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Anhörung zur Kündigung

K
Klaus_BR
Nov 2020 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter hat seine Kündigung bekommen. Wir wurden angehört und haben widersprochen. Darf ich dem Gekündigten die Anhörung geben? Oder darf diese nur die Anwältin des Gekündigten bekommen? Oder ganz anders...?

Zur Klärung: Es geht NICHT um die Kündigung oder unseren Widerspruch! Es geht um die schriftliche "Anhörung zu einer geplanten Kündigung". Dieses Schreiben ist ja etwas anderes als das Kündigungsschreiben.

Habe nichts dazu gefunden... Danke für eure schlauen Antworten!

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Community-Antworten (10)

W
wdliss

26.11.2020 um 15:52 Uhr

§102 Abs 4 BetrVG "(4) Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat nach Absatz 3 der Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten."

T
takkus

26.11.2020 um 15:54 Uhr

§ 102 Abs. 4

K
Klaus_BR

26.11.2020 um 15:57 Uhr

Hallo, den Widerspruch hat er von uns bekommen und vom AG.

Meine Frage bezog sich auf die schriftliche "Anhörung zur beabsichtigten Kündigung" des Arbeitgebers... "Darf ich dem Gekündigten die Anhörung geben?"

O
Ocrim

26.11.2020 um 16:02 Uhr

Du meinst das Protokoll der Sitzung, quasi? Wozu soll das gut sein, wenn ihm doch der Widerspruch ausgehändigt wurde? Damit habt ihr eure Seite doch klar dargestellt. Der AG wird dann seine Seite vor Gericht darlegen müssen.

Ich weiß nicht, ob man "Protokolle" weiter geben darf. Aus dem Bauch raus, sage ich nein.

K
Klaus_BR

26.11.2020 um 16:06 Uhr

Es geht auch nicht um das Protokoll. Das bekommt er sicher nicht. Es geht um das Schreiben des Arbeitgebers, die "Anhörung" (in diesem Fall 4 Seiten) als solche. (Die Kündigung an sich hatte nur 1 Seite)

C
celestro

26.11.2020 um 16:08 Uhr

"Du meinst das Protokoll der Sitzung, quasi?"

Nein! Es geht "um den Zettel" den der AG dem BR bezüglich der Kündigung vorgelegt hat.

Würde es im Zweifel erst einmal nicht machen und dem AN raten, das sein Anwalt das anfordern soll.

E
enigmathika

26.11.2020 um 16:15 Uhr

Du meinst das Schreiben, in dem der Arbeitgeber den Betriebsrat über die beabsichtigte Kündigung und die Gründe dafür informiert?

K
kratzbürste

26.11.2020 um 16:22 Uhr

Wir geben das immer den Gekündigten. Ggf. kann man persönlich Angaben dritter schwärzen.

G
ganther

26.11.2020 um 18:56 Uhr

Der AG muss im Prozess die BR Anhörung nachweisen. Also rügt der AG des AN die ordnungsgemäße Anhörung und der AG wird das Dokument vorweisen, da er ansonsten vor Gericht sicher verlieren wird.....

A
AlterMann

28.11.2020 um 22:44 Uhr

Wir informieren Kollegen, dass der AG den BR über eine beabsichtigte Kündigung informiert hat. Dabei händigen wir dem Kollegen diese Information als Kopie aus. Wie sollte man denn sonst vernünftig über die dort genannten Gründe sprechen? Meiner Ansicht nach hat der Kollege auch das Recht, diese Information zu bekommen. Es sind schließlich Daten, die über ihn gesammelt wurden. Und vor der Kündigung hat er immerhin eine Chance, Sachverhalte zu ergänzen oder zu widerlegen und den AG umzustimmen.

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