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Sind Arbeitsanweisungen mitbestimmungspflichtig?

BL
Betriebsrat LM
Feb 2020 bearbeitet

Arbeitsanweisung: Das Mitführen von Taschen und Rucksäcken in Produktion – und Lagerbereiche ist untersagt für alle Mitarbeiter. In unseren Arbeitsanweisungen steht immer dann dieser Satz: Diese Arbeitsanweisung gilt nicht für die Geschäfts-bzw. Fachbereichsleiter und von einem Geschäftsbereichsleiter bescheinigte Ausnahmen. Verstößt dieser Satz nicht gegen die Gleichberechtigung? Danke für Eure Infos dazu.

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

19.02.2020 um 09:22 Uhr

Na das gehört zur Ordnung im Betrieb und da seit Ihr in der Mitbestimmung.

W
wdliss

19.02.2020 um 09:37 Uhr

Das verstößt nicht nur gegen die Gleichberechtigung sondern auch gegen den Datenschutz! Da erlischt gleich der Versicherungsschutz!

G
ganther

19.02.2020 um 16:06 Uhr

"Das verstößt nicht nur gegen die Gleichberechtigung sondern auch gegen den Datenschutz! Da erlischt gleich der Versicherungsschutz! "

was ist denn das für eine komische Aussage?

Das ist Ordnung im Betrieb: ja!!! Gleichbehandlung hat damit aber gar nichts zu tun! Datenschutz???? Versicherung??????????

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