Erstellt am 25.06.2010 um 19:15 Uhr von hansdampf
durch mangelnde Schriftform ist die Befristung unwirksam
der ehemals befristete Arbeitsvertrag ist ausgelaufen, an seine Stelle tritt (entsprechend erfolgreiche Entfristungsklage vorausgesetzt, ein unbefristeter Vertrag)
die Kündigungsfristen ergeben sich, falls kein Tarifvertrag gilt, aus dem Gesetz
Erstellt am 28.06.2010 um 11:40 Uhr von KleineHexe
Nein.
Der befristete Vertrag ist jetzt ein unbefristeter Vertrag mit allen vertraglichen Bedingungen die dieser enthalten hat.
Eine Entfristungsklage ändert ja nur die bisherige Befristung und nicht den restlichen Inhalt.
Die vertragliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende bleibt also bestehen solange kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Grüße Kleine Hexe
Erstellt am 28.06.2010 um 13:12 Uhr von rainerw
Kleine Hexe hat sowas von recht.
Erstellt am 28.06.2010 um 15:50 Uhr von Tanzbär
... und hansdampf sollte lesen lernen ...
Erstellt am 04.10.2018 um 11:51 Uhr von A.lisa9431
Ich habe ein Schriftstück erhalten welches von beiden Seiten unterschrieben wurde welches besagt das ich ab dem 01.12.2018 entfristet werde.
Gilt dies schon als neuer Arbeitsvertrag ?
Erstellt am 04.10.2018 um 13:10 Uhr von celestro
https://www.betriebsrat.com/br-forum/211386/kuendigung-vor-entfristung
Warum stellst Du diese Nachfrage nicht in "Deinem" Thread ?