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Entfristung

L
Lorenz
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Betriebsrat nach Zustimmung einer Entfristung den betroffenen Mitarbeiter informieren, oder wird damit die Schweigepflicht verletzt?

85603

Community-Antworten (3)

B
BRHamburg

12.08.2017 um 10:09 Uhr

Warum bitte sollte der BR nicht mit dem Kollegen über seine persönliche Situation reden ? Es ist für den Kollegen doch eine Art von Anerkennung und Motivation wenn er sieht das seine Leistungen auch anerkannt wird.

G
gironimo

12.08.2017 um 10:10 Uhr

Natürlich dürft ihr informieren.

Eine Entfristung ist weder ein Betriebs- noch ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 79 BetrVG.

P
Pjöööng

14.08.2017 um 12:39 Uhr

Die Anhörung des Betriebsrates ist Voraussetzung dafür dass der Arbeitgeber die persoenlle Einzelmaßnahme durchführen DARF. Er MUSS sie aber NICHT durchführen...

Blöd für Euch und den Kollegen wenn der Arbeitgeber die personelle Einzelmaßnahme dann doch nicht durchführt...

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