Erstellt am 22.09.2016 um 10:25 Uhr von Catweazle
Die Befristung ist wohl unwirksam, aber nur wenn rechtzeitig Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird.
Erstellt am 22.09.2016 um 12:16 Uhr von Pjöööng
Zitat (Jacco):
"... Änderung der Arbeitszeit, befristet bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages."
Eine erstaunliche Konstruktion! Wie ist denn da bitte die genaue Formulierung?
Erstellt am 23.09.2016 um 06:33 Uhr von Jacco
Danke für die Antworten! Leider hat der Kollege keine Entfristungsklage geführt, er hat nach Ende der 2jährigen, sachgrundlosen Befristung, einen Anschlussvertrag mit Sachgrundbefristung ( Krankheitsvertretung) unterschrieben und dieser wird nun nicht verlängert ....
Erstellt am 23.09.2016 um 09:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (Jacoo):
"Dann erfolgt ein Anschlussvertrag, ebenfalls sachgrundlos ..."
Zitat (Jacoo):
"einen Anschlussvertrag mit Sachgrundbefristung"
Muss man vermutlich nicht verstehen...
Erstellt am 23.09.2016 um 11:06 Uhr von Jacco
Was ist daran nicht zu verstehen?
Hätte er bei Verlängerung der sachgrundlosen Befristung, in der gleichzeitig die Arbeitszeit verändert wurde, eine Entfristungsklage geführt ... Wäre es jetzt vlt ein unbefristeter.
Hat er aber nicht gemacht, sondern die nächste Vertragsverlängerung mit Sachgrund unterschrieben ... und der wird nicht weiter verlängert.
Erstellt am 23.09.2016 um 15:15 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitnehmer konnte zwischen einer Verlängerung mit und einer ohne Sachgrund wählen?
Erstellt am 23.09.2016 um 15:55 Uhr von Jacco
Nein, hab mich wohl unverständlich ausgedrückt, sorry!
Die 2 Jahre einer sachgrundlosen waren um ( Vertrag wurde in dieser Zeit 3x verlängert, davon 1x mit veränderter Arbeitszeit) Nach den 2 Jahren ging ja nur noch eine Befristung mit Sachgrund und diese läuft jetzt aus.