Es geht um die Verlängerung eines beendeten Arbeitsverhältnisses und auch um die sog. Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Dies ist ja eine erneute Einstellung, die das Mitbestimmungsrecht auslöst.
Reicht es aus, wenn der AG den BR schriftl. - mit einem Satz - darüber inf. und zusätzlich darauf hinweist, Bedenken schriftl. mitzuteilen?
Oder muss der AG eine genaue Auflistung (Persönliche Daten,Tätigkeit, Voll-/Teilzeit, Arbeitszeit, Geh.-/Lohngruppe) wie bei allen Neueinstellungen, einreichen?

Devil