Ein Kollege hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis. Die Verlängerung wurde nur mündlich vereinbart. Dadurch ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden. Im befristeten Arbeitsvertrag war als Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende festgelegt. Gilt diese Regelung nun weiter oder gilt jetzt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen (der AN ist weniger als ein Jahr beschäftigt)?