieben einen BR?
Erstellt am 29.07.2010 um 11:38 Uhr von albdonar
@petrus
MA befindet sich im Gleichverteilungsmodell
War der MA vorher schon im BR? Ja. Gibt es in allen neuen Betrieben einen BR? nein
Es wurden z.B. die Logistik (Fahrer) ausgegliedert und in eigenständigen Betrieben umgewandelt Zusteller wurden vom Verlag abgetrennt(Verlag ist jetzt nur noch der Dienstleister) u. in eigene GmbH`s umgewandelt.
Erstellt am 29.07.2010 um 12:52 Uhr von nicoline
@albdonar,
*MA befindet sich im Gleichverteilungsmodell*
Dann ist es, solange er noch im BETRIEB arbeitet und von der Altersteilzeit her, kein Problem. Er würde dann aus dem BR ausscheiden, wenn er in Rente geht.
@rkoch
*Ich antworte mal anstatt nicoline (hoffe das das keinen Ärger gibt :-)*
NIE NICH! ;-)))
Erstellt am 29.07.2010 um 13:00 Uhr von Petrus
@albdonau: dann leitet mal BR-Wahlen in den neuen Betrieben ein. Grundlage: §21a (1) BetrVG