Hallo,

Ich bin freigestellter BRV in einem Unternehmen mit 200 MA.
Seit wir ein Betriebsratsbüro bekommen haben , weigert sich mein Arbeitgeber , mir die Fahrtkosten zum BR Büro zu bezahlen .
Ich habe einen Teilzeit Arbeitsvertrag.
Das Büro befindet sich 45km von meiner normalen Arbeitsstätte entfernt.

Meine bisherigen Recherchen haben folgendes ergeben:

Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Keine Fahrtkostenerstattung

Fahrtkosten vom Wohnort zum Betriebssitz können von einem freigestellten Betriebsratsmitglied nicht geltend gemacht werden. Er ist verpflichtet, während der Arbeitszeit am Sitz des Betriebsrats im Betrieb anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratstätigkeiten bereit zu halten. Der Umstand, daß vorher als Filialleiter eine wesentlich kürzere Anfahrt erforderlich war, ist unerheblich, da sich mit der Freistellung der Ort der Leistungserbringung in vollem Umfang ändert. Die entstehenden Fahrtkosten sind keine erstattungsfähigen Aufwendungen, die über die persönliche Lebensführung hinaus zur Erledigung konkreter Betriebsaufgaben entstanden sind.

LAG Baden-Württemberg, 27.7.2006 - Az: 11 TaBV 3/05

.........Er ist verpflichtet, während der Arbeitszeit am Sitz des Betriebsrats im Betrieb anwesend zu sein..........

weiterhin für teilzeit arbeitende BR
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949707524/1297.html

2. Fährt ein Betriebsratsmitglied gesondert zu einer Betriebsratssitzung, die außerhalb seiner üblichen Arbeitszeit, aber innerhalb der üblichen Arbeitszeit der meisten Betriebsratsmitglieder liegt, so sind ihm die gesondert aufgewendeten Fahrtkosten im Rahmen von § 40 Abs. 1 BetrVG zu erstatten.

Sehe ich das nun richtig , wenn ich annehme dass z.b. meine 3 Arbeitstage Mo,Di,Mi, nicht als Fahrtkosten abzurechnen sind (Fahrten zu Mitarbeitern sind selbstverständlich etwas anderes)
aber dann Fahrten am Do, und Freitag also an Tagen an denen ich nicht im Betrieb wäre als Fahrtkosten anzurechnen sind ?


Quasar