Erstellt am 20.04.2022 um 07:11 Uhr von moreno
Na klar darfst Du mit dem Mitarbeiter reden....nennt sich ja auch Mitarbeitervertretung. :-) Vor allem dran denken, dass er eine Klage einreichen muss sonst ist die Kündigung nicht unwirksam.
Erstellt am 20.04.2022 um 07:43 Uhr von relfe
@Wobbel65
die Kündigung ist nicht unwirksam nur weil ihr nicht angehört wurdet.
Jede Kündigung ist wirksam, wenn der Gekündigte nicht innerhalb einer Frist eine Kündigungsschutzklage einreicht und dann muss er den Prozess natürlich auch noch gewinnen (was in diesem Fall wahrscheinlich zu sein scheint)
noch ein Hinweis: frag ihn erstmal was los ist, weil hören-sagen-weitersagen ist am Ende oft gar nicht das, was bei einem angekommen ist.
Erstellt am 20.04.2022 um 08:04 Uhr von Wobbel65
Soweit ich weiß, hat er schon Klage eingereicht. Von daher ja meine Frage, ob ich hier sagen darf, dass der BR nicht angehört wurde.
Erstellt am 20.04.2022 um 08:22 Uhr von wdliss
Das darfst du ihm natürlich sagen. Du darfst aber auch genug Vertrauen in den Arbeitsrichter haben, dass er den AG nach Betriebsrat und Anhörung fragt :-)
Erstellt am 20.04.2022 um 08:31 Uhr von relfe
in dem Fall würde ich ihn fragen, ob sein Anwalt mich als Zeuge vorladen lassen kann :-)
Den Spaß das gesicht des AG im Prozess zu sehen, würde ich mir nicht nehmen lassen