Erstellt am 25.01.2008 um 17:27 Uhr von DonJohnson
Auch die wochenendtage fallen dazwischen, es sei denn die frist endet auf einem Sonntag, oder Feiertag, dann wird das angehängt.
Erstellt am 25.01.2008 um 17:50 Uhr von enes
Danke für deine antwort Don.
Was ist mit dem Samstag bzw wen ich die info zur einer auserordentlichen Kündigung heute (Freitag)bekommen habe müsste die frist doch am Dienstag ablaufen,oder ?
würde mich freuen wen ihr mir auch ein tip geben könntet wo ich etwas auch lesen kann .
Erstellt am 25.01.2008 um 18:15 Uhr von DonJohnson
Also wenn ihr das heute bekommen habt, läuft die Frist leider Montag ab. Samstag, Sonntag, Montag. Nachzulesen bestimmt im Fitting unter den RN oder im Schoof (Betriebsratspraxis A bis Z). Ach ja, wichtig für die Frist ist natürlich der Posteingangsstempel, also wann es euch zur Verfügung gestellt wurde. Des weiteren ist drauf zu achten, dass der Grund oder der Hinweis des Fehlverhaltens einer Fristlosen Kündigung nicht länger als 2 Wochen her ist. Für die Berechnung dieser Zeiten, müßte ich mal in meinem großen BR2 Ordner nachsehen, vielleicht habe ich da ein Schaubild, welches ich scannen könnte, ein Schaubild allgemein mit Dingen bezüglich Kündigungen habe ich elektronisch vorliegen. Das ist aber nur so eine Art Ablaufplan. Darf ich fragen warum außerordentlich gekündigt wurde? nciht dass mich das was angeht, ich stehe eh auf dem Standpunkt, dass ein Gremium einer Kündigung niemals zustimmen darf - frage ich also nur interessenhalber.
Um jetzt eine kluge Kollegin zu zetieren (kommt nicht von ihr, aber sie bringt den Spruch immer) "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
In diesem Sinne: Viel Erfolg
Erstellt am 25.01.2008 um 18:19 Uhr von Malbec
Wenn Ihr die Anhörung an einem Freitag bekommt endet die Frist drei Tage später, also am Montag.
Erstellt am 25.01.2008 um 19:53 Uhr von Lotte
Don Johnson,
zum Ablauf von Fristen sollte man eher ins BGB gucken. Hier helfen die §§ 187/188/193.
enes,
für Dich ist insbesondere der § 193 BGB hilfreich
Erstellt am 25.01.2008 um 20:36 Uhr von enes
Danke euch allen !
ich habe nur gehört das unserer BRV heute etwas bekommen hat und die auserordentliche Sitzung am Dienstag machen will.
deshalb war meine frage.
nochmals danke
Erstellt am 25.01.2008 um 20:49 Uhr von DonJohnson
oje enes, dann würde das bei einer außerordentlichen Kündigung bedeuten, dass die Frist abgelaufen ist, was wiederum bedeutet, dass dadurch die Zustimmung des BR erteilt ist. Ihr solltet sofort Montag Morgen die Sitzung machen um zu retten, was zu retten ist. Eine solche Tatsache läßt auch BR Arbeit außerhalb der Arbeitszeit zu, die auch entgolten werden muß.
Erstellt am 25.01.2008 um 22:09 Uhr von fred
Don Jonson: "Des weiteren ist drauf zu achten, dass der Grund oder der Hinweis des Fehlverhaltens einer Fristlosen Kündigung nicht länger als 2 Wochen her ist."
Nicht ganz korrekt formuliert:
Die ausserordendliche Kündigung kann nur innerhalb dieser Frist ausgesprochen werden; die Frist des 102 BetrVG ist hierbei jedoch einzurechnen. Liegt der Kündigungsgrund daher bereits 11 Tage zurück, kann die Arbeitgeberin nicht ausserordentlich kündigen falls der BR seine drei Tage-Frist voll ausschöpft.
Im Zusammenhang einer ausserordentlichen Kündigung angemerkt: bitte den Arbeitnehmer unbedingt auf die Änderung von 2006 in §4 KSchG hinweisen - jegliche Klage ist binnen drei Wochen einzureichen.