Sind Arbeitsanweisungen mitbestimmungspflichtig?
Arbeitsanweisung: Das Mitführen von Taschen und Rucksäcken in Produktion – und Lagerbereiche ist untersagt für alle Mitarbeiter. In unseren Arbeitsanweisungen steht immer dann dieser Satz: Diese Arbeitsanweisung gilt nicht für die Geschäfts-bzw. Fachbereichsleiter und von einem Geschäftsbereichsleiter bescheinigte Ausnahmen. Verstößt dieser Satz nicht gegen die Gleichberechtigung? Danke für Eure Infos dazu.
Community-Antworten (3)
19.02.2020 um 09:22 Uhr
Na das gehört zur Ordnung im Betrieb und da seit Ihr in der Mitbestimmung.
19.02.2020 um 09:37 Uhr
Das verstößt nicht nur gegen die Gleichberechtigung sondern auch gegen den Datenschutz! Da erlischt gleich der Versicherungsschutz!
19.02.2020 um 16:06 Uhr
"Das verstößt nicht nur gegen die Gleichberechtigung sondern auch gegen den Datenschutz! Da erlischt gleich der Versicherungsschutz! "
was ist denn das für eine komische Aussage?
Das ist Ordnung im Betrieb: ja!!! Gleichbehandlung hat damit aber gar nichts zu tun! Datenschutz???? Versicherung??????????
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