Erstellt am 19.07.2021 um 18:15 Uhr von RudiRadeberger
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von Bonusregelungen?
Ja, der Betriebsrat hier bei der Ausgestaltung von betrieblichen Bonusregelungen ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs.1 Nr.10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Gewährt der Arbeitgeber nämlich bestimmten Arbeitnehmergruppen nach allgemeinen Prinzipien Bonifikationen, z.B. entsprechend den erbrachten Leistungen oder je nach Unternehmenserfolg, sind damit "Fragen der betrieblichen Lohngestaltung" verbunden.
Voraussetzung des Mitbestimmungsrechts ist allerdings, dass eine Vielzahl von Arbeitnehmern einen Bonus erhält bzw. erhalten soll, d.h. es müssen Arbeitnehmergruppen betroffen sein. Dann liegt ein "kollektiver" Sachverhalt vor und der Betriebsrat hat mitzubestimmen.
Anders ist es dagegen, wenn der Arbeitgeber eine arbeitsvertragliche Einzelvereinbarung mit einem Arbeitnehmer trifft, die individuell auf die Person des Arbeitnehmers zugeschnitten ist, z.B. auf seine besonderen Kundenkontakte oder seine persönliche Lebenssituation.
Hensche Arbeitsrecht
Bei uns so geregelt, wie im letzten Absatz beschrieben. Der AG schließt individuelle Prämienvereinbarungen ab. Der BR ist raus.
Ob das in Eurem Fall bei Betriebszugehörigkeit auch greift...bin mir nicht sicher. Das das wiederum wäre ja ein "kollektiver" Sachverhalt.
Erstellt am 20.07.2021 um 07:23 Uhr von xyz68
Zumindest kann man für den Fall eine BV abschließen. Und ja, bei der Verteilung ist man in der Mitbestimmung, ob es eine "Treue"-Prämie für Betriebszugehörigkeit überhaupt gibt, liegt im Ermessen des Arbeitgebers, er stellt den Topf bereit.
Erstellt am 20.07.2021 um 08:00 Uhr von Buteo
Guten Morgen und vielen Dank schonmal :o)
Also es können alle MA betroffen sein wenn sie entsprechend lang in der Firma tätig sind - also schon kollektiv. Das Ganze sieht so aus, dass es steigende Einmalzahlungen gibt bspw. wenn man dem Betrieb das 5., 10. 15. usw. Jahr angehört, jeweils zum persönlichen Jubiläum.
Und wir diskutieren grad bzw. sind uns nicht sicher, ob das durch die Punkte 10 und 11 des § 87 abgedeckt ist.
Erstellt am 13.06.2022 um 13:16 Uhr von aschmi67
und wie sieht es aus beim Pflegebonus ? Der wird ja vom Staat zur VErfügung gestellt
Erstellt am 13.06.2022 um 13:27 Uhr von Muschelschubser
Der Pflegebonus wird automatisch über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt, sobald die Vorauszahlungen der Pflegekassen geflossen sind. Da die Höhe feststeht, geht es hier nur um die Abwicklung und m.E. gibt es keine Grundlage für eine Mitbestimmung.
Ich sehe den BR aber in der Mitbestimmung, wenn es um die Definition der berechtigten Personenkreise innerhalb des Unternehmens geht, sofern hier Differenzierungen vorzunehmen sind.
Erstellt am 13.06.2022 um 14:22 Uhr von aschmi67
Laut Gesetz sind ja nur die Pflegefachkräfte und Intensivpflegekräfte berechtigte Personenkreise, andere Berufsgruppen nicht (ich sprech ja nur fürs Krankenhaus)
Erstellt am 13.06.2022 um 15:02 Uhr von Muschelschubser
Trotzdem wäre es schön, wenn der BR die korrekte Umsetzung des geltenden Rechts auch nachvollziehen könnte.
Erstellt am 14.06.2022 um 09:36 Uhr von aschmi67
wie was auszuzahlen ist, steht ja im Gesetz drin. wir als BR lehnen generell den PFlegebonus ab, weil er die eigentlichen Probleme nicht beseitigt.
Erstellt am 14.06.2022 um 10:30 Uhr von wdliss
Da die Pflegekräfte keine Anträge stellen müssen (die Daten sind von den AG zu stellen) und das Pflegebonusgesetz selbst auch nicht die Möglichkeit der Ablehnung der Zahlung vorsieht habt ihr direkt leider keine handhabe.
Erstellt am 14.06.2022 um 11:32 Uhr von Muschelschubser
Natürlich löst man keine nachhaltigen Probleme mit einer überschaubaren Einmalzahlung.
Aber welche Argumente führt Ihr an, eine einmalige Anerkennung abzulehnen?
Und wie wird das von den Beschäftigten aufgenommen?
Erstellt am 14.06.2022 um 11:45 Uhr von Dummerhund
"Da die Pflegekräfte keine Anträge stellen müssen (die Daten sind von den AG zu stellen) und das Pflegebonusgesetz selbst auch nicht die Möglichkeit der Ablehnung der Zahlung vorsieht habt ihr direkt leider keine handhabe."
Im vorliegendem Fall würde ich das Leider durch ein Gott sei dank ersetzen. Zusätzliche Urlaubsgeld garantiert mir auch keinen guten Urlaub. Eine Treueprämie garantiert mir auch nicht das der MA nächstes Jahr noch für mich arbeitet.