Betriebsvereinbarung Altersteilzeit
Der Betriebsrat hat mit der Geschäftsführung eine BV zur Altersteilzeit vereinbart. Die Quote der Mitarbeiter, die in ATZ gehen können, liegt einen Prozent höher, als es der Tarif verlangt.
Dafür soll diese Quote auf 80% Büroangestellte und nur 20% Produktionsmitarbeiter verteilt werden. Die Verteilung von Büro- zu Produktionsmitarbeiter im Unternehmen ist ungefähr 50/50.
Die Empörung der Produktionsmitarbeiter ist groß, weil sie zum Großteil im Akkord arbeiten und in ihrer Sicht die ATZ für sie viel notwendiger ist. Der BR sieht es als Erfolg, weil Gesamtquote höher als notwendig und die Büro-Quote die Forderung des AG dafür gewesen ist.
Verstößt dies nicht irgendwie gegen Tarif, die Quote auf bestimmte Unternehmensteile zu verteilen? Geht um IG Metall Metall- und Elektrobranche Hessen.
Community-Antworten (4)
29.10.2015 um 12:33 Uhr
@ FrauMuskel
Stellst Du die Frage als BRM oder als AN?
Ob diese BV so hätte vereinbart dürfen, sollte man als Gewerkschaftsmitglied mit der IGM abklären. Als BR hätte man sich diese Frage aber vor Abschluss einer BV stellen müssen!
Hier geht´s zum TV FlexÜ: http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=70313
29.10.2015 um 13:00 Uhr
Wie viele AN sind denn 1% mehr?
29.10.2015 um 13:11 Uhr
Ich stelle die Frage als AN, auch wenn ich BRM bin, allerdings nicht in der betreffenden Firma. Hatte hier nur Rückfrage von jemandem aus dem Bekanntenkreis.
29.10.2015 um 13:33 Uhr
Hoppel hat ja schon einen Link genannt. Ich denke, das Problem ist es wert, auch einmal direkt mit der Gewerkschaft darüber zu sprechen.
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