Fahrtkosten freigestellter BRV
Hallo,
Ich bin freigestellter BRV in einem Unternehmen mit 200 MA. Seit wir ein Betriebsratsbüro bekommen haben , weigert sich mein Arbeitgeber , mir die Fahrtkosten zum BR Büro zu bezahlen . Ich habe einen Teilzeit Arbeitsvertrag. Das Büro befindet sich 45km von meiner normalen Arbeitsstätte entfernt.
Meine bisherigen Recherchen haben folgendes ergeben:
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Keine Fahrtkostenerstattung
Fahrtkosten vom Wohnort zum Betriebssitz können von einem freigestellten Betriebsratsmitglied nicht geltend gemacht werden. Er ist verpflichtet, während der Arbeitszeit am Sitz des Betriebsrats im Betrieb anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratstätigkeiten bereit zu halten. Der Umstand, daß vorher als Filialleiter eine wesentlich kürzere Anfahrt erforderlich war, ist unerheblich, da sich mit der Freistellung der Ort der Leistungserbringung in vollem Umfang ändert. Die entstehenden Fahrtkosten sind keine erstattungsfähigen Aufwendungen, die über die persönliche Lebensführung hinaus zur Erledigung konkreter Betriebsaufgaben entstanden sind.
LAG Baden-Württemberg, 27.7.2006 - Az: 11 TaBV 3/05
.........Er ist verpflichtet, während der Arbeitszeit am Sitz des Betriebsrats im Betrieb anwesend zu sein..........
weiterhin für teilzeit arbeitende BR http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949707524/1297.html
- Fährt ein Betriebsratsmitglied gesondert zu einer Betriebsratssitzung, die außerhalb seiner üblichen Arbeitszeit, aber innerhalb der üblichen Arbeitszeit der meisten Betriebsratsmitglieder liegt, so sind ihm die gesondert aufgewendeten Fahrtkosten im Rahmen von § 40 Abs. 1 BetrVG zu erstatten.
Sehe ich das nun richtig , wenn ich annehme dass z.b. meine 3 Arbeitstage Mo,Di,Mi, nicht als Fahrtkosten abzurechnen sind (Fahrten zu Mitarbeitern sind selbstverständlich etwas anderes) aber dann Fahrten am Do, und Freitag also an Tagen an denen ich nicht im Betrieb wäre als Fahrtkosten anzurechnen sind ?
Quasar
Community-Antworten (1)
25.04.2007 um 18:56 Uhr
@quasar Ab sofort ist das in 45km entfernte BR-Büro Dein Arbeitsplatz. Demnach würde ich - wenn ich AG wäre - auch keine Fahrtkosten erstatten.
Verwandte Themen
BR UND SBV : GLEICHSETZUNG DER INSTITUTIONEN !? SELBE KOSTENSTELLE !?
HALLO ! :-) ICH HABE EINE FUER UNS SEHR WICHTIGE FRAGE BEZUEGLICH BR UND SBV BZW. DER TATSACHE, DASS IN UNSERER FIRMA BEIDE INSTITUTIONEN GEMEINSAM UEBER EINE KOSTENSTELLE VERWALTET WERDEN : Wir s
Freigestellter Betriebsrat Verhältniswahl
Sorry,,, BR Wahlen sind fertig... 19 Betriebräte sind gewählt... 5 werden Freigestellter BR. Liste 1: 9 Sitze Liste 2 : 7 Sitze Liste 3 : 3 Sitze Nach d"Hondt Rechnung Liste 1 : 2 Fr
Fahrtkosten f geringfügig Beschäftigte / Steuergrenze
Hallo ihr Lieben, ich versuche es mal hier, vielleicht hatte schonmal eine/r das gleiche Problem. Wir haben zu einem Umzug einen SP und IA verhandelt. Hierin haben wir u.A. vereinbart, das die
BV und Anlage widersprüchlich - was gilt?
Hallo Zusammen, in der BV ist folgendes geregelt: Sollten aus dem Home Office heraus fremdnützige Arbeitswege auf Grund von technischen oder anderen Schwierigkeiten, Einbestellung durch die Arbeitge
Eine unweihnachtliche Geschichte...
Es gibt ja Geschichten, die so absurd sind, dass man meinen könnte, sie wären einem sehr wirren Geist entsprungen. Nach nochmaligem überlegen und nachdenken, nach nochmaligem nachfragen und wieder que