Erstellt am 25.06.2010 um 11:00 Uhr von galaxy
@emankciN
Der Arbeitgeber möchte außerordentlichordentlich kündigen. Die Anhörung geht dem Betriebsrat am Donnerstag, den 24.06.2010 zu. Die Frist beginnt am Freitag, den 25.06.2010 und endet am3. Tag, Sonntag, den 27.06.2010, 24 Uhr. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Wochentages.
Da diesem Fall der 3.Tag ein Sonntag ist, endet die Frist am Montag, den 28.06.2010, 24 Uhr.
Alles klar?
Gruß
Galaxy
Erstellt am 25.06.2010 um 11:08 Uhr von emankciN
@ Galaxy
Super! Danke! Klasse Antwort!
Die hilft nicht nur für diesen Fall!
Gruß,
emankciN
Erstellt am 25.06.2010 um 11:37 Uhr von rainerw
Warum hilft galaxys Ausage nicht weiter, sie gibt genau das wieder was das Gesetz vorgibt?
Erstellt am 25.06.2010 um 11:47 Uhr von Wetzlaf
Nickname,
der Tag des Einganges der Anhörung zählt nicht mit.
Ansonsten finde ich die Antwort von Galaxy durchaus aussagekräftig.
Lassen wir deine Unverschämtheit mal beiseite (der arme Arbeitnehmer kann ja nichts dafür):
Wann ist die Anhörung in euren Besitz gekommen?
Erstellt am 25.06.2010 um 12:04 Uhr von Tanzbär
emankciN meinte, dass es ihm hilft, nicht nur für diesen einen Fall ...
Erstellt am 25.06.2010 um 12:05 Uhr von Wetzlaf
Dann nehme ich meine Antwort teilweise zurück!
Entschuldigung!
Erstellt am 25.06.2010 um 12:09 Uhr von galaxy
@all
Danke für eure "Amtshilfe", aber ich habe es auch so wie Tanzbär verstanden.
"Die hilft nicht NUR für diesen Fall!" = kann ich auch in anderen Fällen anwenden
Er/Sie schrieb ja nicht:
"Die hilft NUR nicht für diesen Fall!" = deine Antwort ist nett, aber doof....
Richtig aufklären kann es aber nur emankciN, er hat sie eingestellt....
Gruß
Galaxy
Erstellt am 25.06.2010 um 14:29 Uhr von emankciN
Hallo Galaxy,
Hi @ all,
supi, dass Du so auf die Details achtest! Ich finde Deine Antworten klasse!
Da Du ausführlich auf meine Frage geantwortet hast, kann ich Deine Anwort auch für andere Fälle nutzen.
Gruß und schönes WE
emankciN
Erstellt am 25.06.2010 um 14:50 Uhr von rkoch
BTW: emankciN (falls Du noch mitliest): #
Nachzulesen in §§186-193 BGB in allen Details (wie Wochen, Monatsfristen, etc).