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Altersteilzeit des Betriebsratsvorsitzenden -muss neu gewählt werden?

C
cuxendorfer
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der Betriebsratsvorsitzende in die Altersteilzeit geht (er ist ja dann noch nicht in Rente), rückt dann der/die Stellvertreter(in) nach oder muss neu gewählt werden

2.54501

Community-Antworten (1)

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Frank B.

08.02.2006 um 10:11 Uhr

Dann muss neu gewählt werden siehe §26 BetrVG und Kommentierung.

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