Erstellt am 18.06.2010 um 09:13 Uhr von mattezz
kurz noch dazu: in den Verträgen wird gleichzeitig die tägliche Arbeitszeit um ca. eine halbe Stunde erhöht.
Erstellt am 18.06.2010 um 11:04 Uhr von Petrus
Ein Link für Dich - und das aus Sicht der Arbeitgeberseite.
http://www.bblaw.com/uploads/media/Personalleiter_Gemmel_Arbeitszeiterh__hung_04.06.pdf
Erstellt am 18.06.2010 um 12:09 Uhr von mattezz
Super! Vielen Dank! Das hilft schonmal weiter. Wobei mein Fall ein wenig anders ist. Bei uns werden den älteren Mitarbeitern neue Verträge zur Unterzeichnung vorgelegt. Ist das dann auch eine 'Einstellung'? Naja.. ich denke aber allein die Tatsache, dass Arbeitszeiten erhöht werden sollen, begründet die Einforderung der Mitbestimmung, oder?
Erstellt am 18.06.2010 um 12:28 Uhr von lolli
wenn den älteren Mitarbeitern neue Arbeitsverträge unterbreitet werden, geht das nur über eine Änderungskündigung. In diesem fall hat der Arbeitnehmer binnen 3 Wochen beim Arbeitsgericht die Möglichkeit, Klage zu erhgeben.
Erstellt am 18.06.2010 um 13:00 Uhr von Petrus
@mattezz
> Ist das dann auch eine "Einstellung"?
In dem im Artikel genannten Beschluss vom 25.1.2005, Az. 1 ABR 59/03, sagt das Bundesarbeitsgericht folgendes im ersten Leitsatz:
Besetzt der Arbeitgeber einen zuvor ausgeschriebenen Arbeitsplatz im Wege einer Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit schon beschäftigter Arbeitnehmer, so liegt darin bei länger als einmonatiger Dauer eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 Abs 1 Satz 1 BetrVG.
Volltext unter http://rolfwuetherich.de/resources/112-250105+BAG+59-03+Mitbestimmung+bei+$C3$84nderung+der+vertraglichen+Arbeitszeit.pdf
Erstellt am 18.06.2010 um 13:01 Uhr von Petrus
@lolli:
> das nur über eine Änderungskündigung
Nein. Eine einvernehmliche Vertragsänderung ist auch möglich. Das ändert jedoch _nichts_ am MBR des Betriebsrates.
Erstellt am 20.06.2010 um 22:23 Uhr von paulepanzer
das BAG sieht es inzwischen aber etwas anders
BAG, Beschluss vom 09.12.2008
Aktenzeichen: 1 ABR 74/07
es geht um wesentliche AZ-Erhöhungen im § 99 BetrVG
Erstellt am 21.06.2010 um 09:09 Uhr von mattezz
was wurde denn beschlossen?
Erstellt am 21.06.2010 um 09:16 Uhr von Petrus
@mattezz: Im Leitsatz hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Allerdings wurde im "Kleingedruckten" konkretisiert, was "nicht unerheblich" heißt. Unter Rn 19 spricht das BAG hier von 10 h/Woche.
Zum Nachlesen: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2008-12-9&nr=13280&pos=0&anz=9
Erstellt am 21.06.2010 um 11:39 Uhr von mattezz
vielen Dank Petrus! Hm.. heisst das also, dass eine Arbeitszeiterhöhung von ehemals 37,5 Wochenstunden auf 40 Wochenstunden bei einem Teil der Belegschaft nicht Mitbestimmungspflichtig ist? Das fände ich allerdings sehr fragwürdig..