Erstellt am 12.08.2017 um 08:09 Uhr von BRHamburg
Warum bitte sollte der BR nicht mit dem Kollegen über seine persönliche Situation reden ? Es ist für den Kollegen doch eine Art von Anerkennung und Motivation wenn er sieht das seine Leistungen auch anerkannt wird.
Erstellt am 12.08.2017 um 08:10 Uhr von gironimo
Natürlich dürft ihr informieren.
Eine Entfristung ist weder ein Betriebs- noch ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 79 BetrVG.
Erstellt am 14.08.2017 um 10:39 Uhr von Pjöööng
Die Anhörung des Betriebsrates ist Voraussetzung dafür dass der Arbeitgeber die persoenlle Einzelmaßnahme durchführen DARF. Er MUSS sie aber NICHT durchführen...
Blöd für Euch und den Kollegen wenn der Arbeitgeber die personelle Einzelmaßnahme dann doch nicht durchführt...