Erstellt am 18.06.2010 um 20:40 Uhr von meister
eure Geschäftsordnung ist schnick-schnack
haltet euch daran oder nicht, bleibt egal
rechtliche Folgen gibt es aber sowas von gar keine....;-)
Erstellt am 18.06.2010 um 21:47 Uhr von Immie
Freigestellte BRM müssen nichts machen was andere nicht müssen.
Oder kontrolliert ihr alle eure Stundenkonten gegenseitig?
Erstellt am 19.06.2010 um 06:24 Uhr von DonJohnson
@all
Hmmm, die Stundenkonten haben wohl nicht nur die freigestellten BRM, oder? So oder so sollte es eine BV diesbezüglich geben und irgendwie finde ich, sollte der BR grundsätzlich ALLE Stundenkonten einsehen. Aus verschiedenen Gründen ;-)))
Erstellt am 19.06.2010 um 13:11 Uhr von DerAlteHeini
jeanie
Was hat Genanntes den mit der BR Arbeit zu tun?
Erstellt am 25.06.2010 um 21:53 Uhr von Jeanie
tja, liebe Kollegen,
es ist eine Kontrolle der Kollegen untereinander, und durchaus dazu nutzbar, eine Kündigung aufgrund fehlerhaften Führens des Arbeitszeitkontos zu bewirken..
wenn ihr versteht was ich meine.
Warum soll der Passus in eine GO, wenn nicht zu Kontrollzwecken??
Mich hat etwas beruhigt, dass Freigestellte niemandem, auch nicht dem Arbeitgeber gegenüber Rechenschaft schuldig sind über ihre Arbeitszeit, denn es ist ein Ehrenamt.
Aber nicht der Arbeitgeber ist hier das Problem.
Mit der täglichen Betriebsratsarbeit hat das insofern zu tun dass die freigestellten Kollegen die überwiegende BR - Arbeit verrichten, und alle Aufgaben untereinander absprechen, was nicht selten in Form von Vorschriften (würdest du bitte...) geschieht, deren Einhaltung dann genau kontrolliert wird.
Da kommt schon mal der Vorwurf, Plusstunden zu schinden...
vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe auch ab und zu das Problem wie Orangengesicht, dass es nicht klappt mit dem einloggen.
Hoffentlich trotzdem bis bald mal - jeanie
Erstellt am 25.06.2010 um 22:12 Uhr von rainerw
@Jeanie
Dieser Passus in der GO ist sowas von Mumpitz. Wie bitteschön kann es angehe das ein Freigestelltes BRM Plusstunden schindet?
Ein Freigestellter BRM macht so viele Stunden wie er vorher arbeitvertraglich auch. Macht er einmal mehr stunden muß er diese nach § 37 Abs 3 innerhalb von 4 Wochen in Freizeit wieder nehmen. Und nur aus betrieblichen Gründen können diese Stunden zur auszahlung kommen. Betriebliche Gründe sind aber sehr eng definiert. (Werk steht unter Wasser, eine Ware droht zu verderben, niemand anderes außer gerade diese Person könnte eine bestimmte notwendige Tätigkeit ausführen... u.s.w) Also bleibt sich alles gleich, da der monatl. Durchschnitt sich nicht verändert. Und ich würde es mir verbieten wenn einer in meine Stunden reingucken könnte. Den Datenschutz will ich hier noch nicht mal vertiefen.