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3-Tages-Frist

E
emankciN
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Bei außerordentlichen Kündigungen haben wir als BR eine Frist von 3 Tagen, uns zur beabsichtigten Kündigung zu äußern. (§102 (2) BetrVG) 3 Werk-, Arbeits- oder Kalendertage??? Heute ist Freitag = 1. Tag Ist dann etwa Montag der 3. Tag? DANKE!

2.94909

Community-Antworten (9)

G
Galaxy

25.06.2010 um 13:00 Uhr

@emankciN

Der Arbeitgeber möchte außerordentlichordentlich kündigen. Die Anhörung geht dem Betriebsrat am Donnerstag, den 24.06.2010 zu. Die Frist beginnt am Freitag, den 25.06.2010 und endet am3. Tag, Sonntag, den 27.06.2010, 24 Uhr. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Wochentages. Da diesem Fall der 3.Tag ein Sonntag ist, endet die Frist am Montag, den 28.06.2010, 24 Uhr.

Alles klar?

Gruß Galaxy

E
emankciN

25.06.2010 um 13:08 Uhr

@ Galaxy

Super! Danke! Klasse Antwort!

Die hilft nicht nur für diesen Fall!

Gruß, emankciN

R
rainerw

25.06.2010 um 13:37 Uhr

Warum hilft galaxys Ausage nicht weiter, sie gibt genau das wieder was das Gesetz vorgibt?

W
Wetzlaf

25.06.2010 um 13:47 Uhr

Nickname, der Tag des Einganges der Anhörung zählt nicht mit. Ansonsten finde ich die Antwort von Galaxy durchaus aussagekräftig. Lassen wir deine Unverschämtheit mal beiseite (der arme Arbeitnehmer kann ja nichts dafür): Wann ist die Anhörung in euren Besitz gekommen?

T
Tanzbär

25.06.2010 um 14:04 Uhr

emankciN meinte, dass es ihm hilft, nicht nur für diesen einen Fall ...

W
Wetzlaf

25.06.2010 um 14:05 Uhr

Dann nehme ich meine Antwort teilweise zurück! Entschuldigung!

G
Galaxy

25.06.2010 um 14:09 Uhr

@all

Danke für eure "Amtshilfe", aber ich habe es auch so wie Tanzbär verstanden.

"Die hilft nicht NUR für diesen Fall!" = kann ich auch in anderen Fällen anwenden Er/Sie schrieb ja nicht: "Die hilft NUR nicht für diesen Fall!" = deine Antwort ist nett, aber doof....

Richtig aufklären kann es aber nur emankciN, er hat sie eingestellt....

Gruß Galaxy

E
emankciN

25.06.2010 um 16:29 Uhr

Hallo Galaxy, Hi @ all,

supi, dass Du so auf die Details achtest! Ich finde Deine Antworten klasse! Da Du ausführlich auf meine Frage geantwortet hast, kann ich Deine Anwort auch für andere Fälle nutzen.

Gruß und schönes WE emankciN

R
rkoch

25.06.2010 um 16:50 Uhr

BTW: emankciN (falls Du noch mitliest): #

Nachzulesen in §§186-193 BGB in allen Details (wie Wochen, Monatsfristen, etc).

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