Erstellt am 19.07.2010 um 11:05 Uhr von woodpacker
gibts nicht gibts nicht gibts nicht
stell dir dein Programm selbst zusammen Mithilfe des BetrVG und unter Berücksichtigung der dir vom Gremium übertragenen Aufgaben
Erstellt am 19.07.2010 um 11:14 Uhr von Ulrik
Du führst die täglichen Geschäfte des BR, soweit Dir dazu die AUfgaben vom Gremium übertragen wurden. Du machst die Einladungen zu den Sitzungen, fertigst die TOP an und leitest die Sitzungen. Du bist Ansprechpartner, hältst u. U. Sprechstunden für MA.
Alles im Rahmen dessen, was der gesamte BR beschliesst.
Am besten, Du liest das BetrVG in ner freien Minute mal durch, oder nimmst oben den Buttun Betriebsratsvorsitzende.
Erstellt am 19.07.2010 um 11:32 Uhr von Derorion
Hi an Alle,
vielen Dank für die Antworten, aber was ich machen muss, weiß ich schon. Ich mache den Job schon seit 8 Jahren. Mich interessiert es eher deshalb, weil daraus ja auch das Entgelt entstehen kann. ...ja ich weiß, man bekommt das Entgelt, welches man auch vorher bekam...ist mir also klar.
Dennoch wäre es schön, falls mir dazu jemand etwas sagen bzw. schreiben kann.
Bekommt Ihr alle nur Eurer "normales" Entgelt als BRV?
Wer bekommt mehr und mit welcher Begründung?
lg Der Orion
Erstellt am 19.07.2010 um 11:39 Uhr von woodpacker
ne ne ne ne
"daraus" kann kein Entgelt entstehen
du wirst keine Stellenbeschreibung finden können, die dir (als Vollzeitbeschäftigter) mehr Geld beschafft, als du vor der Freistellung verdient hast
Entgelt könnte entstehen, falls durch die BR-Arbeit Überstunden/Mehrarbeit anfallen, die der AG nicht als Ersatzfrei gewähren könnte
was bei einer Freistellung allerdings kaum möglich sein wird
Erstellt am 19.07.2010 um 11:45 Uhr von Derorion
@woodpacker
... da verstehen wir uns wohl falsch...
Es gibt genügend BRVs, welche in Ihrem Amt (ohne gesetzlichen Hintergrund) mehr Entgelt bekommen als sie vorher "verdienten".
Genau diese Begründungen interessieren mich.
lg Der Orion
Erstellt am 19.07.2010 um 11:50 Uhr von paula
Gründe? Bestechung Begünstigung etc...
Erstellt am 19.07.2010 um 11:58 Uhr von Forentroll
Seit acht Jahren im Job und hat es immer noch nicht gelehrnt...
Erstellt am 19.07.2010 um 12:01 Uhr von woodpacker
wenn der AG mitspielt, geht viel
er könnte dich ja - trotz deiner Freistellung - z.b. zum Abteilungsleiter befördern
und ruck zuck hast du mehr Geld
natürlich erfordert dies dann auch im Nachhinein (verständlicherweise) etwas Dankbarkeit von dir,
aber mit Begünstigung oder Bestechung hat das ja sowas von gar nichts zu tun....
also Paula, wie kannst du nur denken....
Erstellt am 19.07.2010 um 12:13 Uhr von pfeilenbogen
Derorion
Das was Du hier anregst haben möchtest wäre ein glatter Verstoß gegen § 78 Abs. 3 und ein dringender Fall für den Staatsanwalt. Erinnere dich einmal an die Affäre bei VW.
Also wenn Dei AG dieses erst einmal mitmacht würde die Staatsanwaltschaft Dir später Zeit zum Ausgleich (ohne Einkommen aber ggf. bei freier Kost und Logie) einräumen.
Doch diese Frage sei erlaubt, hast Du in den 8 Jahren auch einmal die in BR-Arbeit durch Schulungen z.B. fortgebildet? Dann dürften solche Fragen nämlich nicht mehr kommen.
Letztlich, eigentlich mach man das Mandat als BR um den Koll. zu helfen, also aus Überzeugung. Um Geld zu verdienen geht man arbeiten, wie alle anderen auch.
Erstellt am 19.07.2010 um 12:18 Uhr von paula
wie kann ich wohl nur so denken? Irgendwie hat das der gute Orion so bei mir ausgelöst....
Erstellt am 19.07.2010 um 12:41 Uhr von Bubie
da betriebsräte nicht benachteiligt werden dürfen, kann durchaus auch eine lohn- bzw. gehaltserhöhung drin sein, wenn dies für den vorhergehenden job auch passiert wäre.
hat aber nichts mit einer stellenbeschreibung zu tun, denn man wird ja nicht für das amt bezahlt, sondern nach der vorhergehenden position...
mfg
bubie
Erstellt am 19.07.2010 um 12:42 Uhr von rkoch
Moment.... Um auf woodpackers Idee einzugehen - so abwegig ist die gar nicht.
Ein freigestelltes BRM darf nicht bevorzugt, aber auch nicht benachteiligt werden. In diesem Sinne darf ein freigestelltes BRM nicht von der BERUFLICHEN Entwicklung ausgeschlossen werden. Wenn also einige/viele der früheren Kollegen am Arbeitsplatz bzw. "vergleichbare AN" mittlerweile in höherdotierte Tätigkeiten gewandert sind, ist u.U. für ein freigestelltes BRM anzunehmen, das dieses ebenfalls diese berufliche Entwicklung durchgemacht hätte. Ist das so anzunehmen, entsteht für das freigestellte BRM ebenfalls ein entsprechender Anspruch auf höhere Entlohnung.
Das Problem ist die Gruppe der vergleichbaren AN festzulegen UND die Gesetzmäßigkeit der beruflichen Entwicklung (dies muss quasi zwingend sein) abzuschätzen.
Bei einem bekannten BR-Kollgen hat just das Gericht einen solchen Fall zu behandeln gehabt. Dessen ehemalige Kollegen sind mittlerweile fast ausnahmslos in Führungspositionen befördert worden, entsprechend hat das Gericht angenommen, das diesen dieselbe Entwicklung getroffen hätte, wäre er nicht langjährig freigestelltes BRM gewesen. Das Urteil gab natürlich Ärger, wurde aber bestätigt (Aktenzeichen unbekannt, falls jemand fragt....).
Aber zurück zur Frage:
> ich suche eine Arbeitsplatzbeschreibung bzw. Stellenbeschreibung eines freigestellten BRV.
In diesem Sinne ist die Frage sinnlos - nicht die Tätigkeit des BRM/BRV ist maßgebend für die Entlohnung, sondern die Frage, was BRM früher gemacht hat, und was es heute machen würde, wenn es nicht freigestelltes BRM wäre. Also: Eruieren wie die Entwicklung der vergleichbaren Arbeitnehmer verlaufen seit Zeitpunkt der Freistellung verlaufen ist (und deren Tätigkeitsbeschreibungen heranziehen) und dann auf das ArbG-Verfahren freuen.
Erstellt am 19.07.2010 um 16:39 Uhr von ridgeback
Deorion,
aus dem Gebot, als Bemessungsgrundlage das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung zugrunde zu legen, ergibt sich als Verbot, das Arbeitsentgelt nach der Bewertung der Betriebsratstätigkeit zu bemessen. Das Betriebsratsmitglied soll in seinem Arbeitsentgelt so gestellt werden, wie es stehen würde, wenn es das Betriebsratsamt nicht übernommen hätte. Das Gesetz verlangt also eine hypothetische Betrachtungsweise, für die zwingend vorgeschrieben ist, dass sie sich an dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung zu orientieren hat.
Da es für das BR-Amt keine Entlohnung gibt, bleibt eine Stellenbeschreibung Dein Wunschtraum.
Erstellt am 20.07.2010 um 18:08 Uhr von Derorion
@ rkoch
@ ridgeback
Vielen Dank für Eure überlegten und sinnvollen Antworten.
Ich habe mir schon selber überlegt, dass sich eine Stellenbeschreibung für die "Stelle BRV" gar nicht oder sehr schwer finden bzw. konstruieren läßt. Folglich hatte ich hier im Forum um "Hilfe" von erfahrene BR-Mitgliedern gesucht.
Allerdings habe ich dabei - bis auf Eure Antworten - leider nur Antworten bekommen von Betriebsräten (?), die sich des Forums meines Erachtens wohl nur bedienen um Ihre eigene BR-Arbeitszeit zu überbrücken.
Vielen Dank an Euch Beiden für den Hinweis, dass es wohl nur über die Aufstiege der vergleichbaren Arbeitskollegen geht.
Sonnige Grüße vom Orion