Der Betriebsrat hat mit der Geschäftsführung eine BV zur Altersteilzeit vereinbart. Die Quote der Mitarbeiter, die in ATZ gehen können, liegt einen Prozent höher, als es der Tarif verlangt.

Dafür soll diese Quote auf 80% Büroangestellte und nur 20% Produktionsmitarbeiter verteilt werden. Die Verteilung von Büro- zu Produktionsmitarbeiter im Unternehmen ist ungefähr 50/50.

Die Empörung der Produktionsmitarbeiter ist groß, weil sie zum Großteil im Akkord arbeiten und in ihrer Sicht die ATZ für sie viel notwendiger ist. Der BR sieht es als Erfolg, weil Gesamtquote höher als notwendig und die Büro-Quote die Forderung des AG dafür gewesen ist.

Verstößt dies nicht irgendwie gegen Tarif, die Quote auf bestimmte Unternehmensteile zu verteilen? Geht um IG Metall Metall- und Elektrobranche Hessen.