Altersteilzeit des Betriebsratsvorsitzenden -muss neu gewählt werden?
Wenn der Betriebsratsvorsitzende in die Altersteilzeit geht (er ist ja dann noch nicht in Rente), rückt dann der/die Stellvertreter(in) nach oder muss neu gewählt werden
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 10:11 Uhr
Dann muss neu gewählt werden siehe §26 BetrVG und Kommentierung.
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