Erstellt am 19.02.2020 um 08:22 Uhr von moreno
Na das gehört zur Ordnung im Betrieb und da seit Ihr in der Mitbestimmung.
Erstellt am 19.02.2020 um 08:37 Uhr von wdliss
Das verstößt nicht nur gegen die Gleichberechtigung sondern auch gegen den Datenschutz! Da erlischt gleich der Versicherungsschutz!
Erstellt am 19.02.2020 um 15:06 Uhr von ganther
"Das verstößt nicht nur gegen die Gleichberechtigung sondern auch gegen den Datenschutz! Da erlischt gleich der Versicherungsschutz! "
was ist denn das für eine komische Aussage?
Das ist Ordnung im Betrieb: ja!!! Gleichbehandlung hat damit aber gar nichts zu tun! Datenschutz???? Versicherung??????????