Erstellt am 02.01.2007 um 08:51 Uhr von Mona-Lisa
@Janosch,
was wollt ihr denn in einer Geschäftsordnung geregelt haben?
Sie ist nicht zwingend vorgeschrieben und behindert oft mehr, als sie nützt.
Abgesehen davon regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Rechte und Pflichten eines Betriebsrats.
Ebenfalls ein gutes neues Jahr!
Erstellt am 02.01.2007 um 12:40 Uhr von wölfchen
Zu der Thematik gabs schon mal einen längeren Thread in diesem Forum.
Aber ebenfalls ein gesundes neues Jahr!
Erstellt am 02.01.2007 um 13:14 Uhr von Fayence
Janosch,
eine GO sollte grundsätzlich nur das regeln, was im Gesetz nicht bereits eindeutig festgeschrieben ist.
Z.B. zeitliche Lage und Häufigkeit BR-Sitzungen
Stellvertretung bei gleichzeitiger Verhinderung BRV + stellvertr. BRV
Bildung von Ausschüssen, inkl. Wahlprocedere
Übertragung selbständiger Entscheidungsbefugnisse, nur möglich ab einem 9er BR-Gremium; ausgenommen sind Angelegenheiten, die den §87 BetrVG betreffen sowie BVen
Genehmigung von Sitzungsniederschriften in der darauffolgenden Sitzung
Fristen zur Einreichung Tagesordnungspunkte - wodurch das Recht, im Rahmen einer Sitzung zusätzliche TOPe aufzunehmen, unberührt bleibt
Erstellt am 02.01.2007 um 13:37 Uhr von packer
hilfreich ist auch z.b. das wie und wann eine sitzungsverhinderung eines BR dem BR-vorsitzenden mitzuteilen ist...
Erstellt am 02.01.2007 um 14:25 Uhr von Baum
Hallo Janosch,
kannst Dich auch an deine Verwaltungsstelle richten.
Diese haben in der Regel Mustergeschäftsordnungen.
Erstellt am 02.01.2007 um 17:12 Uhr von betriebsratten
Ganz ehrlich...ich würds lassen...
Gutes Neues Jahr!!