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Inhalt einer Geschäftsordnung für den Betriebsrat

J
Janosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir wollen eine Geschäftsordnung für den Betriebsrat erstellen. Was sollte auf jeden Fall drin stehen ? Liebe Grüße und ein frohes neues Jahr wünsch Janosch

5.53306

Community-Antworten (6)

M
Mona-Lisa

02.01.2007 um 09:51 Uhr

@Janosch, was wollt ihr denn in einer Geschäftsordnung geregelt haben? Sie ist nicht zwingend vorgeschrieben und behindert oft mehr, als sie nützt. Abgesehen davon regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Rechte und Pflichten eines Betriebsrats.

Ebenfalls ein gutes neues Jahr!

W
wölfchen

02.01.2007 um 13:40 Uhr

Zu der Thematik gabs schon mal einen längeren Thread in diesem Forum. Aber ebenfalls ein gesundes neues Jahr!

F
Fayence

02.01.2007 um 14:14 Uhr

Janosch, eine GO sollte grundsätzlich nur das regeln, was im Gesetz nicht bereits eindeutig festgeschrieben ist.

Z.B. zeitliche Lage und Häufigkeit BR-Sitzungen Stellvertretung bei gleichzeitiger Verhinderung BRV + stellvertr. BRV Bildung von Ausschüssen, inkl. Wahlprocedere Übertragung selbständiger Entscheidungsbefugnisse, nur möglich ab einem 9er BR-Gremium; ausgenommen sind Angelegenheiten, die den §87 BetrVG betreffen sowie BVen Genehmigung von Sitzungsniederschriften in der darauffolgenden Sitzung Fristen zur Einreichung Tagesordnungspunkte - wodurch das Recht, im Rahmen einer Sitzung zusätzliche TOPe aufzunehmen, unberührt bleibt

P
packer

02.01.2007 um 14:37 Uhr

hilfreich ist auch z.b. das wie und wann eine sitzungsverhinderung eines BR dem BR-vorsitzenden mitzuteilen ist...

B
Baum

02.01.2007 um 15:25 Uhr

Hallo Janosch, kannst Dich auch an deine Verwaltungsstelle richten. Diese haben in der Regel Mustergeschäftsordnungen.

B
betriebsratten

02.01.2007 um 18:12 Uhr

Ganz ehrlich...ich würds lassen... Gutes Neues Jahr!!

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