Entsendung zur Betriebsräteversammlung
Bei und steht die Betriebsräteversammlung an, laut BetrVg sind die Mitglieder des Betriebsausschusses ja Teilnahme berechtigt. Muss für diese dann trotzdem ein Beschluss zur Entsendung gefasst werden oder können Mitglieder des BA einfach sagen sie fahren zur Betriebsräteversammlung?
Community-Antworten (3)
18.04.2023 um 17:30 Uhr
"Der Gesamtbetriebsrat hat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die weiteren Mitglieder der Betriebsausschüsse (§ 27 Abs. 1 BetrVG) der Betriebsräte im Unternehmen zur Betriebsräteversammlung einzuladen (§ 53 Abs. 1 S.1 BetrVG)."
Genau wie bei den BR-Sitzungen hat man eine "Pflicht" teilzunehmen und braucht keinen Beschluss, um dahin zu gehen.
18.04.2023 um 18:01 Uhr
zweiter Satz des §53 Zu dieser Versammlung kann der Betriebsrat abweichend von Satz 1 aus seiner Mitte andere Mitglieder entsenden, soweit dadurch die Gesamtzahl der sich für ihn nach Satz 1 ergebenden Teilnehmer nicht überschritten wird.
Können als, mit Beschluss, auch andere hinfahren...
19.04.2023 um 10:42 Uhr
Ich war beim vorherigen AG auch im Betriebsrat und auch im Ausschuss. Da wurde nie ein Beschluss gefasst, nur eine Mitteilung an den AG.
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