unsere Abteilung( Mikroverfilmung) bestand unter anderem in der Verfilmung der Sachkosten und Bankbelege, diese sind durch ein Maßnahmenpaket im April 2010 enfallen.Die verbleibende Aufgabe umfasst die Verfilmung der Warenrechnungen. Das sind die Kündigungsgründe am 30.05.2010 Kündigungszeit 30.05.2011 Freistellung ab 01.02.2011, müssen wir bis dahin die Sachkosten und Bankbelege weiter bearbeiten, weil das Paket noch nicht greift.
Die Abteilung wird aufgelöst unsere Kündigungszeit beträgt ein Jahr nach Tarif.
Nun erwartet man von uns , die Arbeit welche der Kündigungsgrund zum 30.05 2010 war (zusätzlich) fortzuführen . Hätte man uns dann schon jetzt kündigen dürfen.,wenn in der Anhörung steht die Arbeit fällt zum April 2010 weg.