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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsentgelt freigestellter BRV - wie wird das berechnet?

P
Paul
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

hat ein neu freigestellter BRV, der vorher ständig Montagetätigkeit ausübte und ca. 50 - 60 stunden in der woche gearbeitet hat , Anrecht auf das gleiche Entgelt während der Freistellung (§38 ) ??

3.00803

Community-Antworten (3)

B
baehr6

29.03.2006 um 19:26 Uhr

hi paul, wenn ich richtig informiert bin, bekommt er das gleiche entgeld wie bisher. nur die freistellung ist ja nicht gleichbedeutend, das man weniger arbeiten muss oder darf. nach meinem kenntnisstand hat der brv die gleiche anzahl an stunden in der freistellung zu leisten wie vor der freistellung. er ist ja nicht von der arbeitsleistung sprich das was bei ihm vertraglich/tariflich geregelt ist freigestellt sondern von seiner bisherigen tätigkeit. er kann jetzt nich aus einem 8 stundentag einen 4 stundentag machen.

wenn ich das richtig behalten habe kannst du dies auch in den kommentaren zum § 38 nachlesen.

gruss baehr6

T
TOTO

30.03.2006 um 09:13 Uhr

@Paul @baehr6

Ich verstehe den §38 etwas anders, vielleicht sehe ich das auch falsch....

Eigentlich müße für den Kollegen Paul eine Vergleichsperson im Unternehmen gesucht werden. Im besten Fall ein/eine Kollege/Kollegin die am gleichen Arbeitsplatz arbeitet. Sollte diese Vergleichsperson dann Überstunden leisten müßte Paul diese Stunden ebenfalls bezahlt bekommen, egal ob er diese Stunden leistet oder nicht, da er vermutlich ähnlich viele Überstunden gefahren hätte wenn er nicht in die Freistellung gegangen wäre. Es heißt freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen nicht schlechter oder besser gestellt sein als Mitarbeiter die sich nicht in solch einer Freistellung befinden. Was wäre denn wenn in Pauls alter Abteilung diese Überstunden nicht mehr anfallen würden (Personalaufstockung/schlechte Auftragslage) dann würde er als "Freigestellter" besser gestellt als die entsprechende Vergleichsperson........

Also aus meiner Sicht: Grundentgeld + Überstunden der Vergleichsperson

Wie gesagt dies ist nicht verbindlich aber ich sehe das so und kenne einige Firmen wo das so gehandhabt wird (Bei uns übrigens auch)

Viele Grüße TOTO

K
Kölner

30.03.2006 um 09:59 Uhr

Da die BR-Arbeit ein Ehrenamt ist, wird das mit den Überstunden tatsächlich schwierig....

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