Neue Arbeitsverträge - Mitbestimmung
Seit der Gründung unseres Betriebsrats Ende des letzten Jahres gibt es vermehrt Personalgespräche zwischen den Mitarbeitern und der Geschäftsführung. Wir begrüssen das, da diese Gespräche in den letzen Jahre viel zu kurz gekommen waren.
Jetzt ist uns allerdings auch aufgegangen, was ein weiterer Grund dafür ist. Die neuen Verträge, die schon länger in der Schublade liegen, sollen den Mitarbeitern zur Unterzeichnung gegeben werden.
Jetzt die Fragen: Bedarf das der Mitbestimmung des Betriebsrats? - es betrifft ja direkt eine grosse Gruppe, allerdings gesplittet in einzelnen Gesprächen und Verhandlungen - Können wir als Betriebsrat die Verträge prüfen lassen? Muss das der Arbeitgeber zahlen? Sind die bis jetzt unterzeichneten Verträge (in der Periode nach Gründung des Betriebsrates) überhaupt rechtskräftig, da ein eventuelles Mitbestimmungsrecht der Betriebsrates nicht eingeräumt wurde?
Vielen Dank schon mal..
Community-Antworten (10)
18.06.2010 um 11:13 Uhr
kurz noch dazu: in den Verträgen wird gleichzeitig die tägliche Arbeitszeit um ca. eine halbe Stunde erhöht.
18.06.2010 um 13:04 Uhr
Ein Link für Dich - und das aus Sicht der Arbeitgeberseite.
http://www.bblaw.com/uploads/media/Personalleiter_Gemmel_Arbeitszeiterh__hung_04.06.pdf
18.06.2010 um 14:09 Uhr
Super! Vielen Dank! Das hilft schonmal weiter. Wobei mein Fall ein wenig anders ist. Bei uns werden den älteren Mitarbeitern neue Verträge zur Unterzeichnung vorgelegt. Ist das dann auch eine 'Einstellung'? Naja.. ich denke aber allein die Tatsache, dass Arbeitszeiten erhöht werden sollen, begründet die Einforderung der Mitbestimmung, oder?
18.06.2010 um 14:28 Uhr
wenn den älteren Mitarbeitern neue Arbeitsverträge unterbreitet werden, geht das nur über eine Änderungskündigung. In diesem fall hat der Arbeitnehmer binnen 3 Wochen beim Arbeitsgericht die Möglichkeit, Klage zu erhgeben.
18.06.2010 um 15:00 Uhr
@mattezz
Ist das dann auch eine "Einstellung"?
In dem im Artikel genannten Beschluss vom 25.1.2005, Az. 1 ABR 59/03, sagt das Bundesarbeitsgericht folgendes im ersten Leitsatz:
Besetzt der Arbeitgeber einen zuvor ausgeschriebenen Arbeitsplatz im Wege einer Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit schon beschäftigter Arbeitnehmer, so liegt darin bei länger als einmonatiger Dauer eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nach § 99 Abs 1 Satz 1 BetrVG.
Volltext unter http://rolfwuetherich.de/resources/112-250105+BAG+59-03+Mitbestimmung+bei+$C3$84nderung+der+vertraglichen+Arbeitszeit.pdf
18.06.2010 um 15:01 Uhr
@lolli:
das nur über eine Änderungskündigung
Nein. Eine einvernehmliche Vertragsänderung ist auch möglich. Das ändert jedoch nichts am MBR des Betriebsrates.
21.06.2010 um 00:23 Uhr
das BAG sieht es inzwischen aber etwas anders
BAG, Beschluss vom 09.12.2008 Aktenzeichen: 1 ABR 74/07 es geht um wesentliche AZ-Erhöhungen im § 99 BetrVG
21.06.2010 um 11:09 Uhr
was wurde denn beschlossen?
21.06.2010 um 11:16 Uhr
@mattezz: Im Leitsatz hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Allerdings wurde im "Kleingedruckten" konkretisiert, was "nicht unerheblich" heißt. Unter Rn 19 spricht das BAG hier von 10 h/Woche.
Zum Nachlesen: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2008-12-9&nr=13280&pos=0&anz=9
21.06.2010 um 13:39 Uhr
vielen Dank Petrus! Hm.. heisst das also, dass eine Arbeitszeiterhöhung von ehemals 37,5 Wochenstunden auf 40 Wochenstunden bei einem Teil der Belegschaft nicht Mitbestimmungspflichtig ist? Das fände ich allerdings sehr fragwürdig..
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