Hallo,

ein Mitarbeiter hat seine Kündigung bekommen.
Wir wurden angehört und haben widersprochen.
Darf ich dem Gekündigten die Anhörung geben? Oder darf diese nur die Anwältin des Gekündigten bekommen? Oder ganz anders...?

Zur Klärung: Es geht NICHT um die Kündigung oder unseren Widerspruch! Es geht um die schriftliche "Anhörung zu einer geplanten Kündigung". Dieses Schreiben ist ja etwas anderes als das Kündigungsschreiben.

Habe nichts dazu gefunden...
Danke für eure schlauen Antworten!