Hallo,
die Geschäftsordnung des Betriebsrats hat "anscheinend" nur für die Amtszeit des Betriebsrats Gültigkeit - das wird überall so kommuniziert.

Das klingt für mich auch logisch; ABER: wo steht das ?
Ich habe kein Gesetz oder Hinweis finden können...

Kann mir jemand helfen ?

Danke vorab


ERGÄNZUNG:
erst mal danke für die Antworten.

Es geht im speziellen Fall um die Hybridsitzungen, deren Möglichkeit wir mit einer GO beschlossen haben.

Was meint Ihr? - darf die erste Sitzung Hybrid sein (alte GO bleibt bestehen, bis sie
ersetzt oder aufgehoben wird)

- ist die erste Sitzung zwingend präsent zu abzuhalten (die alte GO gilt
nicht mehr).