Verweigerung der Hinzuziehung des BR bei MA-Gesprächen - was tun?
Hallo K. und K., in unserem Unternehmen wurden MA bei MA-Gesprächen die Hinzuziehung eines BR-Mitgliedes vor und während des Gespräches verweigert. Da es sich um einen Wiederholungsfall des AG-Vertreters handelt, sieht sich der BR gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten. Wie würdet Ihr in so einem Fall vorgehen? Danke für die Antworten.
Gruß Jens
Community-Antworten (7)
06.10.2006 um 14:33 Uhr
Hallo Jens,
natürlich rechtliche Schritte, sofern klar ist das ein ernstes 4-Augen Gespräch mit besagtem Kollegen hoffnungslos ist.
Gruß
Nenyah
06.10.2006 um 14:35 Uhr
@Nenyah Spannender fände ich die Frage, wer die rechtlichen Schritte einleitet: Der betroffene AN oder der BR wegen Behinderung der BR-Arbeit...
Schön, Dich wieder mal im Forum zu lesen.
06.10.2006 um 14:39 Uhr
Hallo Kölner,
ich würde sagen primär der BR, es sei denn es ist situationsbedingt so das es bereits schon ernstzunehmende Schwierigkeiten aufgrund des nicht korrekt geführten Gesprächs für den MA gibt.
:-)
06.10.2006 um 14:42 Uhr
ja moment. eine frage gilt es doch erst mal zu klären. hatte der MA überhaupt das Recht nach BetrVG den BR hinzuziehen. der MA kann schließlich nicht zu jedem gespräch einen BR mitnehmen
06.10.2006 um 14:44 Uhr
Danke, paula...
06.10.2006 um 14:52 Uhr
Nicht? Bei welchen Gesprächen hat er denn nicht das Recht dazu?
06.10.2006 um 16:24 Uhr
die hinzuziehung des BR ist in den §§ 81f BetrVG geregelt und die grenzen sind recht eng. das BAG hat erst vor kurzem entschieden das der MA bei den gesprächen über einen aufhebungsvertrag nicht das recht hat einen BR mitzunehmen.
daher ist vorsicht geboten....
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