Hallo,
unterliegen leistungsunabhängige Bonuszahlungen (Einmal-Boni für für bestimmte Firmenzugehörigkeitszeiten) dem Mitbestimmungsrecht gem § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11? Würden wir hierzu eine Betriebsvereinbarung abschließen, unterläge diese der Nachwirkung?

(Die Frage hat keinen konkreten Zusammenhang mit meiner anderen Frage .o) )

Vielen Dank schon einmal :o)