Dies ist ja eine erneute Einstellung, die das Mitbestimmungsrecht auslöst.
Reicht es aus, wenn der AG den BR schriftl. - mit einem Satz - darüber inf. und zusätzlich darauf hinweist, Bedenken schriftl. mitzuteilen?
Oder muss der AG eine genaue Auflistung (Persönliche Daten,Tätigkeit, Voll-/Teilzeit, Arbeitszeit, Geh.-/Lohngruppe) wie bei allen Neueinstellungen, einreichen?
Devil
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