Unser Arbeitgeber verlangt, dass die Arbeitnehmer ihre Urlaubsvertretung selbst benennen, sprich, wenn sich kein Kollege bereitfindet, als Urlaubsvertretung einzuspringen, gibt es keinen Urlaub.
Vor einigen Jahren gab es dazu mal ein Gerichtsurteil in dem Sinne, dass es Aufgabe des Arbeitgebers ist, eine Urlaubsvertretung festzulegen.
Leider kann ich dieses Urteil nicht mehr finden.
Kennt jemand die Rechtssprechung dazu?
Kann der Betriebsrat hier verlangen, dass der Arbeitgeber eine Urlaubsplanung für alle Mitarbeiter festlegt?
Kann der Betriebsrat auf Einsicht in diese Liste bestehen?