Wenn der Betriebsratsvorsitzende in die Altersteilzeit geht (er ist ja dann noch nicht in Rente), rückt dann der/die Stellvertreter(in) nach oder muss neu gewählt werden
Erstellt am 08.02.2006 um 09:11 Uhr von Frank B. Dann muss neu gewählt werden siehe §26 BetrVG und Kommentierung.