Erstellt am 08.05.2012 um 09:52 Uhr von Streikbrecher
MB ja!
Zu dem anderen lese u.a.mal hier
http://www.kvb-koeln.de/german/unternehmen/mitarbeiter/korruption.html
Also, ja ist auch moeglich.
Denn sonst koennte man ja eine Korruption via Partner/ Verwandte vornehmen.
Erstellt am 08.05.2012 um 10:24 Uhr von petrus
@streikbrecher:
> Denn sonst koennte man ja eine Korruption via Partner/ Verwandte vornehmen
Man stelle sich nur vor, dass beispielsweise ein Politiker zinslose Darlehen und kostenlose Urlaubsreisen annimmt - nicht direkt vom Eigentümer eines Unternehmens (würde er nie tun), sondern von dessen Gattin...
Erstellt am 08.05.2012 um 10:27 Uhr von Kulum
Berechtigter Hinweis zwar, aber wenn sogar unser Bundespräsident dafür abgewatscht wurde (auch wenn er verflucht weich gefallen ist), was mag da wohl erst einem kleinen Arbeitnehmer blühen
Erstellt am 08.05.2012 um 10:49 Uhr von Lexipedia
@Kulum
Garantiert keine Ehrenpension und Sekretär und Dienstwagen usw.
Erstellt am 08.05.2012 um 11:19 Uhr von Streikbrecher
Solche Regelungen muessen uns nicht gefallen. Der AG kann solche erlassen. Ist aber § 87 und dann ggf Einigungsstelle, doch auch dann wird sie sich nicht verhindern lassen. Auch weil es ja Besteschung sein kann, werden kann und diese ist heute nicht mehr erlaubt.
Im.oeffentl. Dienst gibt es solche Regelungen schon.
Hier waere ein passendes Seminar
http://www.emagister.de/verhaltens_und_anti_korruptionsrichtlinien_wichtig_fuer_br_und_aufsichtsrat-ec180251421.htm