In unserem Unternehmen wurde eine Richtlinie zum Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen veröffentlicht. Hier ist klar geregelt, was die Mitarbeiter inkl. Geschäftsführung annehmen dürfen und was meldepflichtig ist. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter und deren Angehörige und nahestehenden Personen. Der Betriebsrat war nicht eingebunden. Nun meine Fragen:
1. Ist solch eine Richtlinie nicht gemäß §87 Abs. 1 Satz 1 unter dem Aspekt der Fragen der Ordnung im Betrieb und des Verhaltens der Mitarbeiter mitbestimmungspflichtig?
2. Können Angehörige in solch eine Verpflichtung mit eingebunden werden?