Erstellt am 12.07.2010 um 18:10 Uhr von ridgeback
Schwarzwald,
da hat Cheffe Recht.
Siehe ArbZG.
Erstellt am 12.07.2010 um 18:19 Uhr von Schwarzwald
@ridgeback
wie soll das gehen, wenn wir eine Arbeitszeit von 8 Std haben? Muss dann die Arbeitszeit auf 7 1/2 Std. verkürzt werden?
Schwarzwald
Erstellt am 12.07.2010 um 18:23 Uhr von ridgeback
Schwarzwald,
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ich glaube eher, dass das Verbleiben in der Fa. um 30 min. verlängert wird.
Oder es bleibt dabei und die Pausen werden bezahlt.
Erstellt am 12.07.2010 um 18:26 Uhr von schadedrum
ja, und eure AN (Wähler) werden euch lynchen...........
müssen sie jetzt entweder 8,5 std im betrieb bleiben
oder nur noch 7,5 bezahlt bekommen
mögliche Lösung : Aufteilung auf angemessene Kurzpausen
z.b. 3x10 min, alles was weniger als 15 min sind, muß wieder bezahlt werden
ist aber laut BAG aber auch keine Pause im Sinne des ArbZG
schwierige zwickmühle in der ihr seid..................
das kostete schon manchem BR den Kopf (bei der nächsten Wahl)
obwohl laut Gesetz keine andere Wahl bleibt
Erstellt am 12.07.2010 um 18:27 Uhr von Schwarzwald
ridgeback
wenn es dann aber um 3 Schichten geht, dann wirds doch kompliziert. Bei 3 Schichten von je 8 Std. wäre der Tag (24 Std.) voll. Wo soll da noch Pause gemacht werden?
Mache ich evtl. einen Denkfehler????
Schwarzwald
Erstellt am 12.07.2010 um 18:33 Uhr von ridgeback
Schwarzwald,
wie die Pausen geregelt werden, müßte in einer BV vereinbart werden.
In mir bekannten 3-Schicht Betrieben, geht es Problemlos.
Erstellt am 12.07.2010 um 19:50 Uhr von Immie
@Schwarzwald
Ist das nicht schön? Viele Arbeitnehmer, die über 10 Stunden am Tag ohne Pause arbeiten sollen, würden sich so einen Chef wünschen:-)
Erstellt am 13.07.2010 um 04:11 Uhr von azrael
ähm.. ich hätte da noch einen anderen lösungsansatz (oder besser: ich erweitere mal den gedankengang von ridgeback):
fragt doch einfach mal nach, wie er darauf kommt, dass bisher keine pause gemacht wurde? es wird (muss laut ArbZG) so sein, dass innerhalb der 8 stunden eine geregelte (bezahlte) pause enthalten war und nun die betriebliche übung greift..
da die mitarbeiter bisher -für das wohl der firma- die pause durchgearbeitet haben, bedankt ihr euch für den hinweis auf das ArbZG und werdet euch dafür einsetzen, in zukunft darauf zu achten, dass die bezahlte pause eingehalten wird. :-)
Erstellt am 13.07.2010 um 08:55 Uhr von Ulrik
Nochmal zu dem Rechenbeispiel dasß bei drei Schichten à acht Stunden der Tag voll ist.
Macht ihr denn keine Übergaben??
Da käme doch eh die halbe Stunde zusammen, die die AN über ihre acht Stunden im Betrieb sind. Wenn möglich, fasst es in einer BV zusammen, daß auch die Übergaben Arbeitszeit sind.
Ansonsten Azraels Vorschlag mal nachgehen
Erstellt am 13.07.2010 um 08:59 Uhr von rkoch
> müssen sie jetzt entweder 8,5 std im betrieb bleiben
> oder nur noch 7,5 bezahlt bekommen
Letzteres geht nicht. Die entlohnte Arbeitszeit steht im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Einfach nur noch 7,5 Stunden zu bezahlen geht nur wenn ein entsprechender TV das so vorsieht oder das ganze einzelvertraglich geregelt wird.
> dass innerhalb der 8 stunden eine geregelte (bezahlte) pause enthalten war und nun
> die betriebliche übung greift..
Das ist eine geniale Idee.... Wäre interessant ob man damit vor Gericht durchkommt....
Einerseits wird es schwierig so zu argumentieren, wenn die AN tatsächlich bislang keine Pause gemacht haben. Das wäre nämlich die Voraussetzung zur Entstehung dieser betr. Übung.
Andererseits hat der AG bislang gegen Gesetz verstoßen und das Gesetz sieht für diesen Fall Freiheits- oder Geldstrafe vor. Das er jetzt einsieht das er einen Fehler gemacht hat, macht den bisherigen Fehler nicht besser sondern stellt bestenfalls mildernde Umstände dar....
Insofern gäbe es schon ein Druckmittel den AG davon zu überzeugen es so zu sehen..... Aber dieses Druckmittel steht auch außerhalb des Gesetzes....
Erstellt am 13.07.2010 um 11:19 Uhr von mainpower
Hallo,
der verstoss gegen das ArbZG wird durch eine betriebliche Übung auch nicht legalisiert.
Ich glaube kaum dass ein Arbeitsgericht auf grund eines Gesetzesverstosses da eine betriebliche Übung sieht.
Erstellt am 13.07.2010 um 11:35 Uhr von paula
Man wird aber doch keine Haftstrafe verhängen wenn der AG jetzt selber die verwerfliche Praxis ändert.
Mit der betrieblichen Übung wird man vor Gericht auch nicht durchkommen. Als individualrechtlicher Anspruch müßte auch jeder einzelne MA klagen. Auch nicht unbedingt lustig.
Wir sollten einfach mal anerkennen, dass der AG hier endlich seinen Verpflichtungen nachkommt und den Gesundheitsschutz beachtet.
Ansonsten würde ich mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Da steht vielleicht etwas zur individuellen Arbeitszeit. Dementsprechend ist der Ma zu beschäftigen und wie das dann geschieht ist Sache des AG. Wenn er seinen Betrieb nicht so organisieren kann, dass diese Arbeitszeiten erbracht werden können greift § 615 BGB.
Erstellt am 13.07.2010 um 12:07 Uhr von rkoch
> Man wird aber doch keine Haftstrafe verhängen wenn der AG jetzt selber die verwerfliche Praxis ändert.
Das nicht, aber das bisherige Verhalten würde schon dazu berechtigen.... Machen wird man es i.d.R. nicht, ich kenne zumindest keinen Fall.... Aber ein bisserl als Druckmittel in der Hinterhand..... So nach dem Motto: Bis heute ist Dir das Problem scheissegal gewesen, obwohl Du dafür hättest ins Gefängnis gehen können, und jetzt sollen das die AN ausbaden? Lass Dir mal was einfallen, wie wir das den Kollegen schmackhaft machen können.
Ob der AG für so was empfänglich ist muss der BR selber wissen.
Erstellt am 13.07.2010 um 12:25 Uhr von paula
und der BR sollte sehr aufpassen, dass es für ihn selbst nicht strafrechtlich relevant wird. Der Grad hin zur Nötigung bzw. Erpressung ist hier schmal
Erstellt am 13.07.2010 um 13:43 Uhr von Pfälzer
insgesamt gesehen sind 3x8 Stunden = 24 Std., das ist richtig; man kann Schichtwechsel aber auch zeitlich überlappend organisieren, so dass sich AN bei Schichtwechsel die Arbeit übergeben können und Infos austauschen und zwar IN der Arbeitszeit; die Pause ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben und definitiv sinnvoll;
Erstellt am 13.07.2010 um 17:24 Uhr von azrael
@ paula und mainpower
ihr scheint da etwas falsch verstanden zu haben. im ArbZG steht eindeutig, dass bei einer arbeitszeit von über 6 stunden eine 30minütige pause zu gewähren ist (§4). also ist auszuschließen, dass bisher 8h durchgearbeitet wurde. ergo ist innerhald der arbeitzeit "von 6-14 Uhr und von 14-22 Uhr" eine pause beinhaltet. wie schwarzwald schon sagte: "inkl. Pause gearbeitet."
daher ist es meiner meinung nach eindeutig das interesse des AG, eine bisher bezahlte pause in eine unbezahlte umzuwandeln. ..und das ist nun mal ein fall für die betriebliche übung.
Erstellt am 13.07.2010 um 18:20 Uhr von mainpower
@azrael,
Schwarzwald fragt ob sie weiterhin durchgehend arbeiten können oder wirklich eine Pause machen müssen.
Daraus lässt sich lesen dass sie ohne Pause gearbeitet haben. Ergo haben sie gegen das ArbZG verstossen und daraus kann ich keine Betriebliche Übung machen.
Erstellt am 14.07.2010 um 10:08 Uhr von paula
schön erklärt mainpower
Danke!