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Testwoche - Mitbestimmungspflichtig???

V
Vicky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

in unserem Unternehmen wurde eine "Testwoche" angeordnet, weil der Arbeitsdurchschnitt im Haus zu langsam geworden ist.

  1. Jetzt sitzt unsere Schulung in den Teams und guckt den Mitarbeitern beim Arbeiten zu (was natürlich die schnelligkeit nicht fördert - nervosität etc...).

  2. Ausserdem hat sich in der Arbeitsweise (Arbeitsanweisung) ein Arb.Schritt geändert und dadurch kam wieder eine Beschwerde, dass durch diesen Schritt, der Mitarbeiter wieder langsamer wird.

Meine Fragen:

  1. Wäre diese angeordnete Testwoche Mitbestimmungspflichtig gewesen? Vor allem wenn der Mitarbeiter einen Nachteil erleiden kann (denn wir bekommen Leistungsbez.Bezahlung und um so langsamer umso weniger geld...)?

  2. Sind solche Tests allgemein Mitbestimmungspflichtig (wenn ja, welcher §? Finde keinen?!?!)

  3. Sind Arbeitsanweisungen bzw. Änderungen in der Arbeitsanweisung Mitbestimmungspflichtig???

wiedermal - vielen lieben Dank im Voraus!!! ;o)))

Viele Grüße, Vicky

7.77801

Community-Antworten (1)

G
gofo01

26.01.2007 um 18:15 Uhr

Hallo, Vicky da muß man mal über Umwege drangehen: Ihr habt eine Schulung(sabteilung?). Also werden MitarbeiterInnen geschult. Hier Mitbestimmungsrecht gem. § 98 BetrVG (Schulungskonzept verlangen). Ist der Test bzw. die Testwoche Bestandteil des Schulungskonzeptes (fordern!), dann natürlich ebenfalls Mitbestimmung. Auswirkung auf Leistungsbezahlung: Mitbestimmungspflichtig gem. § 87 (1) 11. BetrVG Arbeitsanweisungen: Unterrichtungs- und Beratungsrecht gem. § 90 (1) 3. BetrVG (Stichworte: vorher, rechtzeitig und umfassend)

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