Altersteilzeit
Ich war jetzt 4 Monate krank wurde auch operiert Verfällt dann meine altersteilzeit während dieser Zeit?
Community-Antworten (5)
27.03.2023 um 16:46 Uhr
Ja, natürlich!
27.03.2023 um 16:57 Uhr
Was passiert, wenn ich in der Arbeitsphase der Altersteilzeit krank werde?
Während des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums laufen die Zahlungen weiter. Danach berechnet sich das Krankengeld aus dem sozialversicherten halben Entgelt im Vergleich zu dem vor der Altersteilzeit gezahlten Entgelt. Das bedeutet, dass dann regelmäßig nur etwa ein Drittel des Entgelts, das vor der Altersteilzeit gezahlt wurde, als Krankengeld zur Verfügung steht.
Stockt der Arbeitgeber das Krankengeld nicht auf (Regelung durch Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen ist auch hier möglich), wird längere Krankheit in der Altersteilzeit zum Problem. Zudem wird während des Krankengeldbezugs kein Wertguthaben für die spätere Freistellungsphase angespart und es kann zu einer Finanzlücke kommen.
Wer befürchten muss, in der Altersteilzeit länger krank zu sein, sollte sich vor Vereinbarung einer Altersteilzeit besonders gut beraten lassen. Eine längere Krankheit in der Freistellungsphase bleibt hingegen ohne Auswirkung.
27.03.2023 um 18:35 Uhr
Ich denke mal, es ist eher die Stundenreduzierung während dieser Zeit gemeint.
28.03.2023 um 11:00 Uhr
Was über 6 Wochen Krankheit pro Jahr geht muss zur hälfte Nachgearbeitet werden. Dadurch fängt Deine Freistellungsphase beim Blockmodel später an. Rechnen wir mit geraden Zahlen. 4 Monate = 16 Wochen, 16-6 =10 Wochen geteilt durch 2. . heißt Du mußt 5 Wochen nacharbeiten wenn Dein AG das möchte. Wenn Du 6 Jahre Halbtagsarbeitest endet deine ATZ 5 Wochen später.
28.03.2023 um 11:23 Uhr
Wo steht das es nachgearbeitet werden muss? Gibt es dazu eine Vereinbarung? "Wenn dein Arbeitgeber möchte?" Wenn das nicht Vertraglich festgelegt wurde, kann der AG soviel wollen wie er möchte.
Meinen ersten Beitrag hier kann man unter folgendem Link nachlesen: https://www.verdi.de/themen/rente-soziales/++co++f30e178e-6e29-11ec-a4f0-001a4a160129
Verwandte Themen
Altersteilzeit!
Älterhallo, habe mal eine frage zu thema altersteilzeit. ich bin 1 vorsitzender einer MAV in einer diakoischen einrichtung. nun habe wir bei uns einen mitarbeiter der gerne in altersteilzeit gehen möchte
Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit - welchem Zweck dient sie?
ÄlterVon unserem Personalleiter erhielten wir die Aussage dass eine Insoventsicherung bei Altersteilzeit nicht dafür gedacht sei im Falle einer Insolvent der Firma die Altersteilzeit bis zum Vertragsende z
Schwerbehinderte und Altersteilzeit
ÄlterHi @all, habe zu dem Thema folgendes Urteil gefunden: BAG Erfurt Az: 9 AZR 122/03 Schwerbehinderte können Altersteilzeit-Lösungen nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen.
Altersteilzeit, Schwerbehinderter - schon eher als nach 5jähriger Betriebszugehörigkeit in Altersteilzeit?
ÄlterArbeitnehmer, 57 Jahre, Schwerstbehindertenausweis 50%, Eingliederungsgeld von der Agentur für Arbeit 50+,seit 3 Jahren im Betrieb. Dem BR ist bekannt , dass der AN 5 Jahre im Betrieb arbeiten muss
Altersteilzeit
ÄlterGuten Abend @ All, ich habe diese Frage vor ein paar Tagen schon Mal so ähnlich hier gestellt. Wir sind ein Krankenhaus (204 Betten, ca. 350 MA). Sehr geringe Personalfluktuation (bilden (Pflege) a