3:15 Std Pause, kann das sein?
Hallo, in unserem hauswirtschaftlichen Betrieb hat es sich eingebürgert, daß an Sonntagen zwei von vier Schichtgängern zwischen 13:30 und 16:45 eine Pause zugemutet wird. Wie verhält sich das nun mit dem Arbeitsrecht, ist es wirklich zumutbar? Muß die Arbeitszeit nicht zusammenhängend sein? Wer trägt die Kosten für die zweifache Anfahrt? Oder handelt es sich hierbei vielleicht sogar um einen Bereitschaftsdienst, der entlohnt werden müßte? Das Ganze spielt sich dann auch noch alle zwei Wochen ab.
Community-Antworten (2)
03.08.2008 um 20:57 Uhr
Hallo Sadie,
schau Dir doch bitte mal das Arbeitszeitgesetz § 5 (1) u (2) an. Hiernach wären es grundsätzlich so wie beschrieben möglich. Vorraussetzung ist die Einhaltung der Ruhezeit vor und nach der Sonntagsarbeit. Allerdings sind einige weitere Ausnahmen und abweichende Regelungen nach Tarifvertrag und Betriebszweck möglich - was sich meist auf die Ruhezeitlänge und den Ausgleichszeitraum auswirkt. Es kann also nicht so einfach pauschal beantwortet werden. Habt ihr einen BR / PR (der ja die Arbeitszeitregelung zugestimmt haben müsste)? Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft? Dann bitte dort nachfragen!
04.08.2008 um 08:45 Uhr
"Muß die Arbeitszeit nicht zusammenhängend sein? "
Nein! Tausende von Arzthelferinnen teilen das Schicksal dieser zwei Schichtgänger und zwar mind. 3x pro Woche!
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