Erstellt am 26.07.2006 um 17:31 Uhr von w-j-l
Wieso stellst Du Deinem BR nicht erst mal die Frage, was er will, und fragst dann hier nach. Vielleicht gibt es dann auch schon gar keinen Grund mehr nachzufragen.
Erstellt am 26.07.2006 um 17:47 Uhr von Mona-Lisa
Susi,
die Verpflichtung hast du nicht, der Betriebsrat ist nicht weisungbefugt.
Wenn du nicht hingehst, kommt der BR eben an deinen Arbeitsplatz, und trägt sein Anliegen dann halt dort vor.
Vielleicht gibt es Gründe, dass er mit dir alleine sprechen will.....
Erstellt am 26.07.2006 um 19:48 Uhr von Rollie
Stell Dir vor, der Betriebsrat möchte Dich anhören, da vom AG eine Kündigungsabsicht beim Betriebsrat vorliegt. Ich denke, es dürfte wenig sinnvoll sein, wenn der Betriebsrat zu Dir kommt und Dir das im Umfeld Deiner Arbeitskollegen erzählt, nur weil Du nicht zum betriebsrat wolltest.
(sorry, war ein makaberes Beispiel)
Erstellt am 26.07.2006 um 20:06 Uhr von Kölner
@Rollie
Aber ganz vielleicht sollte sich ein solcher BR beizeiten mal gg. dem AN klarer ausdrücken.
Erstellt am 27.07.2006 um 07:46 Uhr von pit47
Hallo Susi,
eine Pflicht der Einladung des BR`s nachzukommen besteht deinerseits nicht. Aber eine Nachfage zum Grund der Einladung wäre zweckmäßig.
Der BR sollte schon in der Einladung den Grund angeben, warum er die Kollegin oder den Kollegen einlädt.