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kann der BR alle MA eine Abteilung zum Gespräch einladen

H
hmaidide
Nov 2016 bearbeitet

moin zusammen, die GL will den befristeten Vertrag eine EX Azubi mit der Begründung, er hat die letzten 6 monate zu oft gefählt, nicht verlängern (es ist keine kündigung, sondern sein Vertrag läuft aus). Der BR möchte aber die Meinung der Arbeitskollegen anhören und sie fragen, ob sie bereit wären diesen kollegen zu unterstützen. meine fragen: kann der BR die gesamte Abteilung zum Gespräch einladen (auf der Art Stehung im Flur o.ä.? wenn ja. muss ich die gründe dem AG mitteilen und was für gestzl. Grundlagen stehen mir zu, um dies zu tun. bzw. um den Vertrag zu verlängern. Für schnelle und ausführliche antworten, wäre ich sehr dankbar. Vor allem da es nach einen großen kampf aussieht. nochmals danke im voraus schöne Grüße aus dem süden hmaidide

1.02007

Community-Antworten (7)

K
Kölner

10.07.2010 um 20:05 Uhr

@hmaidide Sagt Dir das Sprichwort mit Kirche und Dorf etwas?

R
Roxxx

10.07.2010 um 20:06 Uhr

Ob der Vertrag verlängert wird oder nicht ist Individualrecht, also eine Sache zwischen AG und AN, der BR kann nur eine Empfelung geben. Mit den Arbeitnehmern der Abteilung kann der BR jedoch bei einer Abteilungsversammlung sprechen (§ 42 bis 45 Betriebsvervassungsgesetz, oben Button "Urteile und Gesetze" anklicken), der AG ist dazu unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Sollte die Abteilung sich für den Ex Azubi aussprechen hat er meines Erachtens gute Aussichten seine Vertrag verlängert zu bekommen. Ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter und / oder einzelnen Kollegen vor Einberufung der Abteilungsversammlung ist allerdings anzuraten, sollte das negativ verlaufen, kann man sich die Mühe sparen.

Gruß, Ro

H
hmaidide

10.07.2010 um 22:34 Uhr

moin nochmal, @kölner: ja. Es beantwortet meine frage aber nicht. Vielen Dank trotzdem. @Roxxx: vielen dank für die Antwort. Mal schauen was das Gremium entscheidet. Viele Grüße hmaidide

K
Kölner

10.07.2010 um 23:17 Uhr

@hmaidide Je nach Beherigungsgrad würde das Deine Frage sogar hervorragend beantworten.

H
hmaidide

11.07.2010 um 13:18 Uhr

Guten Morgen Kölner, Ich bin mir nicht sicher,ob ich dich richtig verstanden habe. meinst du der BR soll nichts unterbehmen? Bitte um begründung Gruß Hmaidide

M
Mainpower

11.07.2010 um 13:44 Uhr

@hmaidide, genau das meint Kölner. Bei einem auslaufenden Vertrag hat der BR keinerlei Mitspracherecht. Der Vertrag läuft aus und fertig. Da nützt auch keine , wie @Roxxx es vorschlägt, Abteilungsversammlung etwas. Ein kleverer Arbeitgeber führt Euch da nur vor und macht Euch lächerlich.

R
rkoch

12.07.2010 um 16:53 Uhr

Nebenbei bemerkt ist die Antwort von Roxx genau genommen nicht einmal korrekt.

Die Abteilungsversammlungen/Teilversammlungen (plural) nach §42 / §43 treten anstelle einer Betriebsversammlung. Dies wiederrum bedeutet, das auch zu diesen Abteilungsversammlungen ALLE AN einzuladen sind und entsprechend in allen Abteilungen diese Versammlungen abzuhalten sind. Eine Versammlung von nur einem Teil der AN ist nach diesen §§ eigentlich nicht vorgesehen (auch wenn es oft so gelebt wird).

Teilversammlungen oder Abteilungsversammlungen zu denen nicht alle AN geladen werden sind durch das BetrVG gar nicht abgedeckt. In diesem Sinne können diese eigentlich nur außerhalb der Arbeitszeit (analog den Betriebsversammlungen nach §43 (3)) abgehalten werden. Der AG muss dazu noch nicht einmal die Räumlichkeiten bereitstellen, sprich am besten man trifft sich in gemütlicher Runde.

Aber wie gesagt - das ist die rechtliche Seite - gelebt wird es i.d.R. anders. Wenn der AG aber gemein ist unterbindet er die Sache.

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