Gestern war die erste Betriebsausschußsitzung nach der konstituierenden Stzg.. 3 neue Ausschußmitglieder. Vorlage einer Personaleinstellung. In diesem Fall, Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, nach vorheriger Beschäftigung nach TzBfG. Es gibt aber in der gleichen Abteilung eine weitere Arbeitnehmerin, die schon ein Jahr länger im Betrieb ist und einen Befristeten Vertrag hat. Meiner Meinung nach hat diese ein Vorrecht auf eine Entfristung. Die drei neuen sehen das aber anders. Wer Kann mir helfen? Vielen Dank
Woraus schließt Du, das die Tatsache ausreichen soll, das die Betriebszugehörigkeit eine Bevorzugung rechtfertigt ? Hat der AG vielleicht überzeugende Gründe für seine Entscheidung ?