Erstellt am 22.07.2021 um 08:23 Uhr von rtjum
wie soll das Gremium denn überhaupt einen Beschluß fassen? Macht ihr Sitzungen via WhatsApp oder entscheidet der BRV bzw sein Stelli alles alleine?
Erstellt am 22.07.2021 um 08:52 Uhr von mrtvl
@rtjum
Mir ist bewusst, dass die Beschlüsse die seit 1.5 Jahren gefasst werden unwirksam sind da wir sie über unsere WhatsApp Gruppe fassen.
Aber es ist leider die Wahrheit, dass es seit 1.5 Jahren so läuft bei uns.
Wir sind ein 11-er Gremium und keiner macht sein Mund dagegen auf.
Das ist ja auch der Grund wieso der BRV was gegen mich hat, ich bin der einzigste der überhaupt sein Mund aufmacht.
Es gibt Dinge, die der BRV im Alleingang entscheidet und manche Beschlüsse fassen wir via WhatsApp Gruppe.
Auch wenn ich weiß, dass es unwirksam ist, möchte ich, dass man diesen Beschluss via WhatsApp befasst so wie die anderen Beschlüsse auch seit 1.5 Jahren.
Erstellt am 22.07.2021 um 09:00 Uhr von Hamburger84
Betriebsratsarbeit und WhatsApp....
Da wird mir als Datenschutzbeauftragter gleich ganz schlecht
WhatsApp ist überhaupt keine zugelassenes Arbeitsmittel für BR Arbeite.
Natürlich kann man als BR eine solche Gruppe zur Abstimmung von Organisationfragen haben (Wer bringt zur nächsten BR Sitzung den Kaffee mit ?)
Aber Sitzungen und Beschlüsse dürfen hierrüber nicht gefasst werden.
Niemand im Betriebsrat kann garantieren, dass die Vorgabe der Nichtöffentlichkeit gewährleistet ist.
Wenn Online-Sitzungen, dann mit dafür zertifizierten Anbietern wie z.B. Zoom, Webex usw.
Die Kosten hierfür trägt übrigens der Arbeitgeber.
Erstellt am 22.07.2021 um 10:57 Uhr von ganther
"Da wird mir als Datenschutzbeauftragter gleich ganz schlecht"
da wird mir auch schlecht und ich bin kein DSB.
"Mir ist bewusst, dass die Beschlüsse die seit 1.5 Jahren gefasst werden unwirksam sind..." und genau das ist dein Problem. Egal ob der BRV nun sagt du darfst zum Seminar oder ob ihr das per WhatsApp beschließt, das ist kein wirksamer Beschluss. Damit muss der AG KEINE Kosten tragen. Ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen.
Erstellt am 22.07.2021 um 12:07 Uhr von mrtvl
@ganther
Du hast schon recht, allerdings wurde noch vor zwei Wochen beschlossen, dass der stellv. BRV im September auf ein Seminar fahren darf.
Wenn der AG bei dem stellv. BRV die Kosten übernimmt und bei mir nicht, dann könnte ich doch gegebenenfalls dagegen vorgehen oder nicht?
Erstellt am 22.07.2021 um 13:14 Uhr von UliPK
Oh Mann, euch ist schon bewusst was ihr da macht?
11 BRM die jegliche Daten und das ist bei der Datenkrake WhatsApp nicht gerade wenig, auf einem Amerikanischen Privatserver bunkern. Auch eurem AG sollte bewußt sein das es sehr viel kosten könnte, wenn man das anzeigen würde.
Das ist schon kein kleiner verstoß mehr.
Lese dir das mal dazu durch:
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/whatsapp-nutzung-im-betriebsrat-erlaubt/
Nun zu den Beschlüssen deiner Seminare die du ja auch über WhatsApp machen möchtest.
Wie dir ja schon bekannt ist, sind diese Beschlüsse nichtig und wie von ganther richtig geschrieben kann es dir passieren, dass du beide Seminare selber bezahlen musst.
Edit:
"Wenn der AG bei dem stellv. BRV die Kosten übernimmt und bei mir nicht, dann könnte ich doch gegebenenfalls dagegen vorgehen oder nicht? "
NEIN, zumindest nicht rechtssicher. Da kann dann der AG nach eigenem ermessen entscheiden, könnte ja behaupten, dass er es auch für richtig hielt den SBRV zum Seminar zu schicken und dich halt nicht. Du hast keinerlei rechtliche Grundlage, diese kann dir nur ein ordentlicher Beschluss geben der nicht per WhatsApp gefasst wurde.
Erstellt am 22.07.2021 um 13:20 Uhr von Kjarrigan
"Wenn der AG bei dem stellv. BRV die Kosten übernimmt und bei mir nicht, dann könnte ich doch gegebenenfalls dagegen vorgehen oder nicht?"
Der AG wird die Kostenübernahme ganz einfach mit der Begründung ablehnen, dass der BR (der gesamte BR) keinen gültigen Beschluß gefasst hat. Da bist du schneller aus dem Gerichtssaal wieder raus als du "Seminar" buchstabieren kannst.
Welche Seminare sollen es überhaupt sein? Grundlagenseminare?
Erstellt am 22.07.2021 um 14:08 Uhr von mrtvl
@Kjarrigan
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht und Arbeitsrecht 2.
Erstellt am 22.07.2021 um 14:10 Uhr von mrtvl
Wie kann ich denn vom Gremium ein ordentliches Beschluss verlangen wenn wir seit 1.5 Jahren keine Sitzungen mehr durchführen?
Kann mir da jemand ein Rat geben?
Erstellt am 22.07.2021 um 14:56 Uhr von UliPK
Wieder ordentliche BR-Sitzungen abhalten, was ja auch heutzutage digital geht, nur halt nicht in der Form wie ihr es da macht und bei den derzeitigen Inzidenz ja auch so problemlos möglich sein.
Erstellt am 22.07.2021 um 17:32 Uhr von mrtvl
@UliPK
Ja, das Problem ist halt; dass ich der einzigste bin, der seit längerer Zeit verlangt, dass wir wieder Sitzungen durchführen müssen.
Der Rest schweigt einfach, darum wird sich das nicht ändern denke ich.
Erstellt am 22.07.2021 um 17:49 Uhr von UliPK
Lese dir das mal dazu durch:
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-ungestoerte-amtsausuebung/
Erstellt am 26.07.2021 um 07:39 Uhr von Kurt.C.Hose
Uiii... also grundsätzlich ist die Nutzung von "WhatsApp" im Kontext vonBR-Arbeit und derdamit verbundenen Weitergabe von personengebundenen Daten mehr als bedenklich bzw. ein klarer Verstoss gegen die DSGVO... Beschlussfassungen per "WhatsApp" sind allesamt unwirksam!
In Bezug auf deine Teilnahme an den Seminaren könntest du dich mMn auf den (hoffentlich nicht über WhatsApp gefassten) bestehenden Beschluss berufen. Die Absage wird ja wahrscheinlich "Corona" geschuldet gewesen sein. Unsere Rechtsberatung ist auf jeden Fall der Auffasung, dass die Beschlussfassung zur Teilnahme an Seminaren, die vom Veranstalter abgesagt wurden, weiterhin Bestand hat. Es muss lediglich in einer Sitzung der Nachholtermin festgehalten werden (evtl. Verweis auf den bestehenden Beschluss).
Erstellt am 26.07.2021 um 09:56 Uhr von mrtvl
@Kurt.C.Hose
Wir haben so viele Beschlüsse über WhatsApp gefasst in den letzten 1.5 Jahren und es ist mir bewusst, dass alle unwirksam sind aber ich kann leider nichts unternehmeb dagegen.
Ich stehe da ganz alleine im Gremium, die anderen BR-Mitglieder sind anscheinend glücklich so wie es im Moment abläuft.
Vor 2 Wochen gab es noch einen Beschluss dafür, dass der stellv. BRV auf ein Seminar soll (über WhatsApp natürlich).
Der BRV fertigt einfach ein Text und die nötigen Vorlagen, ob man zustimmt oder nicht oder sich enthält.
Die anderen BR-Mitglieder kopieren diese Vorlagen und schicken es über die WhatsApp-Gruppe zurück.
Das ist alles eine Sache von höchstens 5 Minuten.
Und ich warte jetzt seit letzten Dienstag auf ein Beschluss.
Am Freitag habe ich den BRV angeschrieben und gefragt, was denn mit dem Beschluss jetzt ist.
Seine Antwort lautete:
„Du denkst auch ich tue gar nichts und habe immer Zeit.
Wir haben viel Stress wegen dem Hochwasser, ich renne von einem Termin zum anderen.
Sobald ich Zeit habe, werde ich mich drumkümmern.“
Aber am Tag gefühlte 5-10 Sachen auf Facebook posten, dafür hat er genug Zeit.
So lächerlich ehrlich.
Der hat einfach seit einem Jahr was gegen mich, was mir schon vor längerer Zeit aufgefallen ist und möchte nicht, dass ich auf Seminar fahre.
Ich frage mich, wie lange er da noch zögern will mit dem Beschluss.
Ich würde von ihm auch erwarten, dass er die anderen BR-Mitglieder privat anschreibt und sagt: „stimmt dem Antrag nicht zu.“
Erstellt am 26.07.2021 um 10:44 Uhr von UliPK
Ich würde, selbst wenn der BR per WhatsApp einen Beschluss fasst nicht auf ein Seminar fahren. Der AG kann immer noch die Kostenübernahme ablehnen.
Hast du dir mal das was in meinen zweiten Link steht mit Sinn und Verstand durchgelesen?
Das, was der BRV da macht, ist schon eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Die Frage ist nur wie weit du bereit bist da zu gehen. Im Grunde arbeitet der BR seit 1,5 Jahren nicht mehr bei euch.
Erstellt am 26.07.2021 um 10:56 Uhr von mrtvl
@UliPK
Ja, ich habe es mir durchgelesen aber was genau könnte ich jetzt machen?
Und was würde danach passieren?
Was wären die Konsequenzen für den BRV und auch für mich?
Erstellt am 26.07.2021 um 11:16 Uhr von UliPK
Das kann dir nur der Richter sagen, der darüber zu entscheiden hat.
Erstellt am 26.07.2021 um 15:32 Uhr von UliPK
@Kurt.C.Hose
"Uiii... also grundsätzlich ist die Nutzung von "WhatsApp" im Kontext von BR-Arbeit und der damit verbundenen Weitergabe von personengebundenen Daten mehr als bedenklich bzw. ein klarer Verstoß gegen die DSGVO"
Nein, nicht nur im Kontext zur BR-Arbeit, das kann auch die komplette Firma/Konzern betreffen. Wenn Firmenhandys im Spiel sind auf denen WhatsApp installiert ist wird es schon sehr eng.
Bei Interesse kannst du dir das mal durchlesen:
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11023-whatsapp-auf-firmenhandy-nach-dsgvo-erlaubt-oder-nicht.html
Erstellt am 30.07.2021 um 14:28 Uhr von mrtvl
Der Beschlussantrag wurde vom BRV gefasst und er selber hat seine Zustimmung abgelehnt mit einer sinnlosen Begründung.
Daraufhin haben aber 3 andere Kollegen dem Antrag zugestimmt.
Es hatten sich noch nicht alle Mitglieder dazu geäußert gehabt aber da der BRV gemerkt hat, dass alle höchstwahrscheinlich zustimmen werden hat er gesagt, dass er es nochmal geprüft hat und eine erneute Zustimmung nicht nötig sei, da die Seminare ja letztes Jahr eigentlich schon zusgetimmt worden sind.
Dann hat er ein Schreiben an den AG gefasst, wo er den AG bittet noch einmal zuzustimmen.
Jetzt sieht die aktuelle Situation so aus:
Ich bin dieses Jahr sehr oft krank gewesen und im Moment bin ich auch krank wegen Mobbing seitens meinen Vorgesetzten und dem AG.
Der AG hat geantwortet, dass sie dem Antrag im Moment nicht zustimmen können wegen meiner gesundheitlichen Situation.
Was kann ich dagegen tuen?
Eine einstweilige Verfügung ist glaube ich nur möglich wenn das ganze Gremium dem erst zustimmt.
Und dem würden der BRV definitiv nicht zustimmen und die anderen BR-Mitglieder wahrscheinlich auch nicht.
Was kann ich aber eigenhändig tuen, wie sollte ich handeln?
Erstellt am 30.07.2021 um 14:56 Uhr von celestro
Du kannst einen Anwalt kontaktieren, ihm die Situation schildern und dann mal hören, ob Du überhaupt irgendeine Handhabe hast.
Klar ist das alles blöd und der AG mag sich daneben benehmen. Aber spontan sehe ich nicht, wieso er einer Seminarentsendung zustimmen müsste, während das BRM AU ist.
Erstellt am 30.07.2021 um 15:38 Uhr von Kjarrigan
Was für eine Zustimmung des AG? Der BR beschließt das BRM auf Seminar zu schicken
Der AG kann seine Bedenken äußern und schon mal darauf hinweisen, dass er nicht gewillt ist die kosten zu übernehmen.
In deinem Fall hat er halt die Bedenken geäußert, dass aufgrund deiner derzeitigen AU du vielleicht gar nicht zum Seminar fahren kannst und auf den AG evtl. Stornierungsgebühren für Nichtteilnahme zukommen.
Du kannst also
- mit deinem Arzt sprechen und schauen ob du bis Seminarbeginn wieder arbeitsfähig bist
- mit dem Seminaranbieter sprechen und dir eine Bestätigung holen, dass du bis dann und dann noch kostenfrei stornieren könntest, falls du dann doch noch AU bist.
- Dann dem AG vorlegen, und die "Ängste" des armen AG nehmen, dass er Geld ausgeben müsste, obwohl du gar nicht geschult wirst.
Erstellt am 30.07.2021 um 17:51 Uhr von mrtvl
@Kjarrigan
Also darf der AG den Antrag nicht ablehnen?
Erstellt am 31.07.2021 um 10:28 Uhr von Dummerhund
Der AG kann Rechtsmittel dagegen einlegen aber nicht einfach nur ablehnen.
Ich würde dir auch den Rat geben den Seminaranbieter an zu rufen, ihm den ganzen Sachverhalt schildern. Dieser wird dir dann schon sagen ob er dich überhaupt zu einem Seminar aufnimmt, denn faktisch ist der alte Beschluss über WhattsApp ja ungültig. Und bei AU braucht der AG die Kosten nicht zu übernehmen.
Erstellt am 31.07.2021 um 17:23 Uhr von mrtvl
@Dummerhund
Ich werde am Montag beim Seminaranbieter anrufen.
Der alte Beschluss vom letzten Jahr ist ja ordnungsgemäß bei einer Sitzung gefasst worden, da liegt also kein Problem vor.
Ich bin zwar im Moment bei AU aber das bedeutet ja nicht, dass ich das ganze Jahr jetzt krank bin.
In den nächsten Wochen werde ich wieder anfangen zu arbeiten.
Erstellt am 31.07.2021 um 20:27 Uhr von Dummerhund
Falls dies es als OK empfinden frage doch einfach nach ob sie dir dies als Mail bestätigen können. Wenn ich mal das Beispiel Seminaranbieter BZO nenne, die waren bei so etwas immer sehr hilfreich.