Arbeitsanweisung: Das Mitführen von Taschen und Rucksäcken in Produktion – und Lagerbereiche ist untersagt für alle Mitarbeiter.
In unseren Arbeitsanweisungen steht immer dann dieser Satz: Diese Arbeitsanweisung gilt nicht für die Geschäfts-bzw. Fachbereichsleiter und von einem Geschäftsbereichsleiter bescheinigte Ausnahmen.
Verstößt dieser Satz nicht gegen die Gleichberechtigung? Danke für Eure Infos dazu.