Erstellt am 26.11.2020 um 14:52 Uhr von wdliss
§102 Abs 4 BetrVG
"(4) Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat nach Absatz 3 der Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten."
Erstellt am 26.11.2020 um 14:54 Uhr von takkus
Erstellt am 26.11.2020 um 14:57 Uhr von Klaus_BR
Hallo,
den Widerspruch hat er von uns bekommen und vom AG.
Meine Frage bezog sich auf die schriftliche "Anhörung zur beabsichtigten Kündigung" des Arbeitgebers... "Darf ich dem Gekündigten die Anhörung geben?"
Erstellt am 26.11.2020 um 15:02 Uhr von Ocrim
Du meinst das Protokoll der Sitzung, quasi? Wozu soll das gut sein, wenn ihm doch der Widerspruch ausgehändigt wurde? Damit habt ihr eure Seite doch klar dargestellt. Der AG wird dann seine Seite vor Gericht darlegen müssen.
Ich weiß nicht, ob man "Protokolle" weiter geben darf. Aus dem Bauch raus, sage ich nein.
Erstellt am 26.11.2020 um 15:06 Uhr von Klaus_BR
Es geht auch nicht um das Protokoll. Das bekommt er sicher nicht. Es geht um das Schreiben des Arbeitgebers, die "Anhörung" (in diesem Fall 4 Seiten) als solche. (Die Kündigung an sich hatte nur 1 Seite)
Erstellt am 26.11.2020 um 15:08 Uhr von celestro
"Du meinst das Protokoll der Sitzung, quasi?"
Nein! Es geht "um den Zettel" den der AG dem BR bezüglich der Kündigung vorgelegt hat.
Würde es im Zweifel erst einmal nicht machen und dem AN raten, das sein Anwalt das anfordern soll.
Erstellt am 26.11.2020 um 15:15 Uhr von Enigmathika
Du meinst das Schreiben, in dem der Arbeitgeber den Betriebsrat über die beabsichtigte Kündigung und die Gründe dafür informiert?
Erstellt am 26.11.2020 um 15:22 Uhr von Kratzbürste
Wir geben das immer den Gekündigten. Ggf. kann man persönlich Angaben dritter schwärzen.
Erstellt am 26.11.2020 um 17:56 Uhr von ganther
Der AG muss im Prozess die BR Anhörung nachweisen. Also rügt der AG des AN die ordnungsgemäße Anhörung und der AG wird das Dokument vorweisen, da er ansonsten vor Gericht sicher verlieren wird.....
Erstellt am 28.11.2020 um 21:44 Uhr von alterMann
Wir informieren Kollegen, dass der AG den BR über eine beabsichtigte Kündigung informiert hat. Dabei händigen wir dem Kollegen diese Information als Kopie aus. Wie sollte man denn sonst vernünftig über die dort genannten Gründe sprechen? Meiner Ansicht nach hat der Kollege auch das Recht, diese Information zu bekommen. Es sind schließlich Daten, die über ihn gesammelt wurden. Und vor der Kündigung hat er immerhin eine Chance, Sachverhalte zu ergänzen oder zu widerlegen und den AG umzustimmen.