Testwoche - Mitbestimmungspflichtig???
Hallo Zusammen,
in unserem Unternehmen wurde eine "Testwoche" angeordnet, weil der Arbeitsdurchschnitt im Haus zu langsam geworden ist.
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Jetzt sitzt unsere Schulung in den Teams und guckt den Mitarbeitern beim Arbeiten zu (was natürlich die schnelligkeit nicht fördert - nervosität etc...).
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Ausserdem hat sich in der Arbeitsweise (Arbeitsanweisung) ein Arb.Schritt geändert und dadurch kam wieder eine Beschwerde, dass durch diesen Schritt, der Mitarbeiter wieder langsamer wird.
Meine Fragen:
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Wäre diese angeordnete Testwoche Mitbestimmungspflichtig gewesen? Vor allem wenn der Mitarbeiter einen Nachteil erleiden kann (denn wir bekommen Leistungsbez.Bezahlung und um so langsamer umso weniger geld...)?
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Sind solche Tests allgemein Mitbestimmungspflichtig (wenn ja, welcher §? Finde keinen?!?!)
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Sind Arbeitsanweisungen bzw. Änderungen in der Arbeitsanweisung Mitbestimmungspflichtig???
wiedermal - vielen lieben Dank im Voraus!!! ;o)))
Viele Grüße, Vicky
Community-Antworten (1)
26.01.2007 um 18:15 Uhr
Hallo, Vicky da muß man mal über Umwege drangehen: Ihr habt eine Schulung(sabteilung?). Also werden MitarbeiterInnen geschult. Hier Mitbestimmungsrecht gem. § 98 BetrVG (Schulungskonzept verlangen). Ist der Test bzw. die Testwoche Bestandteil des Schulungskonzeptes (fordern!), dann natürlich ebenfalls Mitbestimmung. Auswirkung auf Leistungsbezahlung: Mitbestimmungspflichtig gem. § 87 (1) 11. BetrVG Arbeitsanweisungen: Unterrichtungs- und Beratungsrecht gem. § 90 (1) 3. BetrVG (Stichworte: vorher, rechtzeitig und umfassend)
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