Hallo Zusammen,

in unserem Unternehmen wurde eine "Testwoche" angeordnet, weil der Arbeitsdurchschnitt im Haus zu langsam geworden ist.
1. Jetzt sitzt unsere Schulung in den Teams und guckt den Mitarbeitern beim Arbeiten zu (was natürlich die schnelligkeit nicht fördert - nervosität etc...).

2. Ausserdem hat sich in der Arbeitsweise (Arbeitsanweisung) ein Arb.Schritt geändert und dadurch kam wieder eine Beschwerde, dass durch diesen Schritt, der Mitarbeiter wieder langsamer wird.

Meine Fragen:

1. Wäre diese angeordnete Testwoche Mitbestimmungspflichtig gewesen? Vor allem wenn der Mitarbeiter einen Nachteil erleiden kann (denn wir bekommen Leistungsbez.Bezahlung und um so langsamer umso weniger geld...)?

2. Sind solche Tests allgemein Mitbestimmungspflichtig (wenn ja, welcher §? Finde keinen?!?!)

3. Sind Arbeitsanweisungen bzw. Änderungen in der Arbeitsanweisung Mitbestimmungspflichtig???

wiedermal - vielen lieben Dank im Voraus!!! ;o)))

Viele Grüße,
Vicky