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Verweigerung der Hinzuziehung des BR bei MA-Gesprächen - was tun?

J
Jens
Jan 2021 bearbeitet

Hallo K. und K., in unserem Unternehmen wurden MA bei MA-Gesprächen die Hinzuziehung eines BR-Mitgliedes vor und während des Gespräches verweigert. Da es sich um einen Wiederholungsfall des AG-Vertreters handelt, sieht sich der BR gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten. Wie würdet Ihr in so einem Fall vorgehen? Danke für die Antworten.

Gruß Jens

3.45907

Community-Antworten (7)

N
Nenyah

06.10.2006 um 14:33 Uhr

Hallo Jens,

natürlich rechtliche Schritte, sofern klar ist das ein ernstes 4-Augen Gespräch mit besagtem Kollegen hoffnungslos ist.

Gruß

Nenyah

K
Kölner

06.10.2006 um 14:35 Uhr

@Nenyah Spannender fände ich die Frage, wer die rechtlichen Schritte einleitet: Der betroffene AN oder der BR wegen Behinderung der BR-Arbeit...

Schön, Dich wieder mal im Forum zu lesen.

N
Nenyah

06.10.2006 um 14:39 Uhr

Hallo Kölner,

ich würde sagen primär der BR, es sei denn es ist situationsbedingt so das es bereits schon ernstzunehmende Schwierigkeiten aufgrund des nicht korrekt geführten Gesprächs für den MA gibt.

:-)

P
paula

06.10.2006 um 14:42 Uhr

ja moment. eine frage gilt es doch erst mal zu klären. hatte der MA überhaupt das Recht nach BetrVG den BR hinzuziehen. der MA kann schließlich nicht zu jedem gespräch einen BR mitnehmen

K
Kölner

06.10.2006 um 14:44 Uhr

Danke, paula...

N
Nenyah

06.10.2006 um 14:52 Uhr

Nicht? Bei welchen Gesprächen hat er denn nicht das Recht dazu?

P
paula

06.10.2006 um 16:24 Uhr

die hinzuziehung des BR ist in den §§ 81f BetrVG geregelt und die grenzen sind recht eng. das BAG hat erst vor kurzem entschieden das der MA bei den gesprächen über einen aufhebungsvertrag nicht das recht hat einen BR mitzunehmen.

daher ist vorsicht geboten....

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