Hallo,
in unserem hauswirtschaftlichen Betrieb hat es sich eingebürgert, daß an Sonntagen zwei von vier Schichtgängern zwischen 13:30 und 16:45 eine Pause zugemutet wird.
Wie verhält sich das nun mit dem Arbeitsrecht, ist es wirklich zumutbar? Muß die Arbeitszeit nicht zusammenhängend sein? Wer trägt die Kosten für die zweifache Anfahrt? Oder handelt es sich hierbei vielleicht sogar um einen Bereitschaftsdienst, der entlohnt werden müßte?
Das Ganze spielt sich dann auch noch alle zwei Wochen ab.