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8 Std. ohne Pause - ist das möglich?

S
Schwarzwald
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Profis

wir haben einen neuen Chef und damit auch gleich das erste Problem. In einer Abteilung wird schon seit Jahren von 6-14 Uhr und von 14-22 Uhr inkl. Pause gearbeitet.

Nun sagt unsewr Chef, dies ginge ab sofort nicht mehr. Er begründet dies damit, dass das Arbeitszeitgesetz eine Pause von 30 min vorsieht.

Nun ist unsere Frage, können wir weiterhin durchgehend Arbeiten, oder müssen wir wirklich eine Pause machen???

Danke für die Hilfe

Schwarzwald

4.816018

Community-Antworten (18)

R
ridgeback

12.07.2010 um 20:10 Uhr

Schwarzwald, da hat Cheffe Recht. Siehe ArbZG.

S
Schwarzwald

12.07.2010 um 20:19 Uhr

@ridgeback

wie soll das gehen, wenn wir eine Arbeitszeit von 8 Std haben? Muss dann die Arbeitszeit auf 7 1/2 Std. verkürzt werden?

Schwarzwald

R
ridgeback

12.07.2010 um 20:23 Uhr

Schwarzwald, Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Ich glaube eher, dass das Verbleiben in der Fa. um 30 min. verlängert wird. Oder es bleibt dabei und die Pausen werden bezahlt.

S
schadedrum

12.07.2010 um 20:26 Uhr

ja, und eure AN (Wähler) werden euch lynchen...........

müssen sie jetzt entweder 8,5 std im betrieb bleiben oder nur noch 7,5 bezahlt bekommen

mögliche Lösung : Aufteilung auf angemessene Kurzpausen z.b. 3x10 min, alles was weniger als 15 min sind, muß wieder bezahlt werden ist aber laut BAG aber auch keine Pause im Sinne des ArbZG

schwierige zwickmühle in der ihr seid.................. das kostete schon manchem BR den Kopf (bei der nächsten Wahl) obwohl laut Gesetz keine andere Wahl bleibt

S
Schwarzwald

12.07.2010 um 20:27 Uhr

ridgeback

wenn es dann aber um 3 Schichten geht, dann wirds doch kompliziert. Bei 3 Schichten von je 8 Std. wäre der Tag (24 Std.) voll. Wo soll da noch Pause gemacht werden?

Mache ich evtl. einen Denkfehler????

Schwarzwald

R
ridgeback

12.07.2010 um 20:33 Uhr

Schwarzwald, wie die Pausen geregelt werden, müßte in einer BV vereinbart werden. In mir bekannten 3-Schicht Betrieben, geht es Problemlos.

I
Immie

12.07.2010 um 21:50 Uhr

@Schwarzwald Ist das nicht schön? Viele Arbeitnehmer, die über 10 Stunden am Tag ohne Pause arbeiten sollen, würden sich so einen Chef wünschen:-)

A
azrael

13.07.2010 um 06:11 Uhr

ähm.. ich hätte da noch einen anderen lösungsansatz (oder besser: ich erweitere mal den gedankengang von ridgeback):

fragt doch einfach mal nach, wie er darauf kommt, dass bisher keine pause gemacht wurde? es wird (muss laut ArbZG) so sein, dass innerhalb der 8 stunden eine geregelte (bezahlte) pause enthalten war und nun die betriebliche übung greift.. da die mitarbeiter bisher -für das wohl der firma- die pause durchgearbeitet haben, bedankt ihr euch für den hinweis auf das ArbZG und werdet euch dafür einsetzen, in zukunft darauf zu achten, dass die bezahlte pause eingehalten wird. :-)

U
Ulrik

13.07.2010 um 10:55 Uhr

Nochmal zu dem Rechenbeispiel dasß bei drei Schichten à acht Stunden der Tag voll ist. Macht ihr denn keine Übergaben?? Da käme doch eh die halbe Stunde zusammen, die die AN über ihre acht Stunden im Betrieb sind. Wenn möglich, fasst es in einer BV zusammen, daß auch die Übergaben Arbeitszeit sind. Ansonsten Azraels Vorschlag mal nachgehen

R
rkoch

13.07.2010 um 10:59 Uhr

müssen sie jetzt entweder 8,5 std im betrieb bleiben oder nur noch 7,5 bezahlt bekommen

Letzteres geht nicht. Die entlohnte Arbeitszeit steht im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Einfach nur noch 7,5 Stunden zu bezahlen geht nur wenn ein entsprechender TV das so vorsieht oder das ganze einzelvertraglich geregelt wird.

dass innerhalb der 8 stunden eine geregelte (bezahlte) pause enthalten war und nun die betriebliche übung greift..

Das ist eine geniale Idee.... Wäre interessant ob man damit vor Gericht durchkommt....

Einerseits wird es schwierig so zu argumentieren, wenn die AN tatsächlich bislang keine Pause gemacht haben. Das wäre nämlich die Voraussetzung zur Entstehung dieser betr. Übung. Andererseits hat der AG bislang gegen Gesetz verstoßen und das Gesetz sieht für diesen Fall Freiheits- oder Geldstrafe vor. Das er jetzt einsieht das er einen Fehler gemacht hat, macht den bisherigen Fehler nicht besser sondern stellt bestenfalls mildernde Umstände dar....

Insofern gäbe es schon ein Druckmittel den AG davon zu überzeugen es so zu sehen..... Aber dieses Druckmittel steht auch außerhalb des Gesetzes....

M
Mainpower

13.07.2010 um 13:19 Uhr

Hallo, der verstoss gegen das ArbZG wird durch eine betriebliche Übung auch nicht legalisiert. Ich glaube kaum dass ein Arbeitsgericht auf grund eines Gesetzesverstosses da eine betriebliche Übung sieht.

P
paula

13.07.2010 um 13:35 Uhr

Man wird aber doch keine Haftstrafe verhängen wenn der AG jetzt selber die verwerfliche Praxis ändert.

Mit der betrieblichen Übung wird man vor Gericht auch nicht durchkommen. Als individualrechtlicher Anspruch müßte auch jeder einzelne MA klagen. Auch nicht unbedingt lustig.

Wir sollten einfach mal anerkennen, dass der AG hier endlich seinen Verpflichtungen nachkommt und den Gesundheitsschutz beachtet.

Ansonsten würde ich mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Da steht vielleicht etwas zur individuellen Arbeitszeit. Dementsprechend ist der Ma zu beschäftigen und wie das dann geschieht ist Sache des AG. Wenn er seinen Betrieb nicht so organisieren kann, dass diese Arbeitszeiten erbracht werden können greift § 615 BGB.

R
rkoch

13.07.2010 um 14:07 Uhr

Man wird aber doch keine Haftstrafe verhängen wenn der AG jetzt selber die verwerfliche Praxis ändert.

Das nicht, aber das bisherige Verhalten würde schon dazu berechtigen.... Machen wird man es i.d.R. nicht, ich kenne zumindest keinen Fall.... Aber ein bisserl als Druckmittel in der Hinterhand..... So nach dem Motto: Bis heute ist Dir das Problem scheissegal gewesen, obwohl Du dafür hättest ins Gefängnis gehen können, und jetzt sollen das die AN ausbaden? Lass Dir mal was einfallen, wie wir das den Kollegen schmackhaft machen können. Ob der AG für so was empfänglich ist muss der BR selber wissen.

P
paula

13.07.2010 um 14:25 Uhr

und der BR sollte sehr aufpassen, dass es für ihn selbst nicht strafrechtlich relevant wird. Der Grad hin zur Nötigung bzw. Erpressung ist hier schmal

P
Pfälzer

13.07.2010 um 15:43 Uhr

insgesamt gesehen sind 3x8 Stunden = 24 Std., das ist richtig; man kann Schichtwechsel aber auch zeitlich überlappend organisieren, so dass sich AN bei Schichtwechsel die Arbeit übergeben können und Infos austauschen und zwar IN der Arbeitszeit; die Pause ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben und definitiv sinnvoll;

A
azrael

13.07.2010 um 19:24 Uhr

@ paula und mainpower

ihr scheint da etwas falsch verstanden zu haben. im ArbZG steht eindeutig, dass bei einer arbeitszeit von über 6 stunden eine 30minütige pause zu gewähren ist (§4). also ist auszuschließen, dass bisher 8h durchgearbeitet wurde. ergo ist innerhald der arbeitzeit "von 6-14 Uhr und von 14-22 Uhr" eine pause beinhaltet. wie schwarzwald schon sagte: "inkl. Pause gearbeitet." daher ist es meiner meinung nach eindeutig das interesse des AG, eine bisher bezahlte pause in eine unbezahlte umzuwandeln. ..und das ist nun mal ein fall für die betriebliche übung.

M
Mainpower

13.07.2010 um 20:20 Uhr

@azrael, Schwarzwald fragt ob sie weiterhin durchgehend arbeiten können oder wirklich eine Pause machen müssen. Daraus lässt sich lesen dass sie ohne Pause gearbeitet haben. Ergo haben sie gegen das ArbZG verstossen und daraus kann ich keine Betriebliche Übung machen.

P
paula

14.07.2010 um 12:08 Uhr

schön erklärt mainpower

Danke!

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