Arbeitsentgelt freigestellter BRV - wie wird das berechnet?
Hallo zusammen
hat ein neu freigestellter BRV, der vorher ständig Montagetätigkeit ausübte und ca. 50 - 60 stunden in der woche gearbeitet hat , Anrecht auf das gleiche Entgelt während der Freistellung (§38 ) ??
Community-Antworten (3)
29.03.2006 um 19:26 Uhr
hi paul, wenn ich richtig informiert bin, bekommt er das gleiche entgeld wie bisher. nur die freistellung ist ja nicht gleichbedeutend, das man weniger arbeiten muss oder darf. nach meinem kenntnisstand hat der brv die gleiche anzahl an stunden in der freistellung zu leisten wie vor der freistellung. er ist ja nicht von der arbeitsleistung sprich das was bei ihm vertraglich/tariflich geregelt ist freigestellt sondern von seiner bisherigen tätigkeit. er kann jetzt nich aus einem 8 stundentag einen 4 stundentag machen.
wenn ich das richtig behalten habe kannst du dies auch in den kommentaren zum § 38 nachlesen.
gruss baehr6
30.03.2006 um 09:13 Uhr
@Paul @baehr6
Ich verstehe den §38 etwas anders, vielleicht sehe ich das auch falsch....
Eigentlich müße für den Kollegen Paul eine Vergleichsperson im Unternehmen gesucht werden. Im besten Fall ein/eine Kollege/Kollegin die am gleichen Arbeitsplatz arbeitet. Sollte diese Vergleichsperson dann Überstunden leisten müßte Paul diese Stunden ebenfalls bezahlt bekommen, egal ob er diese Stunden leistet oder nicht, da er vermutlich ähnlich viele Überstunden gefahren hätte wenn er nicht in die Freistellung gegangen wäre. Es heißt freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen nicht schlechter oder besser gestellt sein als Mitarbeiter die sich nicht in solch einer Freistellung befinden. Was wäre denn wenn in Pauls alter Abteilung diese Überstunden nicht mehr anfallen würden (Personalaufstockung/schlechte Auftragslage) dann würde er als "Freigestellter" besser gestellt als die entsprechende Vergleichsperson........
Also aus meiner Sicht: Grundentgeld + Überstunden der Vergleichsperson
Wie gesagt dies ist nicht verbindlich aber ich sehe das so und kenne einige Firmen wo das so gehandhabt wird (Bei uns übrigens auch)
Viele Grüße TOTO
30.03.2006 um 09:59 Uhr
Da die BR-Arbeit ein Ehrenamt ist, wird das mit den Überstunden tatsächlich schwierig....
Verwandte Themen
Die BR-Vergütung wird neu geregelt
ÄlterIn letzter Zeit gab es prominente Fälle, in denen im Einzelfall über die Angemessenheit gezahlter Betriebsratsvergütung gestritten wurde. Insbesondere lag der Vorwurf der Untreue im Raum, da Manager B
Freigestellter Betriebsrat Verhältniswahl
ÄlterSorry,,, BR Wahlen sind fertig... 19 Betriebräte sind gewählt... 5 werden Freigestellter BR. Liste 1: 9 Sitze Liste 2 : 7 Sitze Liste 3 : 3 Sitze Nach d"Hondt Rechnung Liste 1 : 2 Fr
durchschnittliches Mehrarbeitsstundenfrei auch als freigestelltes BRM
ÄlterIch habe eine Frage zur Freistellung vom BRM: Das Arbeitsentgelt freigestellter Betriebsratsmitglieder darf nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit der e
Eine unweihnachtliche Geschichte...
ÄlterEs gibt ja Geschichten, die so absurd sind, dass man meinen könnte, sie wären einem sehr wirren Geist entsprungen. Nach nochmaligem überlegen und nachdenken, nach nochmaligem nachfragen und wieder que
BRV nimmt BR-Mitglied nicht ernst - was tun?
ÄlterHallo erstmal an alle hier, ich bin ein fester bestandteil des BR und habe ein kleines Problem mit unserem BRV der jetzt schon seit 23Jahren der BRV ist unser Unternehmen ist bei der Gewerkschaft