Inhalt einer Geschäftsordnung für den Betriebsrat
Hallo Zusammen, wir wollen eine Geschäftsordnung für den Betriebsrat erstellen. Was sollte auf jeden Fall drin stehen ? Liebe Grüße und ein frohes neues Jahr wünsch Janosch
Community-Antworten (6)
02.01.2007 um 09:51 Uhr
@Janosch, was wollt ihr denn in einer Geschäftsordnung geregelt haben? Sie ist nicht zwingend vorgeschrieben und behindert oft mehr, als sie nützt. Abgesehen davon regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Rechte und Pflichten eines Betriebsrats.
Ebenfalls ein gutes neues Jahr!
02.01.2007 um 13:40 Uhr
Zu der Thematik gabs schon mal einen längeren Thread in diesem Forum. Aber ebenfalls ein gesundes neues Jahr!
02.01.2007 um 14:14 Uhr
Janosch, eine GO sollte grundsätzlich nur das regeln, was im Gesetz nicht bereits eindeutig festgeschrieben ist.
Z.B. zeitliche Lage und Häufigkeit BR-Sitzungen Stellvertretung bei gleichzeitiger Verhinderung BRV + stellvertr. BRV Bildung von Ausschüssen, inkl. Wahlprocedere Übertragung selbständiger Entscheidungsbefugnisse, nur möglich ab einem 9er BR-Gremium; ausgenommen sind Angelegenheiten, die den §87 BetrVG betreffen sowie BVen Genehmigung von Sitzungsniederschriften in der darauffolgenden Sitzung Fristen zur Einreichung Tagesordnungspunkte - wodurch das Recht, im Rahmen einer Sitzung zusätzliche TOPe aufzunehmen, unberührt bleibt
02.01.2007 um 14:37 Uhr
hilfreich ist auch z.b. das wie und wann eine sitzungsverhinderung eines BR dem BR-vorsitzenden mitzuteilen ist...
02.01.2007 um 15:25 Uhr
Hallo Janosch, kannst Dich auch an deine Verwaltungsstelle richten. Diese haben in der Regel Mustergeschäftsordnungen.
02.01.2007 um 18:12 Uhr
Ganz ehrlich...ich würds lassen... Gutes Neues Jahr!!
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