Erstellt am 15.10.2014 um 12:46 Uhr von moreno
Na über ne BV verhandeln heißt doch das was okay ist annehmen und das was für Euch nicht in Frage kommt ablehnen oder Änderungswünsche äußern.
Wie auf dem türkischen Basar. :-)
Aber es kann nicht sein das der eine Kollege gehen darf und der andere gleichaltrige nicht wegen der Quote das würde bei uns so sicher nicht in einer BV stehen!
Erstellt am 15.10.2014 um 13:30 Uhr von paula
Gibt es eine tarifvertragliche Regelung zur ATZ? Wenn nein, gibt es keine Verpflichtung des AG hier überhaupt ATZ anzubieten. Durch eine freiwillige Regelung kann man hier einen Rechtsanspruch generieren und diesen dann natürlich auch begrenzen
Erstellt am 15.10.2014 um 17:12 Uhr von gironimo
Gibt es aber einen Tarif, findet man dort auch meist eine prozentuale Grenze.
Aber die stellt eine Mindestgrenze da. Der AG kann von Euch mit guten Argumenten davon überzeugt werden, einem höheren Prozentsatz zuzustimmen.
Habt Ihr denn schon einmal hochgerechnet (Altersstruktur), wo eine derartige Grenze aus Eurer Sicht denkbar wäre?