Folgendes Problem ,der Arbeitgeber will Mitarbeiterinnenn die auf der Tagesschicht(Mechanische Bearbeitung) sind in die Spätschicht einteilen. In den Arbeitsverträgen steht das die Mitarbeiterinnen auch zu Schichtdienst eingeteilt werden können . Die Mitarbeiter sind im Schnitt 15 Jahre im Betrieb tätig und mussten nie Schicht machen (ausser Urlaubs und Krankenvertretung) ,da wir zwei freiwillige Mitarbeiterinnen für die Spätschicht haben und davon eine erkrankt ist , sollten nun eine Person von der Frühschicht kommen , leider waren so kurzfristig nicht für alle Tage Mitarbeiterinnen verfügbar. Resultat ist das der Abteilungsleiter in seiner Wut ankündigte das nun alle Wechselschicht in Rotation machen sollte. Das Problem ist das aber die zwei für die Spätschicht ihre lebensplanung auf diese Schicht eingestellt haben und die von der Fühschicht nicht unbedingt Spätschicht machen wollen. Die Frage ist nun kann der Arbeitgeber auf ein Direktionsrecht sich berufen oder ist dieses Mitbestimmungspflichtig unter Paragraph 87 Abs1 Nr.2 oder bzw Paragraph 95 bzw 99?